Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Planung und dem barrierefreien Umbau der BushaltestelleNeckarstraße an der Straße „Am Lehmanger“ gemäß der Anlage wird zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Bushaltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Verkehr wegen der Überbezirklichkeit der Buslinie beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Mit Drucksache 20-12696 hat die Verwaltung mitgeteilt, welche Bushaltestellen zum barrierefreien Umbau vorgesehen sind. r 2024 ist der Bau der Haltestelle „Neckarstraße vorgesehen. Sie ist im Bushaltestellenkonzept in der höchsten Dringlichkeitskategorie „A“ eingeordnet. Die Bushaltestelle wird von der Linie 423 angefahren und von mehr als 75 Ein- und Aussteigern genutzt. Die vorhandenen Bussteige entsprechen nicht heutigen Standards.

 

Maßnahme

Die neuen Bussteige der Haltestelle Neckarstraße werden direkt am Fahrbahnrand der Straße „Am Lehmanger“ eingerichtet. Die Parkplätze entfallen in dem Bereich, jedoch können die bisherigen Standorte nach dem Umbau zum Parken genutzt werden. Beide Bussteige werden nördlich der bisherigen Standorte außerhalb des Kurvenbereichs angeordnet sowie beidseits mit Wetterschutz und begrüntem Dach versehen.
Die Bussteige werden barrierefrei gestaltet und mit Kasseler Borden von 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen.

 

Der große Vorteil von Fahrbahnrandhaltestellen liegt in der geringstmöglichen Unterbrechung der Fahrt des Busses bei einem Halt und damit der Verkürzung der Fahrzeiten. An- und Abfahrten der Busse werden durch den gradlinigen Verlauf erleichtert und ein zeitraubendes, oft konfliktträchtiges Wiedereinfädeln in den Verkehr vermieden.


 

Finanzierung

Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle werden auf ca. 200.000 geschätzt.

 

Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abgerufen werden. Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Großraum Braunschweig in Höhe von weiteren 12,5 % beantragt. Es ist geplant, die Sanierung der Bushaltestelle für das Förderprogramm 2024 anzumelden. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt getragen.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2022/IP 2021 2025 sind für das Haushaltsjahr 2024 im Projekt „5S.660067 Bushaltestellen/Umgestaltung“ 800.000 € eingeplant.

 

glicherweise entsteht aus den Haushaltsjahren 2022 und 2023 aufgrund von Kostensteigerungen ein Projektüberhang, so dass einzelne beschlossene Bushaltestellen erst in den Folgejahren realisiert werden können. Ziel dieser Praxis ist, den vollständigen Einsatz der Haushalts- und Fördermittel in jedem Jahr sicherzustellen.


 

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Anlagen

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