Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19880-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 8. November 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung installiert Abfallbehälter stadtein- und stadtauswärts an den Haltestellen "Schwarzer Kamp.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung ist an die Braunschweiger Verkehrs-GmbH, die zuständig für die Installation und Unterhaltung der Abfallbehälter ist, herangetreten. Diese wird an der stadteinwärtigen Haltestelle „Schwarzer Kamp“ einen Abfallbehälter aufstellen.

 

An stadtauswärtigen Haltestellen werden in der Regel keine Abfallbehälter installiert, da die Einstiegszahlen sehr gering sind.


 

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