Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18870-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die GRÜNEN im Stadtbezirksrat 130 vom 25.05.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)

 

Nach Kenntnis der Verwaltung liegen keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage im genannten Abschnitt vor. Die Polizei hat zudem mitgeteilt, dass am Ägidienmarkt keine Unfalllage besteht.

 

Zuletzt wurden in der Zeit vom 09.01.2023 bis 16.01.2023 zwei Geschwindigkeitsprofile mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes auf Höhe des Grundstücks Ägidienmarkt 8 und auf Höhe des Grundstücks Stobenstraße 12 erhoben.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass in Fahrtrichtung Bohlweg der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (88 %) sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gehalten hat und 12 % - meist bis zu 10 km/h (11 %) - schneller fuhren. Für die Fahrtrichtung John-F.-Kennedy-Platz fuhren 64 % bis zu 30 km/h und 36 % schneller. Auch hier lagen die Geschwindigkeitsübertretungen meist bei bis zu 10 km/h (33 %) der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Insgesamt bewertet die Verwaltung beide Messergebnisse als (weitgehend) unproblematisch. Aktuell werden Geschwindigkeitskontrollen in der Stobenstraße lediglich aus Lärmschutzgründen in Abstimmung mit der Polizei durchgeführt. Ferner ist nach Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung auch in dem Bereich erkennbar, dass infolge turnusmäßiger Überwachungsmaßnahmen mit den beiden Messfahrzeugen ein erzieherischer Effekt bei den Autofahrerinnen und Autofahrern tatsächlich eingetreten ist.

 

Für querende Fußgänger wurden dort großzügige Aufstellflächen geschaffen; dies führt dazu, dass die beiden Fahrtrichtungen und die Stadtbahngleise des Ägidienmarktes sicher überquert werden können. Auch die Sichtbeziehungen sind bei allen Standpunkten der Querung gut. Die Verwaltung sieht daher aktuell keinen Bedarf für eine bauliche Veränderung.

 

Zu 2.)

 

Von dem Einsatz von Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen wird seitens der Verwaltung abgesehen.

Diese Elemente können zwar ein wirksames Mittel zur Geschwindigkeitsdämpfung sein,

jedoch wirkt diese Dämpfung nur sehr punktuell; vor der Schwelle wird abgebremst, danach

wieder beschleunigt. Die Lärm- und Schadstoffemissionen würden durch den Einsatz von Fahrbahnschwellen steigen. Ferner ist das Abbremsen vor und das Beschleunigen nach einer Schwelle aus energetischer Sicht nachteilig, führt zu höherem Kraftstoffverbrauch und damit verbundenen zu höheren Schadstoff- und Lärmemissionen.

 

Um auf längeren Straßenabschnitten mittels Schwellen die Geschwindigkeit des MIV

(Motorisierten Individualverkehrs) wirksam zu senken empfiehlt die RASt 06 einen Abstand

von unter 50 m zwischen den einzelnen Fahrbahnschwellen. Dies würde zu einer sehr hohen

Anzahl an erforderlichen Schwellen führen, um die Geschwindigkeit wirksam zu dämpfen.

 

Zudem sind für die Stadtreinigung und den Winterdienst Fahrbahnschwellen problematisch

und betriebsablaufstörend. Die Fahrzeuge können im Bereich der Schwellen die Fahrbahn

nicht gleichmäßig und gut bearbeiten. Die Reinigung wäre wesentlich zeitaufwendiger, was

gerade im Winterdienst kaum zu kompensieren wäre. Zudem wäre mit mehr Schäden an den

Fahrzeugen aber auch an den Schwellen zu rechnen.

Außerdem verursachen Fahrbahnschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung Probleme

beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen. Sie sind für einen schnellen und schonenden

Patiententransport äußerst kontraproduktiv.

 

Zu 3.)

 

Die Kosten für die vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen wurden nicht kalkuliert, da die Umsetzung aus den unter 2.) angeführten Gründen abgelehnt wird.

 

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