Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20358

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Sachverhalt

 

Mitteilung:

 

Die 3. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) für den Zeitraum 2019 bis 2023 befindet sich mit einem Gesamtvolumen von 27,9 Mio. € in der Umsetzung. Diese Summe setzt sich aus 13,7 Mio. € Fördermitteln aus dem Digitalpakt und 14,2 Mio. € städtischen Haushaltsmittel zusammen (siehe DS 19-11696). Die 4. Fortschreibung war für den Zeitraum 2024-2028 geplant. Jedoch liegen wesentliche für die Planung erforderliche Erkenntnisse noch nicht vor. Weder zum Digitalpakt 2.0 für Schulen noch zum geplanten Landesprogramm zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten sind Informationen zur Ausgestaltung bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der MEP 4.0 um ein Jahr auf 2025 mit einer Laufzeit bis 2029 verschoben.

 

Die Erfahrungen aus den letzten Fördermittelprogrammen zeigen, dass eine Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit die "Zusätzlichkeit" der geplanten Beschaffung ist. D. h., es muss eine Beschaffung über die im Haushalt geplanten Mittel hinaus erfolgen und diese muss über einen Mehrwert im Vergleich zur vorherigen Ausstattung verfügen (keine reine Ersatzbeschaffung). Daher ist es notwedig, die genauen Förderbedingungen zu kennen, um nicht unwissentlich auf Fördermittel zu verzichten.

 

Um trotz der noch nicht vorliegenden Informationen von Bund und Land keinen Stillstand zu verursachen, werden für 2024 Haushaltsmittel vorgesehen, die einen weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der Braunschweiger Schulen ermöglichen. Konkret sind folgende Beträge im Haushaltsentwurf 2023/2024 geplant:

 

FB 40: Ausgabe: 3.339.200 €

gepl. Einnahme: 1.374.700 €

 

FB 10: Ausgabe: 2.000.000 € (Teil des Projektes 4S.100005)

gepl. Einnahme: 1.374.700 €

 

Aufgrund der aktualisierten schulischen Medienbildungskonzepte, die mittlerweile zum Großteil den Fokus auf Interaktivität legen, wird es den Schulen ermöglicht, ihre Priorität auf die Ausstattung mit interaktiven Panels im Rahmen ihres jeweiligen IT-Budgets unabhängig vom 20-%-Innovationsbudget zu legen.

 

Um dem steigenden Personalbedarf aufgrund der gewachsenen Digitalisierung in Schulen Rechnung zu tragen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

  • Die im Stellenplan 2022 enthaltenen befristeten Stellen für die Vor-Ort-Betreuung in Berufsbildenden Schulen werden entfristet. Der Stellenumfang für die Betreuung wird insgesamt von 2,7 auf 3 Vollzeitstellen aufgestockt. Aufgrund der komplexen Materie in Berufsbildenden Schulen, ist eine Kontinuität der IT-Arbeitskräfte erforderlich, um enorme Störungen im betrieblichen Ablauf der Schulen zu vermeiden.

 

  • Aufgrund der stark steigenden Anzahl von Geräten in Schulen fällt der Sperrvermerk der Stelle WLAN/MDM EGr. 9a im Stellenplanentwurf 2023 weg und die Besetzung soll nach Ratsbeschluss im Vorgriff auf den Stellenplan erfolgen. Zudem wird eine zusätzliche Stelle EGr. 9a Schwerpunkt WLAN/MDM in den Stellenplanentwurf 2024 aufgenommen.

 


 

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