Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20635

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Aufgrund globaler Fluchtbewegungen hatten die Flüchtlingszahlen in 2015 ein Ausmaß angenommen, welches es nie zuvor gegeben hatte. Viele Kommunen sprachen in dieser Zeit von Überforderung – ein Wort, welches man dieser Tage auch wieder vermehrt vernimmt. Doch alle gaben ihr Bestes für eine menschenwürdige Unterbringung und für menschenwürdige Asylverfahren. Das galt damals genauso wie es heute noch gilt. Eingeprägt hat sich vor allem der Satz unseres damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich.“

In der Ratssitzung am 21. Dezember 2015 wurde daraufhin das dezentrale Standortkonzept (vgl. DS.-Nr. 15-01259) zur Unterbringung von Geflüchteten in seinerzeit 15 geplanten Wohnstandorten beschlossen. Teil des Beschlusses war ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion (vgl. DS.-Nr. 15-01355), der eine Höchstbelegungszahl pro Standort (in Lamme bspw. 100 Personen) festschreibt. Dies geschah unter anderem, um die Integrationsleistungen der einzelnen Stadtteile nicht zu überlasten und den Ehrenamtlichen vor Ort ausreichend Planungssicherheit zu garantieren. Des Weiteren soll eine Zentralisierung und damit einhergehend eine Ghettoisierung vermieden werden.

Im November 2022 informierte die Verwaltung mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen (vgl. DS.-Nr. 22-19933) aufgrund erneut steigender Flüchtlingszahlen und hoher Belegungszahlen in den Wohnstandorten darüber, dass die Erweiterung der Standorte Gartenstadt und Melverode sowie der Neubau von zwei weiteren Standorten in unmittelbarer Nachbarschaft der bestehenden Einrichtungen in Lamme und Ölper vorgesehen sei. Dies stellt somit einen Verstoß gegen den Ratsbeschluss, aber vor allem einen Wortbruch bei den Aktiven vor Ort dar. Entsprechende Schreiben liegen der Verwaltung und den Ratsfraktionen vor. In der Sitzung des Ausschusses für Vielfalt und Integration am 12. Januar 2023 bestätigte die Verwaltung auf mündliche Nachfrage sogar, dass bewusst sei, dass man einen Ratsbeschluss breche – ein ungeheuerlicher Vorgang!

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum bricht die Verwaltung vorsätzlich den Ratsbeschluss vom 21.12.2015 bezüglich der Höchstbelegungszahlen der Wohnstandorte?

2. Warum erfolgte in der angesprochenen Mitteilung aus dem November 2022 kein Hinweis darauf, dass dem vorgeschlagenen Vorgehen ein gültiger Ratsbeschluss entgegensteht?

3. Wie will die Verwaltung die aktiven Ehrenamtlichen in den Stadtteilen, die sich zu recht hintergangen fühlen, einbinden und mitnehmen?
 

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