Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2023 / 2024 wird unter Berücksichtigung der sich aus den Anlagen 1 - 4 ergebenden Beratungsergebnisse zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs des Doppelhaushaltsplans
2023 / 2024 haben die Fraktionen und Stadtbezirksräte Anfragen und Anregungen sowie finanzwirksame und finanzunwirksame Änderungsanträge gestellt. Parallel dazu hat die Verwaltung erforderliche Ansatzkorrekturen ermittelt.

 

Zur Beschlussfassung sind die in die Zuständigkeit des Schulausschusses fallenden

Anträge wie folgt zusammengefasst:

 

 

Politische Anträge

 

Anlage 1: Anfragen und Anregungen der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Anlage 2: Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Anlage 3: Finanzwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

    (Stellenplananträge für den Fachbereich 40 liegen nicht vor)

 

Verwaltungsanträge

 

Anlage 4: Finanzwirksame Ansatzveränderungen der Verwaltung

 

 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung

haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen

Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar.

Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher erst mit der

Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2023 / 2024.

 

Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich Schule im Investitionsmanagement Haushaltsreste in Höhe von 8,2 Mio. € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden.
Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 0 € abzubauen.

 

 

Die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 / 2024 ist am
21. März 2023 im Rat vorgesehen.
 

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