Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20345
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2023 / 2024 - Fachbereich Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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27.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs des Doppelhaushaltsplans
2023 / 2024 haben die Fraktionen und Stadtbezirksräte Anfragen und Anregungen sowie finanzwirksame und finanzunwirksame Änderungsanträge gestellt. Parallel dazu hat die Verwaltung erforderliche Ansatzkorrekturen ermittelt.
Zur Beschlussfassung sind die in die Zuständigkeit des Schulausschusses fallenden
Anträge wie folgt zusammengefasst:
Politische Anträge
Anlage 1: Anfragen und Anregungen der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Anlage 2: Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Anlage 3: Finanzwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
(Stellenplananträge für den Fachbereich 40 liegen nicht vor)
Verwaltungsanträge
Anlage 4: Finanzwirksame Ansatzveränderungen der Verwaltung
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung
haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen
Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar.
Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher erst mit der
Endausfertigung des Doppelhaushaltsplans 2023 / 2024.
Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich Schule im Investitionsmanagement Haushaltsreste in Höhe von 8,2 Mio. € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden.
Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 0 € abzubauen.
Die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 / 2024 ist am
21. März 2023 im Rat vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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167,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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455 kB
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4
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(wie Dokument)
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541 kB
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