Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18420-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der stellvertretende Bezirksbürgermeister des Stadtbezirksrates 130 Mitte, Herr Brakel, hat zur ergangenen Mitteilung der Verwaltung mit der Drucksache 22-18420-01 nachfolgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

 

  1. Wodurch wurde eine über sechsmonatige Bearbeitungszeit zwischen Durchführung der Messung und Mitteilung an das anfragende Gremium ausgelöst?
  2. Ist eine Besserung des Verkehrsverhaltens nach der Nutzung von Geschwindigkeitsmesstafeln nachhaltig erwiesen?
  3. Konnte die Anschaffung und Einsatz der mobilen Geschwindigkeitskontrollen (Blitzer) bereits einen erzieherischen Effekt erreichen?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.: Nach Beschlussfassung des Stadtbezirksrates 130 Mitte in der Sitzung am 26.04.2022 konnte die Erhebung des Geschwindigkeitsprofils mit Hilfe eines Seitenstrahlradar-gerätes in der Zeit vom 27.05.2022 bis 03.06.2022 zeitnah erfolgen. Die verspätete Übermittlung der Messergebnisse ist auf personelle Engpässe zurückzuführen. Es ist zudem festzustellen, dass der Umfang derartiger Beschlüsse auch aus den anderen Stadtbezirksräten zunimmt. Messergebnisse müssen stets ausgewertet und inhaltlich bewertet werden; personelle Ressourcen stehen dafür nach den inhaltlichen Vorgaben des vom Rat beschlossenen Geschwindigkeitsüberwachungskonzeptes nur begrenzt zur Verfügung (vgl. DS 16-03076).

 

Zu 2.: Die Geschwindigkeitsmesstafel war vom 10.01.2023 bis zum 24.01.2023 installiert, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer r die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu sensibilisieren. Bisherige Erfahrungen der Verwaltung zeigten, dass in der Regel eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten durch die Visualisierung tatsächlich erfolgt. Eine Evaluierung der Dauerhaftigkeit kann aufgrund der Vielzahl an Standorten nicht erfolgen.

 

Zu 3.: Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Auch sind Überwachungsmaßnahmen dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder wo die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Daher erfolgen Überwachungsmaßnahmen nicht nur an Unfallbrennpunkten, sondern beispielweise auch im Bereich von Kitas, Schulen und in Tempo 30-Zonen, weil dort besondere Gefahrenstellen bestehen können. 

 

Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet führt die Verwaltung turnusmäßig in Abstimmung mit der Polizei durch. In Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst bzw. intensiviert. Dadurch tritt nach einem gewissen Zeitraum erfahrungsgemäß auch ein erzieherischer Effekt bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ein.


 

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