Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 23-20720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob aus Lärmschutzgründen auf der Altmarkstrasse ein Tempo 30 km/h nicht nur nachts sondern auch tagsüber umgesetzt werden kann.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Am 22.09.2020 wurde mit Drucksache 20-13992 das Ergebnis der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung in Braunschweig; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.

Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Priorisierung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat daher zwei Kriterien definiert:

1. Überschreitung der kurzfristigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung (LDEN = 65 dB(A), LNIGHT = 55 dB(A))

2. Betroffenheit von mehr als 40 Einwohnerinnen und Einwohner pro 100 m in den Bereichen mit Überschreitungen der kurzfristigen Auslösewerte (das Land Niedersachsen empfiehlt 100 Einwohner/100 m.)

Die Stadt Braunschweig hat dadurch insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert.

 

 

Gez.

Tatjana Jenzen

BIBS
 

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