Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18883-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation im Gotenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 330 vom 27. Mai 2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Grundsätzlich dürfen am rechten Fahrbahnrand im Gotenweg jegliche Art von Fahrzeugen parken, solange die Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m Bestand hat. Hierbei ist es nicht ausschlaggebend, ob es sich um Privat- oder Firmenfahrzeuge handelt.
Zu 2.)
Die Einführung von Bewohnerparkplätzen entspricht nicht dem Mobilitätskonzept der „Neuen Nordstadt“. In diesem ist festgelegt, dass der ruhende Verkehr in erster Linie in Tiefgaragen unterzubringen ist. Je Wohneinheit ist auf privaten Grund ein Stellplatz nachgewiesen.
Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig teilte der Verwaltung mit, dass zirka 30 % der Tiefgaragenplätze in den Liegenschaften im nördlichen Ringgebiet frei und nicht vermietet sind.
Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten werden unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Die Anordnung von Bewohnerparkplätzen ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Unabhängig davon muss in jedem Fall eine angemessene Anzahl an Stellplätzen für die Allgemeinheit verfügbar bleiben, welche nicht ausschließlich den Bewohnern vorbehalten sind. Die oberirdisch gelegenen öffentlichen Parkstände werden daher vorrangig für Kurzzeitparker zur Verfügung gestellt.
Aus den angeführten Gründen wird die Verwaltung im Gotenweg kein Anwohnerparken einführen.
Zu 3.)
Im Bereich des Gotenweges konnten durch die Zurücknahme von Baustelleneinrichtungen geringfügige Entspannungen festgestellt worden. Die Schaffung der Zufahrt zum Plangebiet „HA 136 - Nordanger“ für Baustellenverkehre über das Gelände des ehemaligen Baustoffhandels hat ebenfalls zu einer Gesamtverbesserung in der „Neuen Nordstadt“ beigetragen.
Um die angespannte Situation zu verbessern, könnte im Gotenweg vom Bienroder Weg kommend am linken Fahrbahnrand ein absolutes Haltverbot (VZ 283) bis zur Einmündung der Straße Nordanger errichtet werden. Dadurch würde die angesprochene Begegnungssituation verbessert, die Parksituation jedoch verschärft werden.
Daher wird die Verwaltung diese Maßnahme nicht weiterverfolgen.
