Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20471
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Baugenossenschaft Wiederaufbau eG auf kommunale Wohnraumförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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01.02.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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02.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Gem. § 76 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 6 Nr. 1 c der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig obliegt die Beschlussfassung dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Hintergrund
Die Baugenossenschaft Wiederaufbau eG plant für das Projekt „An den Gärtnerhöfen“ in der Weststadt den Neubau von sieben Gebäuden mit insgesamt 99 barrierefreien Zwei- bis Fünfzimmerwohnungen in drei- bis viergeschossiger Bauweise. Sämtliche Wohneinheiten werden über Balkone bzw. Terrassen verfügen. Zudem ist der Ausbau von explizit behindertengerechten Wohnungen vorgesehen.
Mit dem Projekt wird neben der Aufwertung des Wohnquartiers auch die Schaffung benötigter größerer familiengerechter und insbesondere bezahlbarer Wohnungen ermöglicht. Die Kosten des Gesamtprojekts belaufen sich auf 39,5 Mio. €. Grundrisse und Pläne des Quartiersprojekts sind als Anlage der Vorlage beigefügt.
Förderfähigkeit des Projekts
Das kommunale Wohnraumförderprogramm soll als ein Instrument des „Kommunalen Handlungskonzeptes für bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig“ (Drucksache Nr. 17-03839 und 19-11251) einen finanziellen Anreiz bieten, neuen bezahlbaren Wohnraum mit entsprechender Belegungsbindung zu schaffen.
Die Baugenossenschaft Wiederaufbau eG hat für dieses Projekt einen Antrag auf kommunale Wohnraumförderung gestellt. Die kommunale Wohnraumförderung ist subsidiär. Voraussetzung für ihre Gewährung ist die Gewährung von Landesfördermitteln. Der Antrag auf Landesförderung wurde gestellt. Eine Entscheidung über den Antrag liegt bisher nicht vor.
Grds. sind 69 Wohnungen förderfähig, die zu einem Mietzins von 6,10 Euro/m² vermietet werden sollen. Die nicht förderfähigen Wohneinheiten sollen ebenfalls zu einem günstigen Mietzins vermietet werden, der nicht höher als 8,50 € liegen soll.
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 39,5 Mio. €.
Die Finanzierung soll sich wie folgt gestalten:
Eigenmittel: 7.704,390 €
Landesförderung Zuschuss (beantragt): 345.000 €
Landesförderung Darlehen (beantragt) 21.205.800 €
Weitere Drittmittel: 8.526.000 €
Kommunale Wohnraumförderung (beantragt): 1.718.810 €
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag in voller Höhe zu entsprechen. Unter dem Projekt „kom. Wohnraumförd./Umsetz. (4S.000022) stehen für die Jahre 2022 und 2023 ausreichend Haushaltsmittel zur Finanzierung zur Verfügung.
Gesamt | bis 2022 | 2023 |
2.340.000 | 1.560.000 € | 780.000 € |
Über den Haushalt 2023 ff. wird der Rat voraussichtlich im März 2023 entscheiden. Die Haushaltsmittel aus 2022 sollen als Haushaltsrest in das Jahr 2023 übertragen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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12,5 MB
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