Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-20018-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 221 vom 23.11.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat der Weststadt beantragt die Einstellung kommunaler Finanzmittel für die städtebauliche Sanierung und Modernisierung der öffentlichen Flächen zwischen dem Alsterplatz und dem Vorplatz der Emmauskirche (Muldeweg) unter Beachtung und Einbeziehung der Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung 2021 vom Projekt Neue Mitte Weststadt". Des Weiteren beantragen wir, die anliegenden Eigentümer sowie die Weststadtbevölkerung an den Planungen zur Modernisierung des Gebietes zu beteiligen sowie die zeitnahe Prüfung zu Umsetzungsmöglichkeiten der Vorschläge aus der Bürgerbefragung vom März 2021.

 

Hintergrundinformation der Verwaltung:

Im Jahr 2018 beschloss der Stadtbezirksrat 221 Weststadt einen Antrag, wonach der Platz vor der Emmauskirche als Stadtteilmitte und als ein Treffpunkt mit einer hohen Aufenthaltsqualität ausgebaut werden solle. Auch sollte geprüft werden, inwieweit eine bessere Verbindung zum neu geschaffenen Alsterplatz geschaffen werden könne. (DS 18-09427).

 

Anschließend gründete sich ein „Arbeitskreis Neue Mitte Weststadt“, der am 05.02.2020 zum ersten Mal tagte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stammten aus dem Stadtbezirksrat 221, dem Bürgerverein, dem Stadtentwicklungsverein, der Kirche, den Baugenossenschaften Nibelungen-Wohnbau-GmbH, Wiederaufbau eG und Braunschweiger Baugenossenschaft eG, der Elbe-Apotheke sowie der Braunschweigischen Landessparkasse. Zwischen 2020 und 2022 fanden mehrere Sitzungen dieses Arbeitskreises statt. Es wurden eine Fragebogenaktion sowie ein Anwohnergespräch durchgeführt. Dabei entstand eine Liste von Verbesserungsvorschlägen, die die Grundlage für die Liste in der Anregung 22-20018 darstellt.

 

Das Referat 0617 Grün- und Freiraumplanung erarbeitete eine Analyse des Stadtbereiches vom Platz vor der Emmauskirche über Dosseweg und Esteweg bis zum Alsterplatz sowie erste skizzenhafte Überlegungen für Umgestaltungsmaßnahmen. Diese Überlegungen wurden am 29.04.2020 im Arbeitskreis sowie am 24.06.2020 im Stadtbezirksrat 221 vorgestellt.

 

Aufgrund anderweitiger Prioritäten konnten diese Überlegungen jedoch nicht weiterverfolgt werden.

 

In einer Mitteilung zur Übergabe des Alsterplatzes (DS 22-18089-01) teilte die Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage (DS 22-18089) mit, dass es keine planerischen Überlegungen seitens der Stadt für die an den Alsterplatz angrenzenden Fußgängerbereiche bis zum Platz vor der Emmauskirche gebe und dass eine Teilnahme der Verwaltung am Arbeitskreis „Neue Mitte Weststadt" nicht vorgesehen sei.

 

In der Bürgersprechstunde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum am 26.08.2022 wurde eine Abstimmung der Verwaltung mit Vertretern des Arbeitskreises zugesagt und anschließend durchgeführt. Dabei wurde im Wesentlichen festgestellt, dass die Wünsche aus dem Arbeitskreis über den Stadtbezirksrat an die Verwaltung herangetragen werden müssten, um das weitere Vorgehen zu prüfen. Auf dieser Basis wurde die Anregung formuliert.

 

Dies vorangestellt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Aufgrund geänderter Organisationsstrukturen ist mittlerweile Fachbereich 61 Stadtplanung und Geoinformation in Zusammenarbeit mit Fachbereich 66 Tiefbau und Verkehr zuständig für die Umgestaltung öffentlicher Verkehrsflächen, wozu auch Fußgängerbereiche gehören. Der Fachbereich 61 hat jedoch bis auf weiteres die herausragende Aufgabe, Wohngebiete zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs zu entwickeln. Andere Aufgaben ohne ganz besondere Dringlichkeit müssen dem gegenüber bis auf weiteres zurückstehen.

 

Hierzu gehört auch das Bestreben, gestalterische und funktionale Verbesserungen in den Fußgängerbereichen am Platz vor der Emmauskirche über den Dosseweg und den Esteweg bis zum Alsterplatz zu erreichen. Dabei wird nicht verkannt, dass diese Bereiche „in die Jahre gekommen" und Verbesserungen anzustreben sind. Die vom Stadtbezirksrat 221 und vom Arbeitskreis formulierten Ziele insbesondere einer besseren Aufenthaltsqualität und besserer Kommunikationsmöglichkeiten werden seitens der Verwaltung unterstützt.

 

Dem Wunsch des Arbeitskreises wurde daher durch die Teilnahme an einer Sitzung durch eine Vertreterin des Fachbereichs entsprochen. Im Tenor wurde festgestellt, dass eine regelmäßige Teilnahme einer Vertreterin oder eines Vertreters des Fachbereichs 61 an den Arbeitskreissitzungen sowie eine Bearbeitung der Planung aus den vorgenannten Gründen gegenwärtig nicht erfolgen kann. Die Verwaltung kann aber unterstützend eine Teilnahme an ein bis zwei Sitzungen im Jahr anbieten.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise