Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20403-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion, Gruppe B90-Grüne/BIBS im Stadtbezirksrat 111 vom 08.01.2023 (23-20403) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bei dem Bereich G handelt es sich um einen Erdbestattungshain, in dem die Bestattungen anonym erfolgen.

Gemäß der Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhöfe der Stadt Braunschweig vom 5. Juli 2005 verbunden mit der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2015, § 13 Grabstätten zur Erdbestattung, Absatz 2, heißt es „...in einer für Friedhofsbesucher zugänglichen und durch ein Gemeinschaftsdenkmal gekennzeichneten Rasenfläche“.

In den vergangenen Jahren wurden widerrechtlich Bepflanzungen und Grabeinfassungen auf der Fläche des Erdbestattungshains hergestellt. Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur der gültigen Friedhofssatzung, sondern erschwert auch die Pflege und Weiterentwicklung (z. B. Anlage einer Blühwiese) der vorhandenen Fläche.

Bei dem Schild handelt es sich um einen temporären Hinweis, da die Verwaltung beabsichtigt, die Bepflanzungen und Einbauten abräumen zu lassen, um die beschlossene Friedhofssatzung umzusetzen.

Auf teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen darf Blumenschmuck nur an den Stelen vor einer Anlage abgelegt werden, nicht auf der Bestattungsfläche, dieses ist mit dem Bereich G vergleichbar. Es besteht ein Gemeinschaftsdenkmal für den Erdbestattungshain, wo Blumen oder Grabschmuck zentral abgelegt werden können, dieser Ablageort wird aber nicht genutzt, weil hier Einzelerdgräber geschaffen wurden.

Wenn die Abräumung des Erdgrabhains in diesem Jahr erfolgt ist, wird das vorhandene Schild entfernt und ein neues Schild bei dem Gemeinschaftsdenkmal aufgestellt.

Über diese Vorgehensweise wurde die Bezirksgeschäftsstelle im November telefonisch informiert, verbunden mit der Bitte, den zuständigen Stadtbezirksrat entsprechend zu informieren.

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