Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20383
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilumbenennung des Ruhfäutchenplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Entscheidung
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24.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Teil des Ruhfäutchenplatzes zwischen Casparistraße und Dankwardstraße wird in Fritz-Bauer-Platz umbenannt.
Für die bisherige Platzfläche vor dem ehemaligen Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft wird der Straßenname Fritz-Bauer-Platz eingezogen.
Die Straßenbenennung wird erst mit der Aufstellung der Straßennamenschilder wirksam."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2012 wurde aufgrund des zuvor vielfach geäußerten Wunsches, in Braunschweig eine Straße bzw. einen Platz nach Fritz Bauer zu benennen, der Platz vor der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem Dom in Fritz-Bauer-Platz benannt. Die im Rahmen der damaligen Benennungsvorbereitungen eingebundene Generalstaatsanwaltschaft hatte den Vorschlag ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Der ehemalige Braunschweiger Landgerichtsdirektor und Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hat sich insbesondere mit der rechtlichen Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechtsstaates auseinandergesetzt.
Im Zuge der Vorbereitungen des bereits begonnenen Umzuges der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig sowie des Oberlandesgerichtes Braunschweig in das Dienstgebäude der ehemaligen Bezirksregierung zwischen Bohlweg und Ruhfäutchenplatz hat die Generalstaatsanwaltschaft den Wunsch geäußert, auch künftig den Namen Fritz Bauer in ihrer Anschrift beizubehalten. In diesem Zusammenhang hat sie daher angeregt, einen Teil des Ruhfäutchenplatzes in Fritz-Bauer-Platz umzubenennen.
Der Wunsch der Generalstaatsanwaltschaft, die besondere und bewusst gewählte Würdigung von Fritz Bauer und die damit verbundene einmalige Beziehung zu ihrem früheren Behördenleiter auch an neuer Wirkungsstätte fortzusetzen, ist sehr gut nachvollziehbar. Die Bewahrung des Andenkens an Fritz Bauer gerade an dieser neuen Wirkungsstätte der Generalstaatsanwaltschaft ergänzt das zum Platz hin bestehende Denkmal für den vom NS-Regime verfolgten und ermordeten Heinrich Jasper thematisch auf sinnvolle Weise. Die Verwaltung unterstützt daher die Anregung und die damit verbundene Wertschätzung für das Wirken von Fritz Bauer gerade auch in seiner Braunschweiger Zeit.
Die angeregte auch künftige Ehrung Fritz Bauers mit unmittelbarem Bezug zum Amtssitz der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig kann über eine eigenständige Benennung des Straßenabschnittes zwischen Casparistraße und Dankwardstraße realisiert werden. Außer der Generalstaatsanwaltschaft selbst sind keine weiteren Anlieger von der Umbenennung betroffen.
Der Straßenname Fritz-Bauer-Platz am bisherigen Standort wird eingezogen. Die vorhandene Informationstafel wird aber bewusst an alter Stelle verbleiben. Sie soll gemeinsam mit dem in der Wand eingelassenen und allseits bekannten ersten Absatz aus Artikel 1 des Grundgesetzes an der Außenwand seiner ehemaligen Wirkungsstätte, dem von ihm initiierten Bau der Generalstaatsanwaltschaft, auch weiterhin an die Leistungen des bedeutenden Juristen erinnern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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715,7 kB
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(wie Dokument)
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630,8 kB
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