Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20627

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Folge-Anmietung des Hotels Vienna House Easy für die Unterbringung von Geflüchteten und Kriegsvertriebenen für einen Zeitraum vom 01.04.2023 - 26.09.2023 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Aufgrund der Gesamtmiete über die Festlaufzeit handelt es sich bei dieser Anmietung nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.

 

Ausgangslage:

 

Im Zusammenhang mit der Erstanmietung des Gebäudes im April 2022 aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und der damit verbundenen Aufnahme bzw. Unterbringung vieler Kriegsvertriebener und der Folgeanmietung nach Ablauf des 1. Vertrages im Oktober 2022 soll nun ein weiterer Mietvertrag geschlossen werden, da ein Teil dieser Personen bislang nicht privat untergebracht werden bzw. in der Zwischenzeit nur ein Teil eine eigene Wohnung beziehen konnte. Zudem gibt es weitere Aufnahmeverpflich-tungen per aktueller Korrektur der Zuweisungsquote.

 

Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, einen weiteren Mietvertrag für das Hotel Vienna House Easy abzuschließen.

 

Der Ursprungsvertrag sowie der Nachfolgevertrag wurden jeweils mit einer Laufzeit von ca. sechs Monaten geschlossen. Der aktuelle Mietvertrag endet zum 26.03.2023. Eine längere Laufzeit ist vermieterseits derzeit nicht vorgesehen.

 

Vorgesehen ist wieder ein Mietvertrag über 176 Zimmer nebst Veranstaltungsräumen, Aufzügen und Stellplätzen und Küche zur Nutzung ab dem 01.04.2023 mit einer festen Laufzeit bis zum 26.09.2023 und die Betreiberschaft durch einen Dritten durchzuführen.

Die Übergabe der Mietfläche findet bereits am 27.03. statt. Die Zeit zwischen dem 27.03. und 01.04. ist mietfrei.

 

Das Objekt ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Der Miet- bzw. Beherbergungsbereich ist barrierefrei erreichbar.

 

Zusätzlich zu den Fix- und Nebenkosten fallen noch die bisherigen Betreiberkosten an.



 

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