Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-20363-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Junge Menschen mit Migrationsgeschichte in Schulstatistik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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27.01.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 06.01.2023 [23-20363] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der städtischen Abfrage zur Schulstatistik werden die allgemein bildenden Schulen gebeten, die Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler zu nennen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, also keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Zu Frage 2:
Zum einen fließt die Anzahl ausländischer Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in den vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Schülerschlüssel zur Personalbemessung in den Schulsekretariaten an allgemein bildenden Schulen ein. Hintergrund ist, dass davon ausgegangen wird, dass eine adäquate Beratung und Unterstützung in administrativen Angelegenheiten von vermutlich nicht oder nur wenig deutsch sprechenden Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern im Schulsekretariat mehr Zeit in Anspruch nimmt und deshalb in der Personalbemessung mit Zuschlägen berücksichtigt wird. Zum anderen dient die Unterscheidung von Personen deutscher und nichtdeutscher Herkunft der städtischen Bildungs- und Sozialberichterstattung (z. B. Ds 21-16355). Ziel ist es, auffällige Unterschiede zwischen bestimmten Bevölkerungsgruppen im Bildungsbereich zu erkennen (z. B. Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg), Entwicklungen abzubilden und ggf. Unterstützungsbedarfe zu identifizieren.
Zu Frage 3:
Für die in der Antwort zu Frage 2 genannten Zwecke werden solche Daten zur Unterscheidung von Personen deutscher und nichtdeutscher Herkunft genutzt, die bei der Schulanmeldung einheitlich und mit hoher verlässlicher Qualität erfasst werden. Dies trifft lediglich auf das Merkmal Staatsangehörigkeit zu, weil es eine rechtlich eindeutige Kategorie darstellt und einer vergleichsweise simplen Definition unterliegt.
Der zusätzliche Informationsgehalt durch die Kenntnis von Angaben zu Deutschen mit Migrationsgeschichte wiegt nach Ansicht der Schulverwaltung den deutlich größeren Aufwand der Schulen bei der zusätzlichen Erfassung einer ggf. vorliegenden Migrationsgeschichte sowie die damit verbundene Schwierigkeit einer einheitlichen und unmissverständlichen Erfassung nicht auf. Daher wird auf die vorliegenden Daten zur Staatsangehörigkeit zurückgegriffen.
