Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20039
Grunddaten
- Betreff:
-
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH - Wirtschaftsplan 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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02.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) über den Wirtschaftsplan.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der
FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der FBWG hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2023 dem Wirtschaftsplan 2023 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Vorlage des Wirtschaftsplanes 2023 erfolgt in Abstimmung mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der FBWG sowie der Mitgesellschafterin, Stadt Wolfsburg, nunmehr erst zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung. Der Ausschuss wurde hierüber in der Sitzung am 1. Dezember 2022 mündlich informiert. Es sollten zunächst weitergehende Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der Energiepreisentwicklung sowie der derzeit sehr volatilen Entwicklung der Flugbewegungen abgewartet werden. Daher hatte der Aufsichtsrat der FBWG in seiner vorhergehenden Sitzung am 24. November einen Vor-Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 zwar beraten, aber noch keine abschließende Entscheidung gefasst und noch keine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung abgegeben.
Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich der Erfolgsplan 2023 wie folgt dar:

Der Erfolgsplan beinhaltet wie erstmals im Jahr 2022 Umsatzerlöse in Höhe von 1.000,0 T€ aus dem seit 2022 geltenden Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag mit der Volkswagen-AG. Dieser finanzielle Beitrag soll sich nicht mehr am Zuschussbedarf orientieren, sondern am von der FBWG zur Verfügung gestellten Ressourcenbedarf für die Anrainerin Volkswagen AirService GmbH. Hierzu wurde ein Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag abgestimmt, der der FBWG einen finanziellen Beitrag der Volkswagen AirService GmbH von mindestens 1 Mio. € p. a. garantiert, der jedoch - abhängig von der tatsächlichen Nutzung der Flughafenressourcen durch die Volkswagen AirService GmbH - auch höher sein kann (Hinweis: zudem hat VW wie jeder Kunde der FBWG die flugbetrieblichen Entgelte zu zahlen). Diese Einnahme ist bei den sonstigen Umsatzerlösen zu veranschlagen.
Daneben übernimmt seit dem 1. September 2021 der Bund (siehe hierzu die Mitteilungen für den Rat der Stadt Braunschweig vom 3. Juni 2021 (DS 21-16177) und vom 31. August 2021 (DS 21-16825) zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung) die Differenz aus den Kosten der beauftragten Flugsicherungsorganisation für die Flugsicherung und den von den Flughafennutzern zu zahlenden Flugsicherungsgebühren. Die in diesem Zusammenhang
entstandenen Kosten des Flughafenbetreibers für die Flugsicherung werden hierbei
erstattet. Zum Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich in diesem Zusammenhang eine weitere Anpassung:
Ab dem Jahr 2023 übernimmt der Bund direkt die Kosten für die Lotsen und Flugsicherungsaufgaben, so dass sich eine direkte Einsparung für die FBWG beim Personalaufwand und Materialaufwand ergibt, der jedoch eine entsprechende Reduzierung der o. g. Flugsicherungskostenerstattung des Bundes entgegensteht.
Allerdings ergeben sich beim Materialaufwand hohe Kostensteigerungen aufgrund der Energiepreisentwicklung. Die FBWG versucht, sämtliche Energiesparoptionen zu
nutzen.
Die flugbetrieblichen Umsatzerlöse wurden nunmehr möglichst aktuell und belastbar veranschlagt.
Insgesamt verbleibt ein Zuschussbedarf (der Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und
Stadt Wolfsburg) in Höhe von 2.397,0 T€ und somit rd. 109,9 T€ weniger als im Vorjahr (2022: 2.507,9 T€; wie in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2022 erläutert (DS 21-17351) konnte erfreulicherweise ein Teilbetrag hiervon aus eingesparten übertragenen Zuschussmitteln des Vorjahres ausgeglichen werden). Für die Stadt bedeutet dies für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 1.739,0 T€ (wie ebenfalls in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2022 erläutert beinhaltet dieser Posten ab dem Jahr 2022 nur noch die Betriebsmittelzuschüsse der beiden Gesellschafterinnen, da die Leistungen der Volkswagen-AG gemäß dem Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag bei den sonstigen Umsatzerlösen vereinnahmt werden).
Im Haushalt der Stadt Braunschweig sind für das Haushaltsjahr 2023 entsprechende Mittel veranschlagt. Trotz der für die FBWG angespannten wirtschaftlichen Lage durch die unsichere Flugbewegungsentwicklung aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Energiepreisentwicklung konnte ein Anstieg der Zuschüsse vermieden werden, so dass die Gesellschaft somit in diesem Jahr einen Entlastungsbeitrag für die Haushalte der Städte Braunschweig und Wolfsburg erbringen kann.
Der Finanzplan 2023 weist insbesondere die schon im Vorjahr begonnenen großen Bauvorhaben Neubau Feuerwache nebst Kfz-Halle und Ausbau Hauptgebäude in Gesamthöhe von 5,2 Mio. € aus. Die Kreditaufnahme für diese Maßnahmen ist mittlerweile (kommunalverbürgt – ich verweise auf die Vorlage DS 19-12190 vom 27. November 2019) erfolgt.
Insgesamt sind Bauvorhaben in Höhe von 3.523,0 T€ und eine Vielzahl von diversen Beschaffungen in Höhe von 1.056,0 T€ vorgesehen. Neben der o. g. Kreditaufnahme erfolgt die Finanzierung dieser Maßnahmen durch die Abschreibungsmittel sowie vorhandene eigene Liquidität.
Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2023 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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473,5 kB
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