Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Vorlage Personalangelegenheit - 23-20493

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Frau Dr. Christina Rentzsch wird für eine Amtszeit von acht Jahren als Stadträtin für das Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat gewählt.

 

Frau Dr. Rentzsch erhält Dienstbezüge der Bes.-Gr. B 6 und eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 171,28 € monatlich.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Anlass der Ausschreibung und Ausschreibungsergebnis:

Durch die Ernennung von Frau Dr. Christine Arbogast zur Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist die Stelle der Stadträtin oder des Stadtratesr das Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat unbesetzt.

Die Stelle wurde nach entsprechender Beschlussfassung im Rat am 22. November 2022 gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3, 1. Halbsatz NKomVG öffentlich ausgeschrieben (DS 22-19979). Eine Kopie des Ausschreibungstextes ist als Anlage beigefügt.

Es gingen insgesamt 14 Bewerbungen, davon sieben von Frauen, ein. Eine Liste der Bewerbungen sowie den Lebenslauf der vorgeschlagenen Bewerberin habe ich jedem Ratsmitglied zugeleitet.

 

 

2. Vorschlag:

Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG schlage ich die Bewerberin Frau Dr. Christina Rentzsch r die Wahl der Stadträtinr das Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat vor. Die Amtszeit beträgt gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 NKomVG acht Jahre.

Frau Dr. Rentzsch leitet seit Dezember 2021 die Stabsstelle „Zukunft der Gesellschaft“ im Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Herne. Von November 2019 bis Dezember 2021 war sie bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, unter anderem als Fachreferentin des Oberbürgermeisters für die Themenbereiche Soziales, Gesundheit, Schule, Jugend und Migration, tätig. 

 

 

Zuvor war sie drei Jahre Persönliche Referentin in der Hochschulleitung der Universität Münster.

 

Zudem ist Frau Dr. Rentzsch seit 2014 kommunalpolitisch in der Stadt Münster engagiert.

 

Insofern verfügt sie über umfangreiche Erfahrungen in der kommunalen Selbstverwaltung und ist mit dem Spannungsfeld zwischen Politik und Verwaltung vertraut. Sie erfüllt somit insgesamt die Anforderungen der Stellenausschreibung in besonderem Maße.

 

Diese konnte Frau Dr. Rentzsch in einem persönlichen Vorstellungsgespräch nachdrücklich unter Beweis stellen, indem sie praktische Lösungsansätze auf aktuelle Problemstellungen des Dezernates vortragen konnte. Sie hebt sich somit im Ergebnis von den anderen Bewerberinnen und Bewerbern ab.

 

Darüber hinaus ist es erfreulich, dass wieder eine Frau für diesen wichtigen Dezernentenposten gewonnen werden kann. Damit unterstreicht die Stadtverwaltung erneut ihre Bestrebungen zum Abbau der Unterrepräsentanz bei weiblichen Führungskräften.
 

 

3. Verfahrensablauf:

 

Die Bewerberin erhält Gelegenheit, sich in der Ratssitzung mit einem Kurzvortrag vorzustellen.

Der Wahlvorgang ist nach den Verfahrensvorschriften des § 67 NKomVG abzuwickeln. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung. Sofern vor dem Wahlakt schützenswerte Belange aus der Persönlichkeitssphäre der Bewerberin erörtert werden sollen, muss jedoch die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen werden. Gemäß § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsordnung in der derzeit geltenden Fassung erhält die Stelleninhaberin Dienstbezüge nach der Bes.-Gr. B 6 zuzüglich einer Dienstaufwandsentschädigung von 171,28 monatlich.


 

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Anlagen

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