Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19630-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 11.10.2022 wurde der o.g. Antrag zur „Fahrradwegweisung über land- und forstwirtschaftliche Wege“ in Verbindung mit einem weiteren Workshop zurückgezogen und die Verwaltung wurde gebeten, innerhalb des 1. Quartals 2023 einen Bericht vorzulegen.

 

Hiermit gibt die Verwaltung einen Zwischenbericht:

 

Die Anforderung, ein Wegenetz für Radfahrende auch über nicht städtische Grundstücke in der freien Landschaft auszuschildern und zwischen den Ortsteilen und der Innenstadt ggf. zu sanieren/auszubauen, so dass günstige Verbindungen zwischen Ortsteilen in Ergänzung zu dem Alltagsradwegenetz ermöglicht werden, wird auch über den sogenannten KDW (Kleine-Dörfer-Weg) mitgedacht. Dabei fokussiert sich das Hauptziel vor allem auf eine bessere Ausschilderung/Wegweisung, durch die jedoch rechtlich weitere Fragestellungen wie z.B. die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, ein etwaiger Ausbaustandard, Zuständigkeiten hinsichtlich der Unterhaltung etc. zu klären sind. Eine einvernehmliche Klärung mit den Betroffenen konnte aufgrund grundsätzlich verschiedener Sichtweisen, auch unter Einbeziehung mehrerer Arbeitskreise, bisher jedoch nicht erreicht werden. In einem weiteren Schritt ist die Verwaltung zzt. deshalb auf der Suche nach einem geeigneten Planungsbüro, um auf den bisherigen Ergebnissen aufbauend in der Angelegenheit KDW weiter voranzukommen.

 

Unabhängig vom KDW wird aktuell dezernatsübergreifend geklärt, wo sinnvolle Ergänzungen im städtischen Radwegenetz notwendig sind und wo diese u. U. auch durch Freizeitwege bereitgestellt werden könnten. Dabei muss grundsätzlich deutlich gemacht werden, dass sowohl der KDW als auch andere sogenannte Freizeitwege eine andere Zielausrichtung haben als die, schnelle Radwegeverbindungen zwischen Ortsteilen herzustellen. Freizeitwege stehen per se unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung und erfüllen in den meisten Fällen auch nicht die an Radwege zu stellenden Anforderungen. Diese scheitern oftmals bereits an den Eigentumsverhältnissen (keine Widmung möglich), an nicht zur Verfügung stehenden Wegebreiten, an nicht umsetzbaren Standards und der überwiegend gleichzeitig einhergehenden und zu bevorzugenden land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Sollten solch zu priorisierenden Wegeabschnitte identifiziert werden, soll exemplarisch mit den jeweiligen Eigentümern Kontakt aufgenommen werden. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Feldmarksinteressentschaften (FI). Diese können die Nutzung der Wege durch Radfahrer und Fußnger nicht grundsätzlich verwehren. Werden die Wege jedoch seitens der Stadt ausgeschildert, ist eine Zustimmung der Eigentümer erforderlich. Damit verbunden wäre dann eine Gestattungsvereinbarung in welcher dann weitere Fragen zur Verkehrssicherung, ggf. zu Sanierungsmaßnahmen und vor allem auch zu etwaigen Unterhaltungserfordernissen einvernehmlich festzulegen wären. Als aktuelles Beispiel für einen solch separat zu betrachtenden Abschnitt kann der Wegeabschnitt zwischen Lamme und Lehndorf benannt werden. Hier gab es am 14.02.2023 einen Ortstermin mit allen Beteiligten, um diese Fragen ggf. auch exemplarisch für andere Bereiche einer Lösung zuzuführen. Ein Lösungsvorschlag müsste hier genau wie anderswo allerdings politisch beschlossen werden. Je nach Ausgestaltung einer Vereinbarung würde das ggf. auch die Bereitstellung entsprechender städtischer Mittel voraussetzen.

 

Bisherige Gespräche mit Vertretern der Landwirtschaft im Kontext mit den Aktivitäten zum KDW haben ergeben, dass häufig erhebliche Vorbehalte bestehen. Diese bestehen vor allem hinsichtlich zu erwartender Nutzungskonflikte bei zu bevorrechtigender Land- und Forstwirtschaft auf Wegen der FI. Hierzu könnten entsprechende Hinweisschilder ein Lösungsansatz darstellen. Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß regelmäßig unterschiedlichste Sichtweisen aller Beteiligten wie eine für alle nutzbare Wegedecke auszugestalten wäre, die einerseits der Beanspruchung durch landwirtschaftlichen Verkehr standhält und andererseits ausreichend Komfort für die Freizeitnutzung bietet. Damit zusammenhängend, entstünden ggf. nicht unerhebliche Kosten für eine mögliche Erstherstellung bzw. Sanierung, die zunächst ermittelt werden müssten. Gleichzeitig sind dann auch die Erfordernisse für eine dauerhafte Unterhaltung zu definieren und damit verbundene Zuständigkeiten festzulegen, die ggf. mit dauerhaften Zusatzkosten verbunden wären. Zwar müssen die FIs bereits jetzt für die aktuelle Verkehrssicherheit auf ihren Wegen sorgen. Sollten seitens der Stadt jedoch komfortable Wege für die Nutzung für Fußnger und Radfahrer angeboten werden sollen, ginge das über die aktuelle Unterhaltung zur Sicherung der Verkehrssicherheit hinaus, so dass die Stadt voraussichtlich in Gänze oder anteilig dafür aufkommen müsste.

 

Sobald konkretere Ergebnisse zu dem Wegabschnitt Lamme-Lehndorf (voraussichtlich im Sommer 2023) oder hinsichtlich des Bearbeitungsstandes zum KDW vorliegen, wird die Verwaltung dem Ausschuss erneut darüber berichten.



 

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