Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau des Stichwegs zwischen der Giersbergstraße und dem Altewiekring in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Bezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die erstmalige Herstellung des Stichwegs um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat übertragen wurde, da die Bedeutung des Wegs nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

Der Stichweg am Altewiekring wurde im Jahr 2010 erworben und befindet sich durchgängig in einem baulich schlechten Zustand. Die Fahrbahn ist teilweise abgängig und Gehwege sind nicht vorhanden. Zusätzlich entspricht der Aufbau der Straße nicht den technischen Anforderungen, die heute an Anliegerstraßen gestellt werden. Unter diesen Voraussetzungen hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Straße erstmalig nach aktuellen Standards herzustellen.

 

Planung

Die Planung sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und einen südlich daran anschließenden Gehweg mit 2,50 m Breite vor. Die nördlich an die Fahrbahn angrenzenden Flächen stehen nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig, so dass dort kein Gehweg gebaut werden kann. Bei den dort farbig angelegten Flächen handelt es sich um Anpassungen auf dem Grundstück des Landes Niedersachsen.

 

Falls sich in Zukunft für die nördlich des Stichwegs gelegene Liegenschaft eine städtebauliche Entwicklung ergeben sollte, könnte ein Gehweg auf der Nordseite ergänzt werden. Am westlichen Ende der Stichstraße wird der vorhandene gemeinsame Geh- und Radweg in vorhandener Breite an die Fahrbahn angeschlossen und eine bisher versiegelte Fläche entsiegelt und begrünt.

 

Als Oberflächenmaterial ist für die Fahrbahn Asphalt und für den Gehweg Betonpflaster (30 x 30 cm) vorgesehen.

 

Um sowohl die liegenschaftliche als auch die bauliche Situation im Bereich der Wertstoffcontainer zu bereinigen, soll die Fläche, auf der die Wertstoffcontainer stehen, vom Land Niedersachsen gekauft werden.

 

Informationsveranstaltung

Am 11.07.2022 hatte die Verwaltung die interessierten Anwohnerinnen und Anwohner zu einer Bürgerinformation eingeladen, um die Planung zu erläutern, Fragen zu beantworten und mit den Anwesenden zu diskutieren. Die Anwesenden wurden im Rahmen der Informationsveranstaltung über die rechtlichen Grundlagen und die voraussichtliche Höhe der Beiträge informiert.

 

Die folgenden Punkte wurden im Wesentlichen diskutiert:

 

  • Der Standort der Wertstoffcontainer wird von vielen Anwesenden kritisiert. Nach Aussagen der Anwohnerinnen und Anwohner kommt es häufig zu Lärmbelästigungen. Im Nachgang zu der Informationsveranstaltung wurde überprüft, ob es in der näheren Umgebung Alternativstandorte geben würde. Da dies leider nicht der Fall ist, sollen die Wertstoffcontainer an ihrem bisherigen Standort verbleiben.
  • Der Baum vor dem Gebäude „Am Wasserturm 3“ soll erhalten bleiben. Die Planung wurde dahingehend verändert, dass die Straße einen leichten Bogen nach Norden macht und somit ausreichend Abstand zwischen dem Baum und dem neuen Gehweg vorhanden ist.
  • Der Zugang zum Gebäude „Am Wasserturm 3“ soll weiterhin barrierefrei möglich sein. Dies wird in der Ausführungsplanung berücksichtigt.
  • Es wurde nach einem separaten Radweg gefragt. Durch die Breite des städtischen Flurstücks ist die Einrichtung eines separaten Radwegs nicht möglich. Zudem ist es nicht üblich, dass in Anliegerstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen ein separater Radweg vorhanden ist.

 

Die Verwaltung hatte den Eindruck, dass die Planung der Straße überwiegend positiv begleitet wird.

 

Finanzierung

Die Kosten r die Maßnahme werden auf ca. 300.000 € geschätzt. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023 unter dem PSP-Element/
Maßnahmennummer 5E.660173 zur Verfügung. Für die Maßnahme werden Einnahmen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Höhe von ca. 270.000 € erwartet.

Die Arbeiten sollen im Jahr 2023 beginnen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise