Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20703

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Ein wesentlicher Bereich für die Nutzung von Sekundärmaterialien, die aus Abfällen gewonnen werden, ist der gesamte Baubereich. Für den Tiefbaubereich, insbesondere den Straßenbau, tritt am 1. August 2023 die sog. Mantelverordnung, kurz MantelV, (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 9. Juli 2021 - BGBl. I 2021, S. 2598) in Kraft, die auch Qualitätskriterien für sog. Ersatzbaustoffe, die aus mineralischen Abfällen gewonnen werden, festsetzt. Bereits jetzt produzieren auch Betriebe aus der Region gütegesicherte Qualitätsbaustoffe, die den Vorgaben der MantelV entsprechen.

In diesem Zusammenhang frage ich an:

1. Welche Vorkehrungen hat die Stadt getroffen, um den Vorgaben der MantelV beim Bau von Straßen und Wegen zu entsprechen, damit vorrangig Recyclingbaustoffe eingesetzt werden?

2. Wie viele Aufbereitungsbetriebe in der Region produzieren schon heute gütegesicherte Ersatzbaustoffe, in welcher Menge und würde diese für die Straßenbautätigkeit der Stadt ausreichen?

3. Welche Erfahrungen hat die Stadt mit dem Einsatz von sog. R-Beton, der einen deutlich geringeren CO2-Wert ausweist als üblicher Beton?

Gez. Dr. Helge Wendenburg

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