Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-20719
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendspiel- und Bolzplatz "Vor den Hörsten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion, CDU-Fraktion, Tobias Zimmer (FDP) im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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02.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
2015 wurde der B- Plan „Vor den Hörsten“ in Waggum, mit Kinder- Jugendspiel- und Bolzplatz beschlossen jedoch bis heute nicht umgesetzt.
Der Bolzplatz ist zwischenzeitlich durch eine erfolgreiche Nachbarschaftsklage gekippt worden, weil die Stadt bei der Planung offensichtlich die Rechte der Anlieger bezüglich Schallschutz außer acht gelassen hat.
Bei der OB Visite am 10.1.2023 in Waggum wurde auf Anfrage, warum die Verwaltung dem Urteil nicht folgt und die fehlende Lärmschutzwand installiert, gesagt, dass diese Veränderung einen neuen B- Plan auslösen würde. Auch eine Verlagerung des Bolzplatzes
würde einen neuen B- Plan benötigen.
Ebenso rechtskräftig im B- Plan verankert war der Bau einer Kita mit Krippenanteil, sowie eine fussläufige „ Abkürzung“ am westlichen Rand des Neubaugebietes.
Alle aufgezählten Punkte wurden bis dato nicht realisiert oder teilweise komplett gestrichen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie können solch gravierende Planungsfehler ( kein Lärmschutz), ( Bedarfsanalyse Kita/ Krippe), (Keine Überbauung einer Quelle/ Baches) passieren?
2. Wenn zusätzliche Planungen ( Lärmschutzwand nach Gerichtsurteil) einen neuen B- Plan auslösen, ist das nicht auch bei Wegfall sämtlicher beschlossener Inhalte der Fall?
3. Warum lässt die Verwaltung Planungen von Investoren zu, wenn offensichtlich das Lärmschutzgutachten nicht rechtskonform ist und die Belange der Eigentümer der bereits bestehenden Bebauung dabei nicht berücksichtigt werden?
Gez.
Tatjana Jenzen Michael Berger Tobias Zimmer
BIBS CDU FDP
