Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-20636
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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23.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Globale Fluchtbewegungen hatten 2015 ein Ausmaß angenommen, welches es nie zuvor gegeben hatte. Viele Kommunen sprachen in dieser Zeit von Überforderung – ein Wort, welches man dieser Tage auch wieder vermehrt vernimmt. Doch alle gaben ihr Bestes für eine menschenwürdige Unterbringung und für menschenwürdige Asylverfahren. Das galt damals genauso wie es heute noch gilt. Eingeprägt hat sich vor allem der Satz unseres damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich.“
Die große Zahl an Asylsuchenden brachte viele Änderungen für alle staatlichen Ebenen mit sich. Für Braunschweig bedeutete dies vor allem die kommunale Unterbringung von Geflüchteten. Bis dahin wurden nämlich die Kapazitäten in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Kralenriede als Erfüllung der städtischen Aufnahmequote anerkannt.
Die kommunale Unterbringung während des Asylverfahrens bedeutet allerdings auch die Zuständigkeit für die Abschiebungen, wenn das Asyl verneint wird.
In der Ratssitzung am 21. Dezember 2015 wurde das dezentrale Standortkonzept (vgl. DS.-Nr. 15-01259) beschlossen. In diesem sowie zahlreichen Präsentationen im Vorfeld ist von insgesamt drei Phasen für die Aufnahme von Geflüchteten die Rede:
Phase 1: kommunale Erstaufnahme in städtischen Sporthallen
Phase 2: Unterbringung in den Wohnstandorten während des Asylverfahrens
Phase 3: Vermittlung auf den freien Wohnungsmarkt, wenn Asyl anerkannt
Darüber hinaus wurde in der o.g. Ratssitzung ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion beschlossen, der eine Höchstbelegungszahl pro Standort (in Lamme bspw. 100 Personen) festschreibt. Dies geschah unter anderem, um die Integrationsleistungen der einzelnen Stadtteile nicht zu überlasten und den Ehrenamtlichen vor Ort ausreichend Planungssicherheit zu garantieren. Des Weiteren soll eine Zentralisierung und damit einhergehend eine Ghettoisierung vermieden werden.
Aufgrund zurückgehender Flüchtlingszahlen und teilweise schwieriger Planungsvoraussetzungen wurden in der Folge jedoch lediglich acht der im dezentralen Standortkonzept vorgesehenen 14 (exkl. ehem. Kreiswehrersatzamt) Standorte realisiert (vgl. DS.-Nr. 17-03641). Dafür wurden in der Zwischenzeit drei andere Liegenschaften (Pippelweg, Saarbrückener Straße und Otto-von-Guericke-Straße) angemietet, so dass momentan insgesamt elf Standorte bewohnt sind.
Im November 2022 informierte die Verwaltung aufgrund erneut steigender Flüchtlingszahlen und hoher Belegungszahlen in den Wohnstandorten darüber, dass die Erweiterung der Standorte Gartenstadt und Melverode sowie zwei weitere Standorte in unmittelbarer Nachbarschaft der bestehenden Einrichtungen in Lamme und Ölper vorgesehen sei. Dies stellt somit einen Verstoß gegen den Ratsbeschluss, aber vor allem einen Wortbruch bei den Aktiven vor Ort dar. Entsprechende Schreiben liegen der Verwaltung und den Ratsfraktionen vor. Für die Suche nach Alternativen zum von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen müssen erst einmal alle Fakten benannt werden – auch solche zu Abschiebungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Abschiebungen haben in den einzelnen Jahren seit 2016 stattgefunden?
2. Wie viele ausreisepflichtige Personen befinden sich derzeit in den Wohnstandorten?
3. Werden die ausreisepflichtigen Personen direkt aus den Wohnstandorten abgeschoben oder wird für diese ein Zwischenquartier gesucht?
