Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-20675

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der in der Sitzung vom 23.11.2022 vorgestellte Bericht „Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz“ gab Auskunft über die Tätigkeiten der Abteilungen „Allgemeine Erziehungshilfe“ (51.1) und „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ (51.2).

In 2.4 Frühe Hilfen/Erziehungshilfen und familiäre Unterstützungsangebote wird als wesentlichste Entwicklung die „Personalfluktuation insbesondere in der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfen genannt.

In diesem Zusammenhang wurden die „hohen Anforderungen an die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Fachkräfte“ dargestellt.

r das zu betreuende Klientel führte die Personalfluktuation zu Unzufriedenheit und Beschwerden der Familien aufgrund der häufigen Zuständigkeitswechsel sowie Wartezeiten und letztendlich zu einem fachlichen Qualitätsverlust.

Dies ist nachvollziehbar, da erfolgreiche Arbeit mit Familien nur nach Aufbau vertrauensvoller Beziehungen gelingen kann. Dies erfordert Zeit und personale Kontinuität. Die Bereitschaft, einer in problematischer Lebenssituation befindlichen Familie, sich wiederholt einer neuen Jugendhilfe-Fachkraft zu öffnen, dürfte sinken. Die Chance niederschwelliger Angebote im Vorfeld einer Fremdplatzierung wird vertan. Damit steigt die Gefahr zunehmender Heimunterbringungen und der damit verbundenen Kosten.

Die bereits existierende „Stelle Kinder- und Jugendschutz/Frühe Hilfen“ bietet auf der Grundlage der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG eine Beratung zur Gefährdungseinschätzung an. Besonders in Fragen der Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen stellt dies eine wichtige Unterstützung für die im Einzelfall verantwortlichen Jugendhilfe-Fachkräfte dar. Der Bereich „Inobhutnahme“ stellt allerdings lediglich einen Teilbereich des Aufgabenspektrums der Abteilungen 51.1 und 51.2 dar.

Die erheblichen psychischen Belastungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in allen anderen Aufgabenfeldern können gut durch externe Supervision aufgefangen werden. Es sind Team- oder Einzel-Supervisionen möglich. Wichtig ist dabei, dass die Supervisionsfachkraft außerhalb der Verwaltung steht, also die Hilfsprozesse unabhängig betrachten kann.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Möglichkeiten externer Supervision werden den Mitarbeitenden der Abteilungen 51.1 und 51.2 angeboten?

2. Inwieweit werden Supervisionsangebote von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern angenommen?

3. Wie stellt sich diesbezüglich die Situation der Stadt Braunschweig verglichen mit den umliegenden Kommunalverwaltungen dar?

Hinweise:

https://de.wikipedia.org/wiki/Supervision

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Anlagen

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