Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20546
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Mergesstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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02.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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03.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NkomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben zuständig ist, da in der Mergesstraße eine Buslinie verkehrt und die Bedeutung deshalb über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass:
In der DS 22-19822 wurde die Verwaltung gebeten u. a. zu prüfen, ob die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Mergesstraße möglich ist.
Aufgrund von sensiblen Einrichtungen (Kita und Schule) besteht bereits im überwiegenden Teil der Mergesstraße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h. Darüber hinaus sind auch die Anforderungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Mergesstraße gemäß § 45 Abs. 1 c StVO erfüllt.
Die Mergesstraße dient überwiegend der Erschließung des Wohngebietes. Eine einheitliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h mit rechts-vor-links Regelung an den Kreuzungen wird einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Erhöhung der Aufenthalts- und Wohnqualität für die Bewohner leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht. Die umliegenden Straßen Simonstraße, Bassestraße, Gmeinerstraße sowie Theisenstraße sind bereits als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Durch die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Mergesstraße entsteht damit eine zusammenhängende Tempo 30-Zone mit einheitlicher rechts-vor-links-Regelung an den Kreuzungen.
In der Mergesstraße verkehrt die Buslinie 464. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone hat allerdings aufgrund der wenigen Fahrten am Tag, da es sich um eine Schulbuslinie handelt, keine negativen Auswirkungen auf den ÖPNV. Die BSVG stimmt der Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Mergesstraße zu.
Die bestehenden streckenbezogenen Geschwindigkeiten entlang der Mergesstraße werden mit Einrichtung der Tempo 30-Zone aufgehoben.
