Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20653
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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02.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 21. März 2023 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Doppelhaushalt 2023/2024 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2022 - 2027
b) den Haushaltsplänen 2023/2024 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2022 - 2027 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2023/2024 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023/2024 unveränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 sowie 7 und 8).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2023/2024 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Allgemeine Erläuterungen
Mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 15. September 2022 (Drucks.-Nr.: 22-19611) hat die Verwaltung den Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 sowie den Entwurf des Investitionsprogramms ‑ IP ‑ 2022 - 2027 vorgelegt. Auf die darin enthaltenen Erläuterungen zu den Eckpunkten der seinerzeitigen Planung, u. a. auf die vorgenommene Reduzierung der Überplanungen, wird Bezug genommen.
Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 1. bis 11. November 2022 stattgefunden.
Dem Rat sind mit mehreren Mitteilungen im Dezember 2022 sowie im Januar bzw. Februar 2023 die Anfragen und Anträge bzw. Änderungen von Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden.
Der Verwaltungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 bzw. zum Investitionsprogramm 2022 - 2027 ist auf diesen Grundlagen in der Zeit vom 9. bis zum 27. Januar 2023 in den Fachausschüssen beraten worden. Soweit nach Abschluss der Fachausschuss-Sitzungen Anträge nachgereicht wurden, ist über diese im Rahmen der Beratung im FPDA am 2. März 2023 eine Abstimmung herbeizuführen. Der Ausschuss für Vielfalt und Integration, der Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie der Jugendhilfe- und Wirtschaftsausschuss haben den Entwurf des Doppelhaushalts 2023 / 2024 sowie des Investitionsprogramms 2022 bis 2027 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.
In der Anlage 1 ‑ Anfragen/Anregungen ‑ sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung ‑ soweit diese bereits vorliegen ‑ enthalten.
In der Anlage 2 ‑ Finanzunwirksame Anträge ‑ sind die Ergebnisse der Fachausschussberatungen aufgeführt.
Die Anlage 3 enthält gegenüber dem Haushaltsentwurf notwendig gewordene Anpassungen an Teilhaushalten und Produktdarstellungen.
In den Anlagen 4.1 und 5.1 (Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte aufgeführt. Die Anlagen 4.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 sowie 7 und 8 enthalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt. Aus diesen Listen sind auch die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der Fachausschüsse ersichtlich.
In den Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023/2024 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen bzw. neuen Haushaltsvermerke im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgelistet.
Soweit zu finanzwirksamen Anträgen Stellungnahmen der Verwaltung verfasst wurden, sind sie in der Anlage 6 gebündelt enthalten.
2. Allgemeine Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung
Oberstes Ziel der Haushaltsplanung zum Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 war, im Hinblick auf die Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht trotz der schwierigen Rahmenbedingungen eine solide Planung vorzulegen.
Hierfür ist an der Haushaltsplanung intensiv gearbeitet worden, um den sich verschlechternden Rahmenbedingungen aufgrund der Inflation, hohen Energiekosten sowie Baupreissteigerungen begegnen zu können. So wurde in einem ersten Schritt ein großer Teil der Mehrbedarfsanmeldungen der städtischen Org.-Einheiten zum Haushalt 2023/2024 abgelehnt bzw. wurden an zusätzliche Mittelbedarfe strenge Bewertungskriterien angelegt, um somit die bestehenden Überplanungen hinaus weiter zurückführen zu können. Neben der Reduzierung von vorhandenen Überplanungen in einzelnen Budgets sind zur Haushaltsverbesserung zusätzlich globale Minderausgaben ohne Zuordnung zu einzelnen Teilhaushalten in den Jahren 2023 und 2024 von 16,0 Mio. € bzw. 11,0 Mio. € in der Planung berücksichtigt, die im Rahmen der Bewirtschaftung realisiert werden sollen.
Da die im Investitionsprogramm ‑ IP ‑ des FB 65 enthaltenen Maßnahmen mit den vorhandenen Ressourcen nicht umgesetzt werden konnten, ist der Umfang des IP auf ein umsetzbares Volumen von ca. 60 Mio. € je Jahr verringert worden. Dies führte zu einer Kürzung um rund 100 Mio. € im Zeitraum von 2023 - 2027.
Jedoch haben sich die planerischen Rahmenbedingungen nach Erstellung des Haushaltsentwurfs weiter wesentlich verschlechtert und mussten im Rahmen der weiteren Planungsphase ergebnisbelastend berücksichtigt werden. Es ergibt sich eine den Zielen des Haushaltsentwurfs widerstrebende gegenläufige Planung mit insbesondere folgenden Haushaltsbelastungen in den Jahren 2023 und 2024:
Weitere Deckungsreserve: 10,0 Mio. € bzw. 17,0 Mio. € für Inflation und Energiepreissteigerungen
Personalaufwandssteigerungen: rund 3,1 Mio. € bzw. 16,8 Mio. €
Erhöhte Verlustausgleichszahlungen für die städtischen Gesellschaften: jeweils 34,0 Mio. €, insbesondere für die Städtisches Klinikum gGmbH
Flüchtlingsunterbringung: 12,0 Mio. € bzw. 9,3 Mio. €.
Diese von der Verwaltung nicht beeinflussbaren Rahmenbedingungen belasten die Planung erheblich und können auch nicht mit globalen Minderausgaben in entsprechender Höhe kompensiert werden. Sie wirken somit den gesetzten Zielen zur Haushaltskonsolidierung entgegen.
3. Haushaltsentwurf 2023/2024 als Ausgangspunkt
Der im September 2022 veröffentlichte Haushaltsentwurf 2023/2024 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (ohne prognostizierte Haushaltsresteentwicklung, auf die zukünftig in den Gesamtdarstellungen Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt verzichtet wird):
in Mio. € | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Jahresergebnis Ergebnis-HH | -31,3 | -51,9 | -53,8 | -56,1 | -58,4 |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | 241,9 | 190,0 | 136,2 | 80,0 | 21,6 |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | -91,3 | -91,3 | -85,4 | -79,6 | -73,7 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | +1,1 | -3,1 | -0,9 | -0,6 | -0,8 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Jahresende | 101,2 | 77,8 | 50,9 | 21,0 | -12,4 |
Zudem wurde der § 182 NKomVG mit einem Gesetz vom 22. September 2022 um einen neuen Abs. 5 ergänzt. Hiernach sind die Regelungen des § 182 Abs. 4 NKomVG bis zum 30. Juni 2024 auch zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine entsprechend anzuwenden.
Nach einem ergänzenden Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 13. Dezember 2022
müssen die entstandenen Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses der Haushaltsjahre 2022 - 2025 in der Bilanz gesondert auf der Passivseite ausgewiesen werden.
beginnt die 30-Jahres-Frist zur Deckung der in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 entstandenen Fehlbeträge mit Ablauf des Haushaltsjahres 2025.
Der Haushaltsentwurf 2023/2024 würde sich somit unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 182 NKomVG wie folgt darstellen:
in Mio. € | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | 241,9 | 241,9 | 241,9 | 185,8 | 127,3 |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | -91,3 | -143,2 | -191,2 | -185,3 | -179,4 |
Hierbei wurde ein Abbau des Passivpostens ab dem Jahr 2025 um rund 5,9 Mio. € berücksichtigt.
In den Zahlen waren die unter Ziff. 2 genannten planerischen Maßnahmen der Verwaltung enthalten, um den Haushalt realistischer zu planen und eine Überplanung zu vermeiden.
4. Ansatzveränderungen und Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Berechnungen sind die Ansatzveränderungen aus den Teilen der Textziffer 4 berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge bzw. zu denen bisher noch keine Empfehlungen der Fachausschüsse vorliegen, sind entsprechend der üblichen Verfahrensweise als Haushaltsbelastungen gewertet worden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge, die die gleichen Sachverhalte abbilden, mit der jeweils weitestgehenden Belastung eingerechnet wurden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden. Nicht zu allen Anträgen sind die finanziellen Auswirkungen bekannt.
4.1 Ergebnishaushalt (ohne Investitionsmanagement ‑ IM ‑)
4.1.1 Ansatzveränderungen
Seitens der einzelnen Org.-Einheiten waren umfangreich Ansatzveränderungen gemeldet worden. Um die mit dem Haushaltsentwurf begonnenen Bemühungen zum Abbau der Überplanung dadurch nicht aufzuzehren, mussten Abstriche in Kauf genommen werden und an eine zusätzliche Einplanung strenge Maßstäbe angelegt werden. Berücksichtigt wurde dabei u. a. unter dem Aspekt der Krisenbewältigung im Wesentlichen Folgendes:
- Ergebnisse der Steuerschätzung
- Personalkostensteigerungen
- Energiekostensteigerungen
- Kosten der Unterbringung und Betreuung Geflüchteter
- Maßnahmen des Klimaschutzes
- Fördermaßnahmen zum Erhalt der Innenstadtattraktivität
- Verlustausgleiche für städtische Gesellschaften
- Zinsanpassungen
Die über den Entwurf hinausgehenden Energiekostensteigerungen sowie die übrigen inflationsbedingten Mehraufwendungen sollen pauschal über Deckungsreserven abgesichert werden. Hierfür sind jeweils 10 Mio. € in den Jahren 2023 und 2024 eingeplant.
Insgesamt umfassen die zur Entscheidung gestellten Ansatzveränderungen saldiert ein Gesamtvolumen von rund 17,0 Mio. € in 2023 und von rund 73,3 Mio. € in 2024. Den in den Fachausschüssen behandelten Ansatzveränderungen der Verwaltung wurde zugestimmt oder sie wurden passieren gelassen.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen lagen insbesondere die nachstehend näher erläuterten Ansatzveränderungen vor:
Allgemeine Finanzwirtschaft - Steuern und allgemeine Deckungsreserve
Bei der Gewerbesteuer wird nach den Steuerschätzdaten nach einer positiven Entwicklung im vergangenen Jahr auch im Jahr 2023 und den Folgejahren mit einer Aufwärtsentwicklung gerechnet. Hierbei steht jedoch die Entwicklung bei den regionalen Steuerzahlern im Vordergrund. Aufgrund von für das Jahr 2023 angekündigten einmaligen Nachzahlungen für länger zurückliegende Jahre wird für 2023 nach dem derzeitigen Sachstand ein Aufkommen in Höhe von 230,0 Mio. € erwartet, was Mehrerträge von 40,0 Mio. € gegenüber der bisherigen Einplanung zur Folge hat. Im Jahr 2024 ergeben sich dementsprechend wieder deutlich geringere Erwartungen. Es wird ein Aufkommen in Höhe von 205,0 Mio. € prognostiziert. In den Planungsjahren 2025 bis 2027 werden Erträge in Höhe von 210,0 Mio. €, 215,0 Mio. € bzw. 220,0 Mio. € erwartet.
Nach den regionalisierten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung 2022 ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2023 bedingt durch die Berücksichtigung zu erwartender Steuerrechtsänderungen Mindererträge gegenüber der Entwurfsplanung in Höhe von 1,8 Mio. €, es werden Erträge in Höhe von 155,8 Mio. € erwartet. Für 2024 wird von Erträgen in Höhe von 167,0 Mio. € ausgegangen, so dass sich Mehrerträge in Höhe von rd. 0,8 Mio. € ergeben. Für die Jahre 2025 bis 2027 werden Mehrerträge in Höhe von 3,4 Mio. €, 3,1 Mio. € bzw. 12,2 Mio. € gegenüber der Entwurfsplanung prognostiziert.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden sich für 2023 bei Erträgen in Höhe von 33,4 Mio. € Minderträge in Höhe von rd. 0,5 Mio. € ergeben. Im Jahr 2024 ergeben sich dagegen Mehrerträge in gleicher Höhe, die Veranschlagung beträgt dann 35,1 Mio. €. Für die Folgejahre ab 2025 ergeben sich Mehrerträge zwischen 1,0 Mio. € und 1,8 Mio. €.
Nach den vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich ergeben sich für das Jahr 2023 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 153,6 Mio. €, was eine Verbesserung um rund 3,9 Mio. € gegenüber der Entwurfsplanung bedeutet. Für das Jahr 2024 wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von 156,0 Mio. €
ausgegangen (+5,3 Mio. €). Für die Planungsjahre 2025 bis 2027 ergeben sich Verbesserungen in Höhe von 7,8 Mio. €, 14,8 Mio. € bzw. 20,8 Mio. € gegenüber den ursprünglichen Prognosen.
Neben diesen Mehrerträgen ergeben sich Anpassungen bei den Zinsveranschlagungen. Erhebliche Auswirkungen haben die gestiegenen Zinssätze am Kapitalmarkt. Weiterhin mussten aufgrund der vorgesehenen Mehrbedarfe bei der Investitionstätigkeit in den Jahren 2023 bis 2026 die Kreditaufnahmen an den sich ergebenden Saldo aus der Investitionstätigkeit angepasst werden. Veränderungen bei den Kreditaufnahmen zur Weitergabe an städt. Gesellschaften aus der sog. Experimentierklausel wirken sich auf die Zinserträge (Erstattungen der Gesellschaften) im Teilhaushalt FB 20, der entsprechende Zinsaufwand (Zahlungen an Banken) im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft aus.
In diesem Teilhaushalt sind zudem Deckungsreserven gemäß § 13 Abs. 2 KomHKVO zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 10,0 Mio. € im Jahr 2023 bzw. von 17,0 Mio. € im Jahr 2024 vorgesehen. Hiermit sollen in beiden Planjahren in Höhe von jeweils 5 Mio. € erwartete Energiekostensteigerungen sowie inflationsbedingte Mehraufwendungen gedeckt werden. Zudem wurden für das Jahr 2024 zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung weitere 2,0 Mio. € zum Ausgleich für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und 5,0 Mio. € für erwartete Kostenerhöhungen und inflationsbedingten Kostensteigerungen bei Instandhaltungen und Aufwendungen bei Mischprojekten des Investitionsmanagements vorgesehen.
Die Ansätze der Deckungsreserven sollen mit einem Haushaltsvermerk versehen werden, mit dem sie nachrangig gestellt werden und wonach sie nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn andere Deckungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind.
Diverse Teilhaushalte - Personalaufwand
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ist beim Personalaufwand für 2023 ein Anstieg von rd. 3,1 Mio. € zu verzeichnen, für das Jahr 2024 beträgt der Anstieg rd. 16,8 Mio. €. Dies beruht zum einen auf den befürworteten Stellenplananträgen, hierzu wird auf die auf die Stellenplanvorlage des FB 10 - Doppelhaushalt 2023/2024 (DS 23-20587) verwiesen. Zum anderen ergeben sich die Steigerungen aufgrund der Annahme, dass im Jahr 2024 Besoldungserhöhungen wirksam werden, die nicht wie bisher erwartet lediglich 2,0 %, sondern bislang mit 4,0 % eingeplant wurden. Die besonders starke Erhöhung im Jahr 2024 entsteht vor allem aus höheren Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamtinnen und Beamte, die sich zusätzlich zu den prognostizierten Besoldungserhöhungen ergeben und pro Prozentpunkt rd. 6,0 Mio. € betragen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen neuere Erkenntnisse zu den Personalaufwendungen vor, die in das Zahlenwerk eingearbeitet werden müssen. Sie werden voraussichtlich Gegenstand einer Ergänzung zu dieser Vorlage werden.
FB 20 - Verlustausgleiche für städtische Gesellschaften
Die wichtigste Änderung betrifft die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH. Nach dem vom FPDA in seiner Sitzung am 7. September 2022 gefassten Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2023 an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft (Drucks.-Nr.: 22-20021) wurde eine Erhöhung des städtischen Betriebsmittelzuschusses in Höhe von rund 29,6 Mio. € in 2023 bzw. von rund 21,8 Mio. € im Jahr 2024 erforderlich. Hiermit soll eine Schwächung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft vermieden werden sowie eine sachgerechte Zuführung von Liquidität erfolgen.
FB 50 - Betrieb von Flüchtlingsunterkünften / Mehraufwendungen für Unterkunft und Heizung
Erhebliche Haushaltsbelastungen im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum 2023 - 2027 ergeben sich hier aus folgenden Gründen:
Kosten für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften (insbesondere Weiternutzung Vienna-Hotel bis Mitte 2023 und von Leichtbauhallen auf dem Harz- und Heidegelände). Entsprechende zusätzliche Erstattungen durch Bund und Land sind aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht eingeplant.
Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Bedarfsgemeinschaften sowie steigender Kosten bzw. noch erwarteter Energiepreiserhöhungen ist mit deutlichen Mehraufwendungen für Unterkunft und Heizung zu rechnen.
Stabsstelle 0800 - Wirtschaftsdezernat - Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“
Zum Erhalt der Attraktivität der Braunschweiger Innenstadt beteiligt sich die Stadt am diesem Förderprogramm. Der Eigenanteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, eine Förderung erfolgt somit in Höhe von 40 %. Das belegte Projektvolumen beträgt rund 10,4 Mio. €, unter Berücksichtigung der Landesförderung in Höhe von rund 4,1 Mio. € verbleibt ein von der Stadt zu finanzierender Eigenanteil von rund 6,3 Mio. €. (Ein Aufwandsanteil von 0,9 Mio. € ist nicht im Kernhaushalt, sondern in den Wirtschaftsplänen der Braunschweig Zukunft GmbH bzw. der Braunschweig Stadtmarketing-GmbH ausgewiesen.) Die Ansätze werden zunächst zentral im Ergebnishaushalt veranschlagt, um eine Finanzierung der einzelnen Projekte sicherzustellen. Eine finale Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Projekten erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung. Ergänzend wird ein Haushaltsvermerk angebracht.
Hinsichtlich weiterer Ansatzveränderungen wird auf die Anlage 4.2 hingewiesen.
Wie unter Ziff. 2 beschrieben hat die Verwaltung im Haushaltsentwurf zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Haushalts in der Planung sowie zur Reduzierung der Überplanung unternommen. Durch die zur Haushaltsplanung vorgenommenen Ansatzveränderungen hat sich eine Verschlechterung der Planung ergeben. Diese hängen zum größten Teil mit veränderten Rahmenbedingungen der Planung zusammen, die der Oberbürgermeister am 2. Dezember 2022 vorgestellt hat. Maßgeblich sind im Wesentlichen negative finanzielle Auswirkungen für den Kernhaushalt und die städtischen Gesellschaften (hier vor allem SKBS), insbesondere durch den Anstieg der Energiepreise, Inflation sowie die Kosten der Flüchtlingsunterbringung in einer Großstadt mit knappem Wohnraum. Die Finanzierungssysteme der staatlichen Ebene (Bund und Land) sind nicht ausreichend, da sie entweder nicht auskömmlich sind oder zeitverzögert greifen. Auch werden Vorhaltekosten in wichtigen Bereichen (Beispiel: Notaufnahme SKBS, Flüchtlingsunterbringung) nicht ausreichend finanziert. Weitere Ausführungen zum Investitionsmanagement finden sich unter 4.2.
Nach der Bereitstellung der Zusammenfassungen der Ansatzveränderungen für die Beratungen in den Fachausschüssen haben sich folgende weitere Veränderungen ergeben:
Allgemeine Finanzwirtschaft
Aufgrund der durch das Land aktualisierten Berechnungsgrundlagen ergeben sich bei den allgemeinen Zuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich leichte Ertragsverbesserungen, die in der Anlage 4.2 ‑ Ansatzveränderungen der Verwaltung ‑ unter der lfd. Nr. 71 dargestellt sind.
Kultur- und Wissenschaft
Die weiteren Mittelbedarfe im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft sind aus der Anlage 4.2 unter den laufenden Nummern 36, 37, 39, 40 und 43 ersichtlich. Zudem wurde die ursprünglich vorgesehene Haushaltsbelastung von 300.000 € in den Jahren 2023 und 2024 für das Projekt „Umsetzung Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt“ im Rahmen des Förderprogramms Resiliente Innenstädte auf 0 € gesetzt, da der Mittelbedarf für das genannte Projekt über die zentrale Veranschlagung der Ansätze für das Förderprogramm im Teilhaushalt der Stabsstelle 0800 (siehe hierzu lfd. Nr. 69 der Anlage 4.2) bereitgestellt wird.
Soziales und Gesundheit
Die ursprünglich berücksichtigten Mehrbedarfe in Höhe von 12,0 Mio. € pro Jahr für die Bewirtschaftung der beabsichtigten Leichtbauhallen auf dem Harz- und Heide-Gelände zur Unterbringung von Geflüchteten beinhalteten auch Kosten für das Catering. Aufgrund geplanten Eigenversorgungseinrichtungen für die Geflüchteten kann der Ansatz um 3,6 Mio. € pro Jahr auf 8,4 Mio. € reduziert werden.
4.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Sämtliche in den Fachausschüssen angenommenen Fraktionsanträge zum Ergebnishauhalt führen zu Ergebnisverschlechterungen. Sie beinhalten Leistungsausweitungen bzw. Ansatzerhöhungen. Deckungsvorschläge wurden nicht genannt.
Hinsichtlich Einzelheiten wird auf die Anlage 4.1 hingewiesen.
4.2 Investitionsmanagement ‑IM‑
In den nachfolgenden Ziffern 4.2.1.1 und 4.2.2.1 (Ansatzveränderungen für die Jahre 2023 und 2024 sowie den Finanzplanungszeittraum 2025 bis 2027 sind umfangreiche Ausweitungen und Ergänzungen des Investitionsmanagements gegenüber dem Entwurf dargestellt. Auf die Gründe wurde ebenfalls bei Vorstellung der geänderten Rahmenbedingungen für den Haushalt Anfang Dezember 2022 eingegangen. Trotz der verschlechterten Haushaltslage besteht gleichzeitig ein (politisch) gewünschter und in einigen Bereichen aus veränderter gesellschaftlicher Situation hoher Baubedarf in die Infrastruktur, beispielsweise in den Bereichen Kitas und Schulen, Flüchtlingsunterkünfte und Katastrophenschutz. Ergänzend führen die Inflation und die Entwicklung der Baupreise zu einem höheren Finanzbedarf.
4.2.1 Investitionsmanagement für 2023 und 2024 – ergebniswirksam
4.2.1.1 Ansatzveränderungen
Das Investitionsmanagement (IM) beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung folgende Ergebnisbelastung (+) / Ergebnisentlastung (-):
Veränderungen durch: | 2023 | 2024 |
Ergebniswirksame Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement | +9.393.300 € |
+12.948.300 €
|
Es wurden umfangreiche Ansatzveränderungen der Verwaltung im Verhältnis zum Haushaltsentwurf 2023 ff. im IM gemeldet. Insgesamt würde sich bei Annahme der Ergebnishaushalt um rd. 9,4 Mio. € für 2023 und um rd. 13,0 Mio. € für 2024 verschlechtern. Diese Veränderungen sind insbesondere auf den Hochbaubereich (neue Projektanforderungen, Anpassung der Finanzraten vorhandener Projekte an den aktuellen Finanzbedarf) zurückzuführen.
Ein Teil der Mehraufwendungen resultiert aus der Herrichtung von Büroräumlichkeiten für die städtischen Organisationseinheiten, die im Rahmen der Sanierung des Rathauses ausziehen müssen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Ägidienmarkt 6 und am Gebäude Auguststraße 9 - 11.
Die Baupreissteigerungen haben dazu geführt, dass bisher eingeplante Finanzmittel für Bauprojekte nicht ausreichen werden und Mehrkosten einzuplanen sind (z. B. Brandschutzmaßnahme RS Georg-Eckert-Str., Einrichtung Ganztagsbetrieb GS Bültenweg).
Ein erheblicher Finanzbedarf für Sanierungen hat sich u. a. für die Tiefgarage Packhof und für das Städtische Stadion ergeben. Diese Mehrkosten wurden ebenfalls als Ansatzveränderungen berücksichtigt.
Für Klimaschutzmaßnahmen an Städtischen Gebäuden erfolgte ebenfalls eine erhebliche Mittelaufstockung (z. B. GS Hondelage und GS Veltenhof).
Daneben werden auch im Rahmen der Neubauten von Flüchtlingsunterkünften anteilige Aufwendungen anfallen (z. B. für Mobiliar), die ab 2023 zusätzlich eingeplant worden sind.
Die Stadthallensanierung soll in den Jahren 2023 und 2024 vorbereitet werden und in der Umsetzung starten. Um handlungsfähig zu sein, sind erste Finanzraten für Planung und Bau für die Jahre 2023 - 2025 vorgesehen worden. Anteilig handelt es sich hierbei auch um Aufwandspositionen.
Für die Feuerwehr ist das Budget für laufende Instandhaltungen entsprechend eines geltend gemachten Bedarfs erhöht worden.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass in den Jahren 2023 und 2024 die Planung des Digitalen Zwillings vom FB Stadtplanung und Geoinformation vorangetrieben werden soll. Hierfür sind erste Planungsraten eingeplant worden.
Weiterhin sind Haushaltsmittel für die Entschlammung des Südteichs eingeplant worden.
Nach den Fachausschussberatungen sind weitere Ansatzveränderungen der Verwaltug gemeldet worden, die entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet wurden, aber in der Konsequenz in keinem Fachausschuss bisher beraten worden sind.
Die Veränderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage 5.2.
4.2.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand für 2023 und2024 zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2023 und 2024 ((Belastung (+) / Entlastung (-)).:
Veränderungen durch: | 2023 | 2024 |
a) die Anträge der Fraktionen | +1.266.900 € | +1.714.200 € |
b) die Anträge der Stadtbezirksräte | +40.000 € | +600.000 € |
Veränderungen gesamt | +1.306.900 € | +2.314.200 € |
Zu den Fachausschussberatungen lag zu dem Antrag FWI 122 der SPD-Fraktion noch keine Kostenschätzung vor. Die Kosten wurden nunmehr mit 200.000 € für 2023 für die Vorplanung einer Veloroute Nr. 2 beziffert und sind Teil der Beratungsunterlage. Hierbei noch nicht berücksichtigt ist der kurzfristig durch die Fraktionen eingegangene Änderungsantrag zum Antrag FWI 122.
Zu den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte existieren darüber hinaus diverse Überschneidungen mit den Ansatzveränderungen der Verwaltung (z. B. Erweiterung und Umbau des Feuerwehrhauses Stöckheim, Ersatzneubau Sporthalle GS Veltenhof). Abweichend von dem am Anfang der Abschnitts 4 genannten Grundsatz wurden diese Überschneidungen mit den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zunächst belastend eingerechnet. Sofern den Ansatzveränderungen der Verwaltung zugestimmt wird, würden diese Anträge und deren finanzielle Belastungen entfallen können. Gleiches würde im umgekehrten Fall gelten (Zustimmung zu den Fraktionsanträgen).
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 5.1 zusammengestellt.
4.2.2 Investitionsmanagement für 2023 und 2024. – investiv
4.2.2.1 Ansatzveränderungen
Die Ansatzveränderungen für investive Maßnahmen wirken sich für 2023 und 2024 im Einzelnen wie folgt aus ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch: | 2023 | 2024 |
Investive Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement (ohne "Experimentierklausel") | +12.593.900 € | +22.327.700 € |
Investive Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement ("Experimentierklausel") | +60.552.600 € | +182.191.500 € |
Gesamt | +73.146.500 € | +204.519.200 € |
Den investiven Ein- und Auszahlungen durch die sog. Experimentierklausel stehen entsprechende Einnahmen durch Kreditaufnahmen und Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber.
