Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19461-01
Grunddaten
- Betreff:
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Getrennte Radfahrampel an der Margarethe-Steiff-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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28.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 08.11.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Wir bitten um Prüfung, ob eine getrennte Signalisierung mit optimierten Zeiten für Radfahrende möglich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist eine vom Fußverkehr getrennte Signalisierung des Radverkehrs sinnvoll, wenn z. B. die Furt – wie an der Margarethe-Steiff-Straße – sehr lang ist. Um dem Radfahrenden aber eine separate Signalisierung installieren zu können, ist eine separate Radverkehrsanlage (Radweg) erforderlich. Auf Grund der geringen Breite von 3,00 m des gemeinsamen Geh-/Radweges entlang der Rautheimer Straße lässt sich hier keine Trennung des Fuß- und Radverkehrs vornehmen.
Der heute vorhandene bauliche Anschluss der Margarethe-Steiff-Straße an die Rautheimer Straße wird mit dem Stadtbahnbau nach Rautheim mit separaten Rad- und Fußwegen hergestellt, so dass dann auch die separate Signalisierung für den Radverkehr installiert werden kann.
Bis dahin ist wegen der baulichen Voraussetzungen keine Änderung möglich.
