Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20319-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederholte Umweltverschmutzung in renaturierter Schunter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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19.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Allgemeiner Hinweis zu Trübungen
Für Trübungen in Gewässern gibt es unterschiedliche Quellen. Trübstoffe können u. a. Bodenbestandteile, Feinpartikel und -sedimente und Stäube anthropogener und nicht anthropogener Herkunft sein. Diese werden bei Regenereignissen in Gewässer eingetragen und können, gerade nach langen Zeiträumen ohne Niederschläge, Trübungen verursachen. Nicht jede Trübung ist gleichzeitig eine Verunreinigung. Weiterhin werden Trübungseinträge immer von den Einzugsgebieten (auch bei Regenwassereinleitungen) der Vorfluter beeinflusst. Daher ist davon auszugehen, dass auch nach Beseitigung einer anteiligen Quelle, weiterhin Trübungen aus diffusen Quellen im Graben am Parnitzweg auftreten können. Präventive Maßnahmen, die Trübungen grundsätzlich verhindern, sind nicht möglich.
Dies vorangestellt nimmt die Verwaltung zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Durch die Verwaltung wurden dem Betonsteinwerk kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit auf dem Betriebsgelände (u. a. häufigere Flächenreinigungen, regelmäßige Kontrolle der Außenflächen) aufgegeben. Diese Vorgaben werden seither eingehalten.
Zudem wurde dem Betreiber des Betonwerkes eine vollständige Überarbeitung der Entwässerungsplanung des Betriebsgeländes aufgegeben. Aus der Überarbeitung müssen geeignete technische Maßnahmen entwickelt werden, die den Austrag von Schweb- und Trübstoffen über das Regenwassersystem verhindern.
Zu Frage 2:
Als Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus der Überplanung wurde der 15. April 2023 vorgegeben.
Zu Frage 3:
Die regelmäßige Unterhaltung des Grabens durch die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH wurde verbindlich beauftragt. Die ersten Maßnahmen sollen bis Ende Februar 2023. erfolgen.
