Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19728

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Land Niedersachsen hat die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Leitprinzip gemacht. Nach § 9 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) berichtet der Oberbürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten dem Rat alle 3 Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Ziel ist es, zu erreichen, dass das Handeln der Kommunen noch stärker an gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten ausgerichtet wird.

 

Der Bericht für die Jahre 2019 bis 2021 wird hiermit vorgelegt (Anlage).

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.
 

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Anlagen

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