Zu den Details der sog. Experimentierklausel wird auf Ziffer 6 verwiesen.
Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen ohne die sog. Experimentierklausel zusätzliche Belastungen des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 12,6 Mio. € für 2023 und rd. 22,3 Mio. € für 2024.
Wie bereits unter Ziffer 4.2.1.1. dargestellt, haben sich die finanziellen Belastungen insbesondere aus dem Hochbaubereich ergeben. Es sind neue Projekte eingeplant und die Finanzraten für vorhandene Projekte aktualisiert worden.
Im Wesentlichen sind die zusätzlichen Investitionsbedarfe auf die Einplanung erster Finanzraten für die Planung und Umsetzung der Sanierung der Stadthalle zurückzuführen. Die geplante Schaffung von Flüchtlingsunterkünften durch Kauf bzw. Neubauten hat ebenfalls dazu beigetragen, dass in der Planung ein erheblicher Finanzbedarf entstanden ist.
Daneben sind erhebliche Mehrkosten bei den Baumaßnahmen, die im Rahmen „Alternativer Beschaffung“ umgesetzt werden sollen, zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich u. a. um den Erweiterungsbau des Gymnasiums Ricarda-Huch-Schule und den Neubau der Helene-Engelbrecht-Schule.
Das gegenüber dem Entwurf eingeplante Vorziehen des Neubaus des Jugendzentrums B 58 hat zu weiteren Belastungen des Finanzhaushaltes ab 2023 geführt.
Der Tiefbaubereich hat Mehrkosten bei der Sanierung der Innenstadtwehre und bei diversen Straßen gemeldet (z. B. Ausbau Leonhardstraße).
Nach den Fachausschussberatungen sind weitere Ansatzveränderungen der Verwaltung gemeldet worden, die entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet wurden, aber in der Konsequenz in keinem Fachausschuss bisher beraten worden sind.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 5.2 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf wie folgt:
VE | 2023 | 2024 |
Haushaltsentwurf 2023 ff. | 91.556.000 € | 277.719.800 € |
Haushalt 2023 ff. | 158.373.000 € | 351.742.900 € |
Veränderungen | 66.817.000 € | +74.023.100 € |
4.2.2.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2023 und 2024 zu folgenden Veränderungen ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch | 2023 | 2024 |
a) die Anträge der Fraktionen | +1.945.000 € | +910.000 € |
b) die Anträge der Stadtbezirksräte | +835.000 € | +2.400.000 € |
Gesamtsummen | +2.780.000 € | +3.310.000 € |
Die finanzielle Belastung aus der Investitionstätigkeit würde sich somit um rd. 2,8 Mio. € für 2023 und rd. 3,3 Mio. € für 2024 erhöhen.
Es liegt ein Antrag der SPD Fraktion zur Umwandlung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Querum vor (FWI 134). Der parallel eingereichte Antrag der SPD-Fraktion zur Kompensation des Mehrbedarfs bezieht sich auf den Wegfall des Neubaus der Kalthalle im Östlichen Ringgebiet (FWI 135). Beide Anträge sind nicht gewertet worden, da der Antrag des Stadtbezirksrates 112 einen vergleichbaren Inhalt hat, aber finanziell weitreichender ist.
Zu den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte existieren darüber hinaus diverse Überschneidungen mit den Ansatzveränderungen der Verwaltung (z. B. Erweiterung und Umbau des Feuerwehrhauses Stöckheim, Ersatzneubau Sporthalle GS Veltenhof). Wie auch unter Ziffer 4.2.2.1 beschrieben wurden abweichend von dem am Anfang des Abschnitts 4 beschriebenen Grundsatz diese Überschneidungen mit den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte finanziell in die Auswertungen einbezogen. Sofern den Ansatzveränderungen der Verwaltung zugestimmt wird, würden diese Anträge und deren finanzielle Belastungen entfallen können. Gleiches würde im umgekehrten Fall gelten (Zustimmung zu den Fraktionsanträgen).
Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge ergeben sich folgende Veränderungen in der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen.
VE | 2023 | 2024 |
Haushaltsentwurf 2023 ff. | 91.556.000 € | 277.719.800 € |
Haushalt 2023 ff. | 92.606.000 € | 279.279.800 € |
Veränderungen | +1.050.000 € | +1.560.000 € |
Die Fraktions- und Stadtbezirksräte sind aus der Anlage 5.1 ersichtlich.
4.2.3 Investitionsprogramm ‑ IP‑ 2025 - 2027
4.2.3.1 Ansatzveränderungen
Das IP würde sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2025 - 2027 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2023 und 2024 wird auf Ziffer 4.2.1.1 und 4.2.2.1 verwiesen:
| Planungsjahr | |||
| 2025 | 2026 | 2027 | |
| - € - | - € - | - € - | |
Ansatzveränderungen | +94.407.900 | +113.674.000 | -4.083.600 | |
davon ergebniswirksam | +20.493.700 | +22.934.000 | +7.007.100 | |
davon werterhöhend | +73.914.200 | +90.740.000 | -11.090.700 | |
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hat sich insbesondere belastend ergeben, dass für die Sanierung der Stadthalle zusätzliche Finanzraten vorgesehen sind.
Auch die Aufnahme von Finanzraten für die Neubauten von Flüchtlingsunterkünften als auch die von den Gremien geforderte Planung einer Zwei-Fach-Sporthalle anstelle einer Ein-Fach-Sporthalle der GS Veltenhof hat zur Ausweitung des Finanzrahmens geführt.
Daneben sind, wie bereits dargestellt, erhebliche Mehrkosten bei den Baumaßnahmen, die im Rahmen „Alternativer Beschaffung“ umgesetzt werden sollen, zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich u. a. um den Erweiterungsbau des Gymnasiums Ricarda-Huch-Schule und den Neubau der 6. IGS. Zusätzlich wurden Finanzraten für Sanierungsmaßnahmen an Schulen im Rahmen einer „Alternativen Beschaffung“ angemeldet. Es sind für vier Schulen entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen worden (z. B. GS Rühme).
Die Entlastung für 2027 ist im Wesentlichen daraus entstanden, dass für den Neubau der 6. IGS, die in "Alternativer Beschaffung" umgesetzt werden soll, die für 2027 eingeplante Finanzrate vorzuziehen ist. Zusätzlich hat sich eine finanzielle Entlastung für die Umsetzung des Teilprojektes Stadtbahnausbau Volkmarode ergeben.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 5.2 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
4.2.3.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Das IP würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2025 - 2027 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2023 und 2024 s. 4.2.1.2 und 4.2.2.2.
| Planungsjahr | ||
| 2025 | 2026 | 2027 |
| - € - | - € - | - € - |
Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | +4.730.900 | - 4.210.000 | +640.000 |
davon ergebniswirksam | +1.165.900 | - 410.000 | +260.000 |
davon werterhöhend | +3.565.000 | - 3.800.000 | +380.000 |
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 5.1 zusammengestellt.
5 Gesamtergebnisse
5.1 Ergebnishaushalt
Entsprechend dem am Anfang der Ziffer 4 beschriebenen Vorgehen sind in der nachfolgenden Tabelle neben den Ansatzveränderungen die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte berücksichtigt, die bereits ein positives Votum in einem Fachausschuss erhalten haben oder noch nicht beraten wurden, soweit die finanziellen Auswirkungen bekannt sind, einschließlich der ergebniswirksamen Aufwandsveränderungen aus dem IM.
in Mio. € | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Jahresergebnis | -58,6 (-31,3) | -142,6 (-51,9) | -80,9 (-53,8) | -72,6 (-56,1) | -50,2 (-58,4) |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | 241,9 (241,9) | 241,9 (241,9) | 241,9 (241,9) | 169,3 (185,8) | 119,1 (127,3) |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | -63,6 (-91,3) | -206,2 (-143,2) | -287,1 (-191,2) | -287,1 (-185,3) | -287,1 (-179,4) |
Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.
Bezüglich des gesonderten Passivpostens gem. § 182 Abs. 4 NKomVG wurde entsprechend des unter Ziff. 3 erwähnten Erlasses ein Aufbau bis zum Jahr 2025 in der Planung berücksichtigt. Im Entwurf war auf Grundlage der seinerzeit bekannten Informationen nur ein Aufbau bis zum Jahr 2023 berücksichtigt.
Ein Abbau des gesonderten Passivpostens ist dabei ‑ abweichend vom Haushaltsentwurf ‑ im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht mehr berücksichtigt.
5.2 Finanzhaushalt
in Mio. € | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Bestand an Zahlungs-mitteln am Ende des Haushaltsjahres | 105,0 (101,2) | -13,2 (77,8) | -89,8 (50,9) | -151,6 (21,0) | -199,8 (-12,4) |
Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2023/2024.
Im Bestand an Zahlungsmitteln ist bereits ein vorläufiger Ist-Stand für das Haushaltsjahr 2022 von 152,6 Mio. € berücksichtigt. Mit dem Haushaltsentwurf 2023/2024 war ein Betrag von 71,1 Mio. € prognostiziert worden. Dieses verbesserte Finanzhaushaltsergebnis führt zwar am Anfang des Planungszeitraums zu einer deutlichen Verbesserung der Liquidität gegenüber dem Haushaltsentwurf 2023/2024, diese wird planerisch jedoch im Laufe des Planungszeitraums aufgezehrt. Bereits ab 2024 ist der Liquiditätsstand negativ. Am Ende des Jahres 2027 würde er mit einem vorläufigen Stand von -199,8 Mio. € erwartet. Gegenüber dem Haushaltsentwurf ist eine drastische Verschlechterung zu verzeichnen. Grund ist insbesondere die weitere Belastung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die wesentlichen Ursachen hierfür ergeben sich aus den unter Ziff. 2 genannten veränderten Rahmenbedingungen sowie den unter Ziff. 4 genannten ergebniswirksamen Veränderungen. Der Liquiditätsstand kann sich um rd. 20 Mio. € verbessern, wenn nach den Beratungen der Fraktionsanträge zu zusätzlichen Investitionen die Kreditermächtigungen angepasst werden.
Für den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:
in Mio. € | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Aktueller Stand | -28,2 | -85,9 | -34,7 | -24,0 | +0,4 |
Stand Haushaltsentwurf | +1,1 | -3,1 | -0,9 | -0,6 | -0,8 |
Damit würde sich vorerst nur im Planjahr 2027 ein leicht positiver Saldo ergeben.
5.3 Bewertung
Im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2022 hat die Kommunalaufsicht verschiedene kritische Anmerkungen gemacht. Um die gesetzlich vorgeschriebene dauernde Leistungsfähigkeit (§ 23 KomHKVO) nachhaltig zukünftig sicherzustellen, wurde neben dem Ziel des Haushaltsausgleichs u. a. auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch zu gestalten, dass daraus mindestens die ordentlichen Tilgungen der aufgenommenen Kredite getragen werden können, damit nicht mittelfristig ein schwer wieder abzubauender Sockelbetrag an Liquiditätskrediten entsteht. Hierzu sollte eine realistischere Haushaltsplanung (u. a. Reduzierung der Soll-/Ist-Differenz) vorgenommen werden. Darüber hinaus sei eine strukturelle Verbesserung des Haushalts anzustreben, soweit diese zur weiteren Haushaltsverbesserung erforderlich ist. Auf diese Zielsetzung sollte beginnend mit der Haushaltsplanung 2023/2024 hingearbeitet werden. Auf die Ausführungen unter Ziff. 2 wird verwiesen.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist abhängig von den Jahresergebnissen im Ergebnishaushalt, soweit sie zahlungswirksam sind. Wie unter Abschnitt 5.2 dargelegt, sind die Tilgungen der Kredite planerisch weitgehend nicht möglich.
Die Jahresergebnisse des Ergebnishaushalts sind in allen Jahren negativ, was grundsätzlich zu einem Abschmelzen der Überschussrücklagen führt. Zwar bleiben die Überschussrücklagen während der Geltung des § 182 Abs. 4 NKomVG (gesonderter Passivposten) unverändert, sofern nicht Überschüsse erzielt werden. Ohne diese Sonderregelung wären die Überschussrücklagen aber bereits im Jahr 2025 aufgezehrt. Wie unter Ziffer 5.2 dargestellt, wird der Finanzmittelbestand planerisch im Laufe des Planungszeitraums vollständig abgeschmolzen. Es besteht bei einer Umsetzung der Planung weiterhin das Risiko, dass die Zahlungsfähigkeit der Stadt nur durch die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten in erheblichem Umfang ermöglicht werden könnte. Gleichzeitig wäre die Tilgung dieser Liquiditätskredite nicht gewährleistet.
Gründe für diese Situation sind u. a. kommunal nicht beeinflussbare Ereignisse, insbesondere die Kriegshandlungen in der Ukraine mit Fluchtbewegungen und Inflation. Diese Negativentwicklungen sind weitaus stärker als die Auswirkungen der begonnenen Maßnahmen zum Abbau der Überplanung. Auf die Ausführungen unter den Ziff. 4, 4.1.1 und 4.2 wird verwiesen.
Zum Haushalt 2019 hat der Rat den finanzwirksamen Antrag zur nachhaltigen strategischen Haushaltssteuerung (FWE 163) beschlossen. Nach Ziffer 1 dieses weiterhin bestehenden Ratsauftrags soll bis zum Ende der aktuellen Kommunalwahlperiode (im Jahr 2026) ein dauerhafter Haushaltsausgleich erreicht werden, der ohne Rückgriff auf die Überschussrücklagen auskommt. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zum Haushalt 2023/2024 umfasst bereits das Zieljahr 2026. Für dieses Jahr wird nach aktuellem Stand ein Verlust von rd. 80,9 Mio. € erwartet (siehe Ziffer 5.1). Auch die übrigen Planjahre des Haushaltsentwurfs schließen mit erheblichen Verlusten ab. Die Verfolgung dieses Ziels wird weiterhin als notwendig erachtet. Es lässt sich in Anbetracht der derzeit bestehenden planerischen Rahmenbedingungen allerdings nicht erreichen. Es ist auch nicht absehbar, dass sich dies bis zur Erstellung eines Haushaltsplans für das Planjahr 2026 ohne drastische Einschnitte ändern ließe.
6. Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten
Im Haushaltsentwurf 2023/2024 sind für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung Kreditaufnahmen in Höhe von 63,5 Mio. € für 2023 bzw. von rund 108,0 Mio. € für 2024 eingeplant. Darüber hinaus waren unter Inanspruchnahme der sog. Experimentierklausel gemäß § 181 Abs. 1 NKomVG zusätzliche Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften in Höhe von 89,5 Mio. € in 2023 vorgesehen.
Nach der aktuellen Planung erhöhen sich die Kreditaufnahmen der Kernverwaltung auf 73,4 Mio. € im Jahr 2023 bzw. auf rund 121,7 Mio. € im Jahr 2024. Auch wurden die Ansätze der Kredite für die sog. Experimentierklausel entsprechend den Wirtschaftsplanungen 2023 ff. für die teilnehmenden städtischen Gesellschaften auf 152,6 Mio. € im Jahr 2023 erhöht. Diese Anpassungen sind in den unter Ziffer 5.2 dargestellten Haushaltsergebnissen berücksichtigt.
Obwohl derzeit noch nicht feststeht, dass die sog. Experimentierklausel, die derzeit nach den gesetzlichen Regelungen bis zum Jahr 2023 befristet ist, auch nach dem Jahr 2023 genutzt werden kann, ist vorsorglich eine entsprechende Ermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von rund 190,4 Mio. € vorgesehen. Ansonsten hätte sie bei Fortgeltung entweder nicht genutzt werden können oder es wäre eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Beide Fälle sollten vermieden werden.
Die Ermächtigungen verteilen sich wie folgt auf die Gesellschaften:
Gesellschaft | 2023 | 2024 |
| Mio. € | Mio. € |
|
|
|
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH | 106,7 | 126,6 |
Braunschweiger Verkehrs-GmbH | 23,9 | 43,6 |
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH | 10,0 | 10,0 |
Nibelungen-Wohnbau-GmbH | 9,0 | 6,0 |
Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH | 3,0 | 2,0 |
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH | 0,0 | 2,2 |
|
|
|
Gesamt: | 152,6 | 190,4 |
Die in den Haushaltsplänen 2021 (90,0 Mio. €) und 2022 (rund 52,0 Mio. €) veranschlagten Kreditermächtigungen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung in Höhe von insgesamt rund 142,0 Mio. € wurden bisher nicht in Anspruch genommen.
Die Kreditermächtigung gilt gemäß § 120 Abs. 3 NKomVG bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr. D. h. die Kreditermächtigung 2021 gilt bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung 2023 (voraussichtlich im Sommer 2023). Da die Haushaltssatzung 2024 ‑ bedingt durch den Doppelhaushalt 2023/2024 ‑ bereits am 1. Januar 2024 wirksam wird, verfällt zu diesem Zeitpunkt die ggf. noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung 2022.
Daher sind diese beiden Ermächtigungen in der folgenden Übersicht ebenfalls als Kreditaufnahmen im Jahr 2023 enthalten. Die in der nachfolgenden Tabelle für das Jahr 2022 dargestellte Kreditaufnahme in Höhe von 40,0 Mio. € erfolgte unter Inanspruchnahme eines entsprechenden Haushaltsrests aus der Kreditermächtigung 2020.
Darüber hinaus wurde die Kreditermächtigung aus der sog. Experimentierklausel aus dem Jahr 2022 in Höhe von rund 95,0 Mio. € bisher lediglich in Höhe von rund 30,1 Mio. € in Anspruch genommen. Der Restbetrag von rund 64,9 Mio. € steht somit noch im Jahr 2023 zur Verfügung und ist in der folgenden Übersicht ebenfalls als Kreditaufnahme im Jahr 2023 dargestellt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die voraussichtliche Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen. Hierbei sind auch die voraussichtlichen Tilgungsleistungen aus erfolgten und geplanten Kreditaufnahmen gemäß der sog. Experimentierklausel berücksichtigt.
Ein Großteil der geplanten vorsorglichen Ermächtigungen im Rahmen der sog. Experimentierklausel für die Jahre 2023 und 2024 mit 106,7 bzw. 126,6 Mio. € entfällt auf Baumaßnahmen der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS). Ursächlich hierfür ist eine in der Summe nicht auskömmliche Investitionskostenförderung des Landes. Hierzu haben die Verwaltung und die Geschäftsführung von SKBS mehrfach in den politischen Gremien berichtet. Versuche, beim Fördermittelgeber eine höhere Investitionskostenförderung zu erreichen (u. a. auch für eingetretene Baukostensteigerungen) blieben bisher erfolglos. Um den Baufortschritt nicht zu gefährden, musste daher eine entsprechende Kreditfinanzierung eingeplant werden. Diese ist jedoch gegenüber höheren erforderlichen Fördermitteln nachrangig.
Jahr | Mit "Experimentierklausel" | Ohne "Experimentierklausel" | |||||
| Kredit- aufnahmen | Ordentliche Tilgung | Stand am 31.12. | Kredit- aufnahmen | Ordentliche Tilgung | Stand am 31.12. | |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
2021 | 0,0 | 6,7 | 218,9 | 0,0 | 6,7 | 128,5 | |
2022 | 167,3 | 10,2 | 376,0 | 40,0 | 6,8 | 161,7 | |
2023 | 433,0 | 15,9 | 793,1 | 215,4 | 7,4 | 369,7 | |
2024 | 312,1 | 28,2 | 1.077,0 | 121,7 | 12,3 | 479,1 | |
2025 | 179,0 | 38,3 | 1.217,7 | 179,0 | 14,8 | 643,3 | |
2026 | 216,0 | 41,8 | 1.391,9 | 216,0 | 18,3 | 841,0 | |
2027 | 96,0 | 48,0 | 1.439,9 | 96,0 | 24,5 | 912,5 | |
Eine Anpassung der geplanten Kreditaufnahmen an die durch Fraktionsanträge veränderten Investitionsumfänge erfolgt nach der Beratung im FPDA in der Ratsvorlage zur Haushaltslesung.
Die Verbindlichkeiten aus vorhandenen kreditähnlichen Rechtsgeschäften entwickeln sich wie folgt rückläufig:
Jahr | Zugang | Abgang | Stand am |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € |
2021 | - | 3,4 | 69,8 |
2022 | - | 3,6 | 66,2 |
2023 |
| 3,7 | 62,5 |
2024 | - | 3,8 | 58,7 |
2025 | - | 4,0 | 54,7 |
2026 |
| 4,1 | 50,6 |
2027 |
| 4,3 | 46,3 |
Die Anlage 5.2.2 enthält Ansatzveränderungen bezüglich der Kredittilgungen in den Planjahren 2023 - 2027.
7. Ab- bzw. Aufbau von Haushaltsresten im Teilhaushalt FB 20
Zu der Entwicklung der Haushaltsreste des Fachbereiches 20 hat sich folgende Planung ergeben:
Zum Jahresabschluss 2021 sind für den Fachbereich 20 Haushaltsreste von rd. 115,2 Mio. € in das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden. Darin enthalten sind rd. 97,2 Mio. € für die Konzernkreditaufnahme im Rahmen der sogenannten Experimentierklausel. Bis Ende 2027 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von rd. 6,1 Mio. € abzubauen. Der Haushaltsplanentwurf 2023/2024 beinhaltet diese Planung.
8. Änderung der Produktdarstellungen und der Teilhaushalts-ergebnisse
Bei den Wesentlichen Produkten wurden einige Kennzahlen angepasst und eine Maßnahme neu aufgenommen - siehe Anlage 3.
Die Beschlussempfehlungen des FPDA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2023/2024 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden können.
9. Sonderrechnung Abfallwirtschaft
In der Sonderrechnung Abfallwirtschaft sind aufgrund des Beschlusses des Bundestages zur Einführung der CO2-Steuer für Abfallverbrennungsanlagen ab dem Jahr 2024 erhöhte Aufwendungen für die Verbrennung des Restabfalls zu berücksichtigen. Zudem wurden einige weitere Aufwandspositionen an den Stand der Gebührenkalkulation 2023 angepasst und die erforderlichen Gebühreneinnahmen auf die Veränderungen abgestimmt.
Darüber hinaus sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Zinsmarkt ab 2023 wieder Zinserträge berücksichtigt, die in entsprechender Höhe der Rückstellung Deponierekultivierung zugeführt werden sollen.
Die Anpassungen haben auf die Jahresergebnisse nur geringfügige Auswirkungen. Die Änderungen wurden in der Sitzung des AMTA am 26. Januar 2023 einstimmig angenommen.
Abgesehen davon wird bei dem Ansatz für die Rückzahlungsbeträge aus konzerninternen Ausleihungen berücksichtigt, dass inzwischen zwei Ausleihungen für einen längeren Zeitraum erfolgt sind.
Die Änderungen sind in der Anlage 7 dargestellt.
10. Sonderrechnung Stadtentwässerung
In der Sonderrechnung Stadtentwässerung sind aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung höhere Aufwendungen für die an die SE|BS zu zahlenden Kapitalkostenentgelte zu berücksichtigen. Zudem wurden einige weitere Aufwandspositionen an den Stand der Gebührenkalkulation 2023 angepasst und die erforderlichen Gebühreneinnahmen auf die Veränderungen abgestimmt. Darüber hinaus sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen am Zinsmarkt ab 2023 wieder Zinserträge berücksichtigt. Auch diese Ansatzveränderungen sind im AMTA am 26. Januar 2023 zur Annahme empfohlen worden.
Im Zusammenhang mit der im Jahr 2020 beschlossenen Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung zum Abwasserentsorgungsvertrag (AEV) war angedacht, die über das bisherige Planbudget hinausgehenden zusätzlichen Investitionen und die besonderen Investitionen zukünftig in der Sonderrechnung Stadtentwässerung zu bilanzieren und durch diese zu finanzieren. Die Verwaltung hat nunmehr wie angekündigt die fachliche und rechtliche Umsetzbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Übernahme des Anlagevermögens unter Einbindung eines Fachgutachters überprüft. Zum Ergebnis wird auf die Mitteilung 22-20224 verwiesen. Dadurch haben sich Anpassungen bei den Abschreibungen und Zinsen einerseits und bei den an die SE|BS zu zahlenden Kapitalkostenentgelten und bei zukünftigen Gebühreneinnahmen andererseits ergeben, die zusätzlich zu den bereits im AMTA dargestellten und dort zur Annahme empfohlenen Ansatzveränderungen zu berücksichtigen sind. Eine Auswirkung auf die bereits beschlossene Gebührenkalkulation 2023 ergibt sich dadurch nicht, da die dort berücksichtigten kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen für das zu übernehmende Anlagevermögen durch die an die SE|BS zu zahlenden Kapitalkostenentgelte ersetzt werden.
Die Anpassungen führen insgesamt im Jahr 2023 zu einer Ergebnisverschlechterung von 81.600 € und im Jahr 2024 zu einer Ergebnisverbesserung von 285.400 €. Damit ergibt sich in beiden Jahren ein Überschuss in Höhe von rd. 3,3 Mio. €.
Abgesehen davon werden die aufgrund der Entscheidung zu den Investitionen im Bereich des Kanalvermögens nötigen Ansatzveränderungen bei den Baumaßnahmen und der Finanzierung der Baumaßnahmen sowie die aufgrund der gesamten Ansatzveränderungen nötigen Anpassungen bei den möglichen konzerninternen Ausleihungen und deren Rückzahlungen berücksichtigt.
Die Ansatzveränderungen sind in der Anlage dargestellt. Da sich aufgrund der Entscheidung, das von der SE|BS errichtete Anlagevermögen nicht anteilig in die Sonderrechnung zu übernehmen, auch wesentliche Teile des Vorberichts und des Investitionsprogramms geändert haben, wird der aktualisierte Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Stadtentwässerung zudem noch einmal komplett beigefügt.
Die Änderungen sind in der Anlage 8 dargestellt.
11. Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Gegenüber dem in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2023/2024 dargestellten Haushaltsplan 2023/2024 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ergeben sich keine Veränderungen. Somit ist dieser gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Entsprechend dem Ratsbeschluss über die Änderung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des "Pensionsfonds der Stadt Braunschweig Satzung vom 29. März 2022 sind die Zuführungen zum Sondervermögen ab dem Jahr 2022 vollständig eingestellt worden. Dies gilt auch für empfangene Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Für zu leistende Abfindungszahlungen bei Dienstherrenwechseln sowie zur Kompensation der dauerhaft steigenden Versorgungsaufwendungen werden nunmehr bis auf Weiteres jährlich pauschal 2,5 Mio. € aus dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zuführt.
12. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 KomHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2023 für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 9 beigefügt, der sich fortan auf die berichtspflichtigen Inhalte konzentrieren wird. Ab dem Haushaltsjahr 2015 enthielt der Beteiligungsbericht auch Angaben zu den „sonstigen Aufgabenträgern“, da die damalige Rechtslage die Ergänzung des Konsolidierungsberichtes des kommunalen Gesamtabschlusses um den Beteiligungsbericht vorsah und ein vollumfänglicher Konsolidierungsbericht seitens der Verwaltung angestrebt wurde. Die aktuelle Rechtslage sieht diese Pflicht jedoch nicht länger vor, wodurch ein Erfordernis zur Darstellung der „sonstigen Aufgabenträgern” im Beteiligungsbericht nicht mehr gegeben ist (vgl. hierzu § 59 Abs. 1 Nr. 1 lit. b KomHKVO).
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