Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20343-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel vom 05.01.2023 (DS 23-20343) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Mit dem Beschluss zur Anlage eines öffentlichen Jugendplatzes im Domagkweg durch den Stadtbezirksrat am 25.11.2021 (Vorlage 21-17313) wurde die Planung der Verwaltung öffentlich. Nach Bekanntwerden der Planung gingen unterschiedliche Beschwerden und Anfragen bei der Verwaltung ein. Deren Beantwortungen haben verschiedene rechtliche Prüfungen nach sich gezogen, die eine erhebliche zeitliche Verzögerung der Projektbearbeitung zur Folge hatten.

Im November 2022 wurde schließlich der vollständige Bauantrag, mit dem in der Sitzung am 25.11.2021 vorgestellten und beschlossenen Entwurf zum Jugendplatz, eingereicht. Selbiger befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

 

Zu Frage 2:

Die Auswertung der städtischen Basketball- und Streetballanlagen erfolgte im Rahmen einer stadtweiten Standortsuche für das Anlegen von zeitgemäßen Streetballanlagen (so genannter 3x3-Spielfelder). Eine erste immissionsschutzrechtliche Abschätzung erfolgt über Mindestabstände zur umliegenden Wohnbebauung in Abngigkeit ihrer Gebietseinstufung (WR, WA, MI) bei deren Überschreitung keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte gem. 18. BImSchV bzw. Freizeitlärm-Richtlinie zu erwarten sind. Für Basketball- und Streetballanlagen wird bei einer ganztägigen Nutzung ein Mindestabstand von 50 m zum Allgemeinen Wohngebiet (WA) bzw. 75 m zum reinen Wohngebiet (WR) empfohlen. Dieser Mindestabstand wird im vorliegenden Fall deutlich unterschritten, sodass die Verwaltung von einer Umgestaltung der Anlage zu einem 3x3-Spielfeld absieht.

 

Zu Frage 3:

Nach Erteilung der Baugenehmigung zum Domagkweg kann mit der Ausführungsplanung begonnen und der Bau vorbereitet werden. Durch die bereits vorgebrachten Beschwerden kann allerdings erwartet werden, dass nach Vorliegen der Baugenehmigung weitere Einwände vorgebracht bzw. rechtliche Schritte gegen den Bau des sogenannten Jugendplatzes eingeleitet werden. Bedauerlicherweise machen diese Umstände das Aufzeigen eines konkreten Zeitplans für die Umsetzung dieser Maßnahme zzt. unmöglich.

 

Sobald neue Erkenntnisse zum Sachstand vorliegen, wird der Stadtbezirksrat umgehend informiert werden.

 


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise