Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20236-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Dem Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

  1. Der Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Entscheidung des Stadtbezirksrates 222 dwest am 17. Januar 2023

In seiner Sitzung am 17. Januar 2023 hat der Stadtbezirksrat 222  dwest die Beschlussvorschläge zur öffentlichen Auslegung der 142. FNP-Änderung und des Bebauungsplans RN 46 „Feuerwache Westerbergstraße“ einstimmig abgelehnt.

 

Vor der Beschlussfassung wurde die Sitzung für die Einwohnerfragestunde unterbrochen. In der Einwohnerfragestunde wurden kritische Äerungen in Bezug auf die Feuerwache vorgebracht. Dabei spielten insbesondere die Belange der Freiwilligen Feuerwehr eine ausschlaggebende Rolle. Im Wesentlichen wurde folgende Kritik geäert:

 

  • Die Arbeits- und Einsatzaufteilung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr ist nicht ausreichend abgestimmt.
  • Die Südwestwache wird außerhalb der Weststadt nicht benötigt. Die Freiwillige Feuerwehr hat für Broitzem und Rüningen mittlerweile einen sehr hohen Deckungsgrad erreicht.
  • Der Standort ist falsch gewählt. Ein Standort in der Weststadt würde dem Bedarf besser entsprechen.

 

Hierzu nimmt der Fachbereich 37 Feuerwehr Stellung wie folgt:

Im Jahr 2017 wurde mit der Vorlage 17-05566 die Umsetzung des Feuerwehrbedarfplans beschlossen. Damals wurde auch schon das Grundstück Westerbergstraße für die Südwestwache vorgeschlagen.

 

In der damaligen Vorlage heißt es:

Der Gutachter hat als optimalen Standort für die Errichtung einer Südwestwache ein Grundstück an der Westerbergstraße (Anlage 1) empfohlen.

 

Dorthin sollen 10 Einsatzkräfte von der Feuerwache Süd (Dessaustraße) mit Einsatzleitwagen, Drehleiter und Hilfeleistungslöschfahrzeug verlegt werden, so dass r diesen Standort kein weiteres Personal und keine zusätzlichen Fahrzeuge benötigt werden.

 

Mit diesem neuen Standort werden ohne Personalzuwachs - nach der Prognose des Gutachters der Schutzzielerreichungsgrad um 7 % gesteigert und insbesondere auch die bisher innerhalb der Hilfsfrist 1 nicht rechtzeitig erreichten Gebiete in der Weststadt abgedeckt. Der vorgeschlagene Standort hat für Diskussionen gesorgt. Die Verwaltung hat deshalb einen möglichen alternativen Standort in der Weststadt intensiv geprüft.

 

In Betracht kämen grundsätzlich Flächen an der Ludwig-Winter-Straße. Dieser Standort ist zwar verkehrsgünstig gelegen. Bei Realisierung einer Westwache an diesem Standort könnte jedoch aufgrund der größeren Distanz zur bestehenden dwache in der Dessaustraße nicht das aktuelle Personal aufgeteilt werden, da sich die Feuerwachen nicht mehr so schnell unterstützen können. Es müssten dann an jedem Standort 10 Funktionen (für die Hilfsfrist 1) vorgehalten werden. Dies wären 4  Funktionen (entspricht ca. 22 Planstellen) mehr als bei der empfohlenen Realisierung der Südwestwache.

 

Der Bau einer Westwache hätte erhebliche Überschneidungen in der Innenstadt, die teilweise von allen drei Wachen innerhalb der Hilfsfrist 1 erreicht werden würde, zur Folge. Die Abdeckung der südwestlichen Stadtteile wäre hingegen schlechter.

 

Somit sind die Flächen an der Westerbergstraße der optimale Standort für eine zusätzliche Wache im Hinblick auf eine möglichst großflächige Abdeckung des Stadtgebietes und einer möglichst wirtschaftlichen Vorhaltung von Feuerwehreinsatzkräften.

 

Auch aus städtebaulicher Sicht ist der angestrebte Standort geeignet.

 

Das Baugrundstück befindet sich zwar noch nicht im Eigentum der Stadt; der derzeitige Eigentümer ist jedoch grundsätzlich verkaufsbereit. Die notwendigen Finanzmittel für den Kauf des Grundstücks müssen aus dem allgemeinen Ansatz für Grunderwerb bereitgestellt werden. Es ist beabsichtigt, parallel zur Aufstellung der Bauleitpläne ein Raumprogramm für die Südwestwache zu entwickeln und den Gremien zuzuleiten.

 

Der Gutachter empfiehlt den Neubau der Südwestwache als Technik- und Logistikwache zu konzipieren und an diesem Standort auch die Werkstätten (u.a. Kfz- Werkstatt, Gerätewerkstatt, Lagerflächen für Reserve- und Nachschubmaterial) zu realisieren. Dies würde den engen Standort der Hauptfeuerwache weiter entlasten und die Sanierung bzw. den Neubau der Hauptfeuerwache vereinfachen. Die Verwaltung empfiehlt in Abstimmung mit dem Gutachter, auch die Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr (Wechselladerfahrzeuge, Kran, Ölspurbeseitigungsfahrzeug)

 

von der Hauptfeuerwache an diesen neuen Standort zu verlegen. Das Personal dieser niedrig frequentierten Fahrzeuge könnte in den Werkstätten unterstützen und die Fahrzeuge hätten eine enge Anbindung an die Werkstätten. Dies wäre insbesondere für den Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz und die Atemschutzwerkstatt sinnvoll. Die dezentrale Lage der Südwestwache gegenüber der Hauptfeuerwache ist auch aus Sicht des Gutachters kein Problem, da die Fahrzeuge nicht innerhalb der Hilfsfrist 1 benötigt werden. Auch diese Maßnahme entlastet die Liegenschaft der Hauptfeuerwache.“

 

Auch der damalige Stadtbezirksrat Rüningen hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.

 

Im Nachgang wurden mit der Ortsfeuerwehr Rüningen mehrere Gespräche geführt, u.a. wurde angeboten, die Ortsfeuerwehr mit in den Neubau einziehen zu lassen und sie mit Sonderaufgaben, wie z.B. dem Nachführen von Sonderfahrzeugen zu betrauen. Dies wurde von der Ortsfeuerwehr abgelehnt, sie wollte weiterhin im Ortsteil bleiben.

 

Es wurde der Ortsfeuerwehr Rüningen zugesichert, dass sie auch weiterhin einsatztaktisch notwendig ist. Wir haben auch an anderen Stellen im Stadtgebiet Ortsfeuerwehren in der Nähe einer Feuerwache (z.B. die Melverode).

 

Aus Sicht des FB 37 waren damit die grundsätzlichen Rahmenbedingungen abgestimmt. Es gab aus den Ortsfeuerwehren Rüningen und Broitzem keine Signale, dass es weiteren Gesprächsbedarf zur Südwestwache gibt.

 

Der FB 37 hat die Vorkommnisse zum Anlass genommen, die Ortsbrandmeister aus Rüningen und Broitzem, sowie den stellvertretenden Stadtbrandmeister für den Bereich Süd und den Stadtbrandmeister zu einem Gespräch einzuladen.

 

Ergänzend sind folgende Aspekte hinzuzufügen:

Auf Basis des genannten Grundsatzbeschlusses und des darin vorgeschlagenen Standortes für die Südwestwache hat der Verwaltungsausschuss am 17. April 2018 die 142. FNP-Änderung und die Aufstellung des Bebauungsplans RN 46 beschlossen (DS 18-06680). Der damalige Stadtbezirksrat 224 - Rüningen hatte zuvor am 5. April 2018 der Vorlage bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen zugestimmt. Die Geltungsbereiche für beide Planverfahren entsprachen dem Standortvorschlag gemäß der Vorlage 17-05566.

 

Das Grundstück, auf dem die Feuerwache errichtet werden sollte, wurde zwischenzeitlich von der Stadt erworben. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 (DS 22-20072) auch dem Erwerb der Flächen für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zugestimmt.

 

Fazit

Insgesamt ergibt sich gegenüber der Beschlusslage in den Jahren 2017 und 2018 keine geänderte Beurteilungsgrundlage:

 

  • Die bisher geführten Abstimmungen mit der Ortsfeuerwehr werden fortgeführt und intensiviert.
  • Die Südwestwache ist trotz des großen Einsatzes der Ortfeuerwehr erforderlich.
  • Ein alternativer Standort in der Weststadt wurde geprüft und verworfen.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht.

 

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Anlagen

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