Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16661-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Messung Lärmpegel der Straßenbahn auf der Elbestraße ab Rheinring in beiden Richtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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22.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Sitzung des Stadtbezirksrates 221 Weststadt am 8. September 2021 wurde der Antrag DS 21-16661 der CDU-Fraktion mit folgendem Beschlusstext eingereicht:
„Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, den Lärmpegel der Straßenbahn auf der Elbestraße ab Rheinring in beide Richtungen zu messen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, um den Lärmpegel zu verringern.“
In der Sitzung des Stadtbezirksrates 221 am 8. September 2021 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass der Antrag zuständigkeitshalber an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA BS) und an die Gesellschaft für Landesbahnaufsicht Hannover (LEA) mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet worden sei. Es wurde weiterhin darüber informiert, dass zwischen beiden Behörden zurzeit noch Uneinigkeit bezüglich der konkreten Zuständigkeit bestehe.
In der Sitzung wurde vom Stadtbezirksrat 221 einvernehmlich angeregt, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass „ggf.“ entsprechende Maßnahmen zu treffen seien, um den Lärmpegel zu verringern. Diese Situation sei „angeblich“ mittlerweile für Bürgerinnen und Bürger nicht mehr auszuhalten.
Der vorstehend genannte Antrag wurde sodann in Form einer Anregung gemäß § 94 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wie folgt geändert beschlossen:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, den Lärmpegel der Straßenbahn auf der Elbestraße ab Rheinring in beide Richtungen zu messen und ggf. entsprechende Maßnahmen zu treffen, um den Lärmpegel zu verringern.“
Da kurzfristig keine Klärung der Zuständigkeit zwischen dem GAA BS der LEA herbeizuführen war, wurde die Situation am 1. Oktober 2021 von der Verwaltung unter Hinzuziehung eines Vertreters der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) vor Ort überprüft.
Bei dem Ortstermin wurden die Gleisanlagen auf der Elbestraße zwischen der Haltestelle Alsterplatz und der Haltestelle Saalestraße begangen und auf evtl. Schäden an den Schienenstößen kontrolliert. Technische Mängel konnten hierbei nicht festgestellt werden. Auch quietschende oder sonstige auffällige Geräusche konnten bei den vorbeifahrenden Bahnen in beiden Fahrtrichtungen nicht festgestellt werden.
Der Verwaltung liegen seither auch keine Anwohnerbeschwerden vor.
Abschließend weist die Verwaltung noch darauf hin, dass zur Überprüfung der Einhaltung von Immissionsrichtwerten der Schienenverkehrslärm nach den gesetzlichen Vorgaben (16. BImSchV, Schall03) grundsätzlich zu berechnen (standardisiertes Ausbreitungsberechnungsverfahren) und nicht über Messungen zu ermitteln ist. Diese Überprüfung obliegt der zuständigen Landesbehörde.
Es wird daher angeregt, dass sich die Anwohner bei erneutem Auftreten der störenden Geräusche die Fahrtrichtung, die Straßenbahnnummer und die Uhrzeit notieren. Im Nachgang würde die Verwaltung dann diese Informationen an die BSVG weiterleiten. Von dort könnte sodann die verursachende Bahn auf evtl. Schäden kontrolliert werden.
