Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20516
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderschule Hans-Würtz/Grundschule Bebelhof, Brandschutzmaßnahmen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 40 Fachbereich Schule; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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08.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 22.12.2022 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referats Hochbau, einer Indexsteigerung
und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenberechnung vom
19.01.2023 auf 5.595.000 € festgestellt.
Sachverhalt
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens
Ursächlich für die Durchführung der Brandschutzmaßnahme sind die bei einer Brand-verhütungsschau festgestellten gravierenden Brandschutzmängel in allen Bauteilen des Bestandsgebäudes Kruppstr. 24a, das gemeinsam von der Förderschule Hans-Würtz und der Grundschule Bebelhof genutzt wird.
Grundlage der geplanten Maßnahmen ist die Bauaufsichtsanordnung 0630/5166/2016 vom 13.12.2016.
Nach Umsetzung der unverzüglich zu veranlassenden Maßnahmen (Nachrüstung funkvernetzter Rauchmelder, Erweiterung der akustischen Alarmierung, Entfernung von Brandlasten) ist im weiteren Schritt ein Brandschutzkonzept und eine darauf basierende Planung erstellt worden.
Das finale Brandschutzkonzept für die Liegenschaft ist mit der Feuerwehr und der Bauordnung im Mai 2022 abgestimmt worden.
Im Rahmen der hier vorgelegten Planungen sollen die in Punkt 4 beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Da es sich um eine Brandschutzmaßnahme handelt, sind keine zusätzlichen Räumlichkeiten zur dauerhaften Schulnutzung geplant.
Da es nach Gesprächen mit den Schulleitungen keine Kompensationsmöglichkeiten für von baulichen Maßnahmen betroffene Flure und Klassenräume gibt, wird über die gesamte Bauzeit für die einzelnen Bauabschnitte ein Ausweichquartier benötigt. Das Ausweichquartier aus Containern umfasst sechs allgemeine Unterrichtsräume. Diese sollen z. T. auch als Ausgleich für die Förderschule genutzt werden, für die von den Maßnahmen betroffenen Therapieräume.
Die Container sollen angemietet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt der Rückbau der Containeranlage.
4. Erläuterungen zur Planung
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Errichtung einer neuen Brandmeldeanlage, einer neuen Sprach- und Amokalarmierungsanlage über alle Gebäudeteile und einer neuen Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
Alle Abhangdecken in Fluren werden durch Abhang-Raster-Akustikdecken aus nicht brennbaren Baustoffen ersetzt und erhalten in diesem Zuge eine neue Beleuchtung.
Diverse Brandschutztüren müssen ersetzt oder neu errichtet werden.
Zwei neue bauliche Rettungswege für einen Klassenraum und einen Büroraum müssen hergestellt werden. Hierfür müssen insgesamt drei neue Türdurchbrüche hergestellt werden. Höhenunterschiede in Split-Level-Bereichen müssen durch eine 3-stufige Treppe ausgeglichen werden.
Nicht vorhandene oder mangelhafte Brandschotts im HLS- und Elektro-Bereich werden neu hergestellt. Vorhandene, nicht mehr zulässige Drahtglas-Wandelemente zwischen den Fluren und Klassenräumen, werden ausgetauscht.
Im Anschluss der Arbeiten müssen die betroffenen Bereiche malermäßig wiederaufbereitet werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Teilabschnitten. Für die Ausführung der notwendigen Maßnahmen müssen Arbeiten in allen Räumen und Fluren, Sanitäranlagen und in der Sport- und Schwimmhalle ausgeführt werden.
Für zwei Bauabschnitte müssen übergangsweise durch Stellung einer Gerüsttreppe zweite bauliche Rettungswege geschaffen werden.
Da es in den Schulgebäuden keine Ausweichflächen für den Unterricht gibt, soll auf dem Sportplatz auf dem Schulgelände ein Container-Ausweichquartier mit sechs allgemeinen Unterrichtsräumen errichtet werden, die auch als Therapieräume für die Förderschule und als Ausweichräume für die Schulkindbetreuung der 17 Uhr-Gruppen genutzt werden.
Die Größe der Interimscontainer ist auf die geplanten Bauabschnitte mit den Nutzern abgestimmt. Die Standdauer richtet sich nach den für die Bauabschnitte benötigten Ausführungszeiten. Die Arbeiten in den beiden Mensen erfolgen in den Ferien.
5. Techniken für regenerative Energien
Keine, da ausschließlich Brandschutzsanierung
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Da es sich unter anderem auch um eine Förderschule für motorisch eingeschränkte Schüler und Schülerinnen handelt, sind diese Maßnahmen bereits umgesetzt. Ggf. notwendige Maßnahmen in der GS Bebelhof sind nicht berücksichtigt, da es sich um eine Brandschutzsanierung handelt.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung
vom 19.01.2023 5.595.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll zwischen Ende 2023 bis voraussichtlich Anfang/Mitte 2027 ausgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2023 ff. sind unter dem Projekt
GS Bebelhof/Brandschutzmaßnahmen (4E.210405) kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.120.000 € veranschlagt.
Der Entwurf des Investitionsprogramms (IP) 2022-2027 beinhaltet folgende Finanzraten:
Gesamtkosten T€ | bis 2022 T€ | 2023 T€ | 2024 T€ | 2025 T€ | 2026 T€ | 2027 T€ | Restbedarf T€ |
3.281,6 | 101,6 | 2.120 | 1.040 |
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Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten in Höhe von 2.333.400 € wird als Ansatzveränderung in die Haushaltslesung 2023 ff. eingebracht. Über den Haushalt 2023 ff. wird der Rat voraussichtlich im März 2023 entscheiden. Folgende Finanzraten sind aktuell vorgesehen:
Gesamtkosten T€ | Bis 2022 T€ | 2023 T€ | 2024 T€ | 2025 T€ | 2026 T€ | 2027 T€ | Restbedarf T€ |
5.595 | 101,6 | 1.225 | 3.040 | 1.228,4 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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64,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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6 MB
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