Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19461-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 08.11.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Wir bitten um Prüfung, ob eine getrennte Signalisierung mit optimierten Zeiten für Radfahrende möglich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich ist eine vom Fußverkehr getrennte Signalisierung des Radverkehrs sinnvoll, wenn z. B. die Furt wie an der Margarethe-Steiff-Straße sehr lang ist. Um dem Radfahrenden aber eine separate Signalisierung installieren zu können, ist eine separate Radverkehrsanlage (Radweg) erforderlich. Auf Grund der geringen Breite von 3,00 m des gemeinsamen Geh-/Radweges entlang der Rautheimer Straße lässt sich hier keine Trennung des Fuß- und Radverkehrs vornehmen.

 

Der heute vorhandene bauliche Anschluss der Margarethe-Steiff-Straße an die Rautheimer Straße wird mit dem Stadtbahnbau nach Rautheim mit separaten Rad- und Fußwegen hergestellt, so dass dann auch die separate Signalisierung für den Radverkehr installiert werden kann.

 

Bis dahin ist wegen der baulichen Voraussetzungen keine Änderung möglich.


 

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