Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18581-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Hybrid-Sitzungen im Kulturpunkt West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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22.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 221 vom 20.04.2022 (22-18581) wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Durchführung von Hybridsitzungen wird auf die Drucksache 22-18678 und auf die E-Mail des Büros des Oberbürgermeisters vom 15.10.2022 verwiesen.
Aktuell genügen die technischen Möglichkeiten in den Sitzungssälen im Rathaus nicht den neuen, in § 64 Abs. 4 NKomVG gesetzlich definierten technischen Anforderungen für eine hybride Sitzungsdurchführung. Diese sind gegenüber den bisherigen Anforderungen für Hybridsitzungen erhöht worden.
So muss insbesondere technisch sichergestellt sein, dass die im Sitzungsraum persönlich anwesenden Mitglieder und die durch Zuschaltung teilnehmenden Mitglieder sich während der gesamten Sitzung in Bild und Ton wahrnehmen können. Bei technischen Störungen der Zuschaltung im Verantwortungsbereich der Kommune ist die Sitzung von der oder dem Ratsvorsitzenden zu unterbrechen und ggf. abzubrechen.
Daher ist derzeit die hybride Durchführung von Stadtbezirksratssitzungen nur möglich, indem die Sitzungen in die Stadthalle verlegt werden, in der die technischen Voraussetzungen vorliegen. Dies sollte aber nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und der aufwendigen planerischen Arbeiten, die mit einer Gesamtkonzeption für hybride Sitzungen der Stadtbezirksräte einhergehen, wird zunächst von einer Kostenermittlung für hybride Sitzungen im Kulturpunkt West abgesehen. Perspektivisch wird die Verwaltung prüfen, ob und wie hybride Stadtbezirksratssitzungen ggf. auch an anderen Standorten als der Stadthalle umgesetzt werden könnten.
