Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-18598-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung Gehwegparken im Teilbereich der Maschstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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21.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 03.05.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat Westliches Ringgebiet 310 wird gebeten zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, das Gehwegparken im Bereich Maschstraße an der Einmündung Wehrstraße einseitig bis zum Maschplatz im Bereich der Hausnummern 37 bis 27 aufzuheben.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Wegen der fehlenden Eindeutigkeit des Beschlusses hat die Verwaltung zunächst mit der Bezirksbürgermeisterin Kontakt aufgenommen und erfahren, dass die Veränderung des Gehwegparkens zum Straßenrandparken (ohne Benutzung des Gehweges) Gegenstand des Beschlusses war. Der Wunsch, den Gehweg in seiner ganzen Breite den zu Fuß gehenden MitbürgererInnen zur Verfügung zu stellen, ist nachvollziehbar und wird von der Verwaltung unterstützt.
Wenn die heute zum Teil auf dem Gehweg parkenden Kfz zukünftig nicht mehr auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn parken sollen, so ergibt sich eine geringere für den Begegnungsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite. Dies führt zu geringeren gefahrenen Geschwindigkeiten und wäre daher als Verkehrsberuhigung durchaus zielführend.
Wegen der Reduzierung der Fahrbahnbreite wurde die Berufsfeuerwehr Braunschweig um Stellungnahme gebeten.
Aus Sicht der Berufsfeuerwehr stellt sich die Situation wie folgt dar:
Im Abschnitt Maschstraße 27 - 37 stehen beidseits der Straße Gebäude, bei denen der 2. Rettungsweg über die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt wird. Im Gefahrenfall (z. B. Feuer) ist es daher erforderlich, dass alle Gebäude an jedem Fenster, dass höher als eine Fußbodenhöhe von 7 m liegt, angeleitert werden können. Dafür ist eine Aufstellfläche von mindestens 5,50 m Breite und 12 m Länge überall da erforderlich, wo solche Fenster anzuleitern sind. Diese Fläche steht bei dem jetzigen Gehwegparken auf der Fahrbahn durchgehend zur Verfügung. Durch die Verschiebung der Gehwegparkenden auf die Fahrbahn wird dieses Maß jedoch auf ganzer Länge um etwa 1 m unterschritten.
Das bedeutet im Ernstfall, dass die Feuerwehr die Drehleiter nicht aufstellen kann und mit großer Wahrscheinlichkeit Menschen zu Schaden kommen können.
Die Verwaltung kann dieses Risiko sehenden Auges nicht eingehen. Planerisch wurde überprüft, ob sich fest definierte Aufstellflächen für die Feuerwehr definieren lassen, außerhalb derer ein beidseitiges Parken dann möglich wäre. Durch die vorhandene zum Teil auch beidseitige anleiterpflichtige Gebäudesubstanz haben sich solche Flächen allerdings nicht finden lassen.
Es gäbe daher nur die Möglichkeit, einseitig auf ganzer Länge das Parken komplett zu untersagen. Dann wären ausreichende Rettungsflächen verfügbar und die Gehwege ständen auf ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zur Verfügung. Allerdings führt dieses zum Verlust von öffentlichem Parkraum (ca. 28 Parkplätze), was zu erheblichen Diskussionen in der Anwohnerschaft führen dürfte.
Der Vorschlag der Verwaltung ist daher, die Situation so zu belassen, wie sie ist und auf das Untersagen des Gehwegparkens zu verzichten. Die Feuerwehr kann mit dem derzeitigen Bestand einer Fahrbahnbreite von durchgehend 5,50 m die Rettung sicherstellen.
