Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20075
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung mit dem Ziel der Förderung privater Denkmalprojekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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01.02.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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02.02.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Gemäß § 111 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 26 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung entscheidet seit dem 20. Mai 2009 der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 Euro. Mit Beschluss vom 16. Februar 2010 hat der Rat für Zuwendungen von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro von der in der Verordnung geregelten Delegationsmöglichkeit an den Verwaltungsausschuss Gebrauch gemacht. Über die Annahme von Zuwendungen über 2.000 Euro hat der Rat zu entscheiden.
Nach der Dienstanweisung 20/10 der Stadt Braunschweig (SDA II) vom November 2018 ist bei Zuwendungen von sachlich oder finanziell besonderer Bedeutung der jeweilige inhaltlich zuständige Fachausschuss zu beteiligen. Dies ist im vorliegenden Fall der Ausschuss für Planung und Hochbau.
Da der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung mit allen Vorlagen zur Annahme von Zuwendungen zu befassen ist, ist er gem. Vorlage 21-17113, Anlage 2, Seite 2, lfd. Nr. 13 zusätzlich zu beteiligen.
Hintergrund:
Seitens einer privaten Spenderin, die ungenannt bleiben möchte, wurde an die Verwaltung aktuell die Idee herangetragen, einen dauerhaften Spendenbetrag mit dem Ziel der Förderung von privaten Denkmalprojekten zur Verfügung zu stellen.
Eine langfristige Unterstützung mit einem Betrag von jährlich 5.500 Euro für die nächsten 20 Jahre ist vorgesehen. Die erste Zahlung sollte nach Möglichkeit 2023 erfolgen.
Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, mit diesem Betrag das bestehende Budget der Zuschüsse zur Pflege des baulichen Kulturgutes (bisher 100.000 Euro) aufzustocken. Die Richard Borek Stiftung, die ein Drittel dieses Budgets zur Verfügung stellt, ist mit diesem Vorgehen einverstanden.
Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus, den bisherigen Höchstbetrag einer Förderung von bisher 10.000 Euro pro Jahr und Objekt auf 20.000 Euro anzuheben.
Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, sehr aufwändige Denkmalsanierungen mit einem entsprechend höheren Betrag zu fördern. Der private Eigenanteil an einer Maßnahme wird allerdings weiterhin immer zwingend höher sein als der Förderanteil. Diese Anpassung des maximalen Förderbetrags erfordert keine Vertragsanpassungen oder einen Gremienbeschluss. Förderbeträge über 5.000 Euro werden weiterhin jeweils den Gremien zum Beschluss vorgelegt.
