Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-20011-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsantrag - Errichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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19.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 111 vom 10.11.2022:
„Der Stadtbezirksrat bittet den Rat der Stadt Braunschweig, die nötigen Finanzmittel in Höhe von ca. 15.000 € für die Errichtung einer ausreichend großen Hundewiese auf städtischen Gelände für die Hundebesitzer im Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen, damit deren Hunde auch während der Brut- und Setzzeit (April - Juni) in diesem Bereich unangeleint Auslauf haben können.“
Hierzu wird Folgendes mitgeteilt:
Die Verwaltung weist bezüglich des vorliegenden Haushaltsantrages zur Errichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Hondelage-Volkmarode darauf hin, dass entsprechend politischem Beschluss (DS 21-15375 mit Änderungsanträgen 21-15375-01 und 21-15375-02) die Einrichtung von drei Hundewiesen im Braunschweiger Stadtgebiet umgesetzt wurde. Diese sind ausdrücklich von überbezirklichem Charakter und stehen allen Hundebesitzerinnen und -besitzern zur Verfügung. Die Anlagen Im Großen Moore in Bienrode und am Dorntriftweg/Madamenweg im Westlichen Ringgebiet wurden zunächst temporär eingerichtet. Eine Evaluation über die Nutzung der Hundefreilaufflächen ist entsprechend des vorliegenden Beschlusses für den Herbst 2023 vorgesehen.
Mit der Ausweisung der bestehenden drei Anlagen ging eine gewissenhafte und verwaltungsintern und -extern abgestimmte Flächensuche einher. Dabei wurden insbesondere die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, aber auch städtebauliche Entwicklungsprozesse berücksichtigt.
Eine momentane Ausweitung des Hundefreilaufangebotes auf zusätzliche Flächen ist derzeit nicht geplant. Aus diesem Grund werden seitens der Verwaltung auch keine weiteren Flächen eruiert und auf deren mögliche Nutzung als Hundewiesen überprüft.
Eine Kostenschätzung für die Einfriedung einer Fläche ist abhängig von der einzuzäunenden Flächengröße sowie von den aktuellen Marktpreisen für die benötigten Materialien, die zuletzt stark variierten. Eine verlässliche Schätzung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
