Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Kapellenstraße wird als Tempo 30-Zone ausgewiesen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Kapellenstraße nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

An die Verwaltung wurde die Bitte herangetragen, in der Kapellenstraße die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Schleichverkehr zu reduzieren.

 

In diesem Zuge wurde die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur  Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität der Anwohner überprüft.

 

Die Kapellenstraße dient ausschließlich der Erschließung des Wohnquartiers. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität für die Bewohner leisten. Ferner kann die Einrichtung einer Tempo 30-Zone zur Reduzierung von ungewünschten  Schleichverkehren beitragen. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht.

 

Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die Kapellenstraße sind erfüllt.
 

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