Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20524

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG für den Sitzverlust der Ratsfrau Kathrin Karola Viergutz aufgrund ihrer schriftlichen Verzichtserklärung vorliegen.  
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ratsfrau Kathrin Karola Viergutz hat schriftlich erklärt, dass sie ihr Mandat als Ratsfrau im Rat der Stadt Braunschweig zum 01.02.2023 niederlegt.

Der Mandatsverzicht nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomVG ist jederzeit möglich.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.


 

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