Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-20637
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermittlung auf den Wohnungsmarkt nach der Anerkennung von Asyl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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23.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 21. Dezember 2015 wurde das dezentrale Standortkonzept (vgl. DS.-Nr. 15-01259) zur Unterbringung von Geflüchteten in seinerzeit 15 geplanten Wohnstandorten beschlossen. Teil des Beschlusses war ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion (vgl. DS.-Nr. 15-01355), der eine Höchstbelegungszahl pro Standort (in Lamme bspw. 100 Personen) festschreibt. Dies geschah unter anderem, um die Integrationsleistungen der einzelnen Stadtteile nicht zu überlasten und den Ehrenamtlichen vor Ort ausreichend Planungssicherheit zu garantieren. Des Weiteren soll eine Zentralisierung und damit einhergehend eine Ghettoisierung vermieden werden.
Aufgrund globaler Fluchtbewegungen hatten die Flüchtlingszahlen in 2015 ein Ausmaß angenommen, welches es nie zuvor gegeben hatte. Viele Kommunen sprachen in dieser Zeit von Überforderung – ein Wort, welches man dieser Tage auch wieder vermehrt vernimmt. Doch alle gaben ihr Bestes für eine menschenwürdige Unterbringung und für menschenwürdige Asylverfahren. Das galt damals genauso wie es heute noch gilt. Eingeprägt hat sich vor allem der Satz unseres damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich.“
In dem bereits angesprochenen Standortkonzept sowie zahlreichen Präsentationen im Vorfeld ist von insgesamt drei Phasen für die Aufnahme von Geflüchteten die Rede:
Phase 1: kommunale Erstaufnahme in städtischen Sporthallen
Phase 2: Unterbringung in den Wohnstandorten während des Asylverfahrens
Phase 3: Vermittlung auf den freien Wohnungsmarkt, wenn Asyl anerkannt
Aufgrund zurückgehender Flüchtlingszahlen und teilweise schwieriger Planungsvoraussetzungen wurden in der Folge jedoch lediglich acht der im dezentralen Standortkonzept vorgesehenen 15 Standorte realisiert (vgl. DS.-Nr. 17-03641). Dafür wurden in der Zwischenzeit drei andere Liegenschaften (Pippelweg, Saarbrückener Straße und Otto-von-Guericke-Straße) angemietet, so dass momentan insgesamt elf Standorte mit zusammen 1.100 Plätzen zur Verfügung stehen.
Im November 2022 informierte die Verwaltung aufgrund erneut steigender Flüchtlingszahlen und hoher Belegungszahlen in den Wohnstandorten darüber, dass die Erweiterung der Standorte Gartenstadt und Melverode sowie der Neubau von zwei weiteren Standorten in unmittelbarer Nachbarschaft der bestehenden Einrichtungen in Lamme und Ölper vorgesehen sei. Dies stellt somit einen Verstoß gegen den Ratsbeschluss, aber vor allem einen Wortbruch bei den Aktiven vor Ort dar. Entsprechende Schreiben liegen der Verwaltung und den Ratsfraktionen vor.
Braunschweig hat bekanntermaßen weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt. Somit wird nicht erwartet, dass nach jedem abgeschlossenen Asylverfahren sofort eine passende Wohnung zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichwohl wird erwartet, dass die Verwaltung ausreichend Anstrengungen unternimmt, um die Überleitung von der oben beschriebenen Phase 2 in Phase 3 zu erreichen. Dies sicherlich in Zusammenarbeit mit den großen Braunschweiger Wohnungsbaugesellschaften und darüber hinaus in Kenntnis der Tatsache, dass anerkannte Asylbewerber eine Wohnsitzauflage für ganz Niedersachsen erhalten und somit bei der Wohnungssuche nicht auf Braunschweig beschränkt sind.
Für die Suche nach Alternativen zum von der Verwaltung Ende 2022 vorgeschlagenen Vorgehen müssen erst einmal alle Fakten benannt werden – auch solche zu den Anstrengungen in der Vermittlung auf den Wohnungsmarkt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche institutionalisierten Gespräche zwischen Sozialverwaltung und Wohnungsbaugesellschaften gibt es, um anerkannte Asylbewerber auf den freien Wohnungsmarkt zu vermitteln?
2. Wie viele anerkannte Asylbewerber – also solche Personen, deren Asylverfahren bereits mit einer Anerkennung des Asylstatus abgeschlossen wurde – befinden sich derzeit in den Wohnstandorten?
3. Wie viele anerkannte Asylbewerber wurden seit 2016 in den freien Wohnungsmarkt vermittelt (Übergang von Phase 2 zu Phase 3 der kommunalen Aufnahme), wie viele davon sind aus Braunschweig weggezogen?
