Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20452-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bücherschrank in Lehndorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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25.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Zur Anfrage mit der Drs.-Nr. 23-20452-01 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Im Rahmen einer mündlichen Anfrage von Ratsfrau Ihbe in der Sitzung des Kulturausschusses am 11. Januar 2023 zu den in Anfrage Drs. 23-20452 thematisierten Fragen wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass der Auftrag für den neuen Bücherschrank in Lehndorf bereits Mitte des Jahres 2022 auf der Grundlage einer Ausschreibung für mehrere Bücherschränke erfolgt ist.
Der Prozess der Fertigung und Aufstellung der Bücherschränke hat deutlich länger gedauert als ursprünglich geplant und erwartet worden war. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten z.B. von Stahl und Glas verzögerte sich die Produktion, die ursprünglich im November 2022 abgeschlossen sein sollte.
Nach aktueller Auskunft der Fertigungsfirma sind die Bücherschränke nun fertiggestellt. Die Stellung der Fundamente und daran anschließend die Aufstellung der Bücherschränke kann daher terminiert werden.
Da am Standort Lehndorf das vorhandene Fundament für die Aufstellung des neuen Bücherschrankes genutzt werden kann, ist geplant, dass die Aufstellung des Schrankes, sofern die Witterungsverhältnisse dies zulassen, bis spätestens in der ersten Februar-Woche (30. Januar bis 03.02.2023) erfolgen wird.
Zu 2:
Da die Beauftragung des Bücherschrankes bereits im Jahr 2022 erfolgt, die Fertigung zwischenzeitlich abgeschlossen worden ist und die Aufstellung bevorsteht – vgl. hierzu Frage 1 – erübrigt sich aus Sicht der Verwaltung eine Einzelbestellung durch den Stadtbezirksrat 321.
Grundsätzlich wird Folgendes mitgeteilt:
Die Aufstellung von „Eigenbauten“, d.h. eigene Modelle von Bücherschränken, durch Dritte ist gemäß des Grundsatzbeschlusses (Drs. Nr. 18-08216 Beschlussvorlage) zur Aufstellung von Bücherschränken in kommunaler Trägerschaft nicht vorgesehen. Der Grundsatzbeschluss zielt auf ein einheitliches Konzept von städtischen Bücherschränken im öffentlichen Raum ab und legt darauf basierend die Verkehrssicherungsplicht der Verwaltung fest.
Sofern die Stadtverwaltung Bücherschränke nach Einzel-Beschlussfassung durch die Stadtbezirksräte als „öffentliches Mobiliar“ aufstellt, ist sie für die Verkehrssicherung verantwortlich. Das sog. Braunschweiger Bücherschrankmodell, das als einheitliches Modell zum Einsatz gelangt, erfüllt die Anforderungen an die Verkehrssicherheit bestmöglich und sichert die Stadt in Versicherungsfragen ab.
Sofern der Stadtbezirksrat, ggf. vertreten durch den Bezirksbürgermeister, die Beauftragung und Aufstellung eines eigenen Bücherschrankes im öffentlichen Raum vornehmen würde, wird die Verkehrssicherheit nicht durch die Verwaltung übernommen, da dies nicht dem zugrundeliegenden Beschluss entspricht.
Selbstverständlich ist es möglich, im privaten Raum andere Bücherschränke aufzustellen. Für diese wird die Verwaltung jedoch nicht die Verkehrssicherungspflicht übernehmen. Im Sinne der einheitlichen Stadtgestaltung werden abweichende Bücherschrankmodelle von der Verwaltung nicht begrüßt.
