Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-20258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:

Die Stadt Braunschweig übernimmt zeitnah die Patenschaft für ein Seenotrettungsschiff im Mittelmeer. Die Laufzeit der Patenschaft soll zunächst zwei Jahre betragen. In diesem Zeitraum leistet die Stadt Braunschweig eine finanzielle Unterstützung in angemessener Höhe - mindestens 5.000 Euro pro Jahr - für die Missionen der zivilen Seenotrettung der ausgewählten Organisation. Zudem startet die Stadt Braunschweig eine zeitlich befristete Spendenaktion, mit der die Braunschweiger Bürger*innen zur finanziellen Unterstützung für die Rettungseinsätze des Patenschiffes aufgerufen werden.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit einem Ratsbeschluss vom 18.12.2018 hat sich die Stadt Braunschweig zum "Sicheren Hafen" erklärt. Im Jahr 2020 ist Braunschweig dann durch die Unterzeichnung der Potsdamer Erklärung dem Bündnis "Städte Sicherer fen" beigetreten. In diesem Zusammenhang übernahm die Stadt 2020 auch die Länderkoordination des Bündnisses für Niedersachsen. Zudem gehört Braunschweig der Internationalen Allianz der "Sicheren Häfen" im Sinne der Erklärung von Palermo an.

 

Seit dem Ratsbeschluss von 2018 wurde in den Ratsgremien mehrfach darüber diskutiert, wie der Titel "Sicherer Hafen" wirksam mit Inhalt bzw. Leben gefüllt werden kann. Dabei wurde auch die Übernahme einer Patenschaft für ein ziviles Seenotrettungsschiff oder die Beteiligung an einer solchen Patenschaft diskutiert - bislang ohne greifbares Ergebnis. 

 

Die "Seebrücke Braunschweig" hat mittlerweile einen neuen Anlauf gestartet, um Politik und Verwaltung von weiteren Aktivitäten zur Unterstützung der Seenotrettung im Mittelmeer zu überzeugen. Sie verweist dabei auf Vorbilder in ganz Deutschland, auch in Niedersachsen - genannt werden hier insbesondere der Landkreis Lüneburg sowie die Städte Osnabrück und Wolfsburg (dort wird gerade ein Beschluss "Patenschaft Seenotrettungsschiff" vorbereitet).

 

Zum Hintergrund hier einige Auszüge aus einem aktuellen Papier der "Seebrücke Braunschweig":

 

Die Seenotrettung im Mittelmeer ist (...) immens wichtig. Seit Jahren wird sie ausschließlich privat geleistet. Eine Reihe von NGO's (Nichtregierungsorganisationen) betreiben eigene Schiffe oder chartern sie für den Einsatz im Mittelmeer. Seit 2015 operieren mehrere zivile Seenotrettungsorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern, vor allem aus Deutschland, Italien und Spanien, im zentralen Mittelmeer. Die zivilen Organisationen betonen dabei immer wieder, dass die Seenotrettung eigentlich eine staatliche Aufgabe sei, die aber nicht ausreichend wahrgenommen werde.

 

Eine Schiffspatenschaft wird in einem Vertrag oder einer Vereinbarung festgeschrieben, in der auch eine vorab definierte Zeitspanne festgelegt ist. Die Einsätze der Schiffe müssen laufend finanziert werden. Deshalb steht ein finanzieller Beitrag im Mittelpunkt der Patenschaft. Die bestehenden Schiffspatenschaften der Kreise und kreisfreien Städte zeigen viele Varianten auf, wie der finanzielle Beitrag aufgebracht und geleistet werden kann. Häufig ergänzen sich Spenden aus der Bevölkerung und eigene kommunale Mittel. 

 

Bei der Seenotrettung fallen diverse Kosten an. Es ist nicht nur der Betrieb des Schiffs allein zu finanzieren. Daneben brauchen die Seenotrettungsorganisationen Mittel für die medizinische Erstversorgung, Lebensmittel und Trinkwasser sowie diverse Rettungsmittel. 

 

Die "Seebrücke Braunschweig" verweist auf ihre wiederholten Gespräche mit der Stadtverwaltung am 22.07.2021 und am 17.12.2021 sowie mit dem Oberbürgermeister am 05.01.2022, bei denen sie mehr Engagement für die Belange der Menschen auf der Flucht eingefordert hat. Bei diesen Gesprächen wurde verabredet, dass die "Seebrücke Braunschweig" eine Maßnahmenliste erarbeitet. Diese Maßnahmenliste liegt mittlerweile vor - sie enthält insgesamt sechs Maßnahmen, darunter auch an erster Stelle die Maßnahme "Schiffpatenschaft für ein Seenotrettungsschiff".

 

Die Kommunalaufsicht im Innenministerium des Landes Niedersachsen hat im Übrigen entschieden, dass der vom Landrat hinterfragte Beschluss des Kreistags Lüneburg zur Unterstützung des Seenotrettungsschiffes Ocean Viking rechtmäßig und folglich umzusetzen ist.

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