Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20751

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 07.02.2023 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 20.02.2023 auf 720.000 € festgestellt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

 

Derzeit sind alle Geschosse des Rathaus-Altbaus für Rollstuhlfahrer nur über den Zugang/Aufzug des Rathaus-Neubaus erreichbar. Während der geplanten Sanierung des Neubaus kann diese Zugänglichkeit aber nicht mehr sichergestellt werden. Deshalb muss eine Alternative geschaffen werden.

Dafür wird im vorderen Bereich der Ladestraße ein neuer Zugang hergestellt.

 

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Da es sich nur um das Schaffen der Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer handelt, werden nur die in diesem Bereich vorhandenen Büros zugunsten eines neuen Flures und eines Hubliftes ins Erdgeschoss etwas verkleinert.

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Der Rathaus-Altbau ist ein denkmalgeschütztes Gebäude, das barrierefrei zugänglich gemacht werden muss. Dafür wird in der Fassade an der südöstlichen Ecke ein historischer Zugang wieder freigelegt.

Direkt hinter der Tür befindet sich dann ein Hublift, der den Nutzer auf Höhe des Erdgeschosses bringt. Von dort gelangt man dann über einen Flur zur Rückseite der Pförtnerloge, oder rechts abbiegend in die Halle des Erdgeschosses, um zum zentralen Aufzug zu gelangen.

 

Der von dieser Halle erreichbare Bestandsaufzug ist allerdings für Rollstuhlfahrer zu klein und muss daher erneuert werden. Das erfordert u. a. eine Verbreiterung der vorhandenen Türöffnungen in allen Etagen.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es sich hierbei nur um die Schaffung eines barrierefreien Zugangs in das Gebäude handelt.

 

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Die Baumaßnahme ist eine Maßnahme ausschließlich für Menschen mit Behinderungen.

 

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom
20.02.2023        720.000 €.

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von Mai 2023 bis Dezember 2023 durchgeführt werden.

 

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Investitionsprogramm (IP) 2021 - 2025 waren bei dem Projekt Rathaus-Altbau/Einrichtung Barrierefreiheit (4E.210344) folgende Jahresbeträge eingeplant:

 

Gesamtkosten

T €

bis 2021

T €

2022

T €

2023

 T €

2024

T €

2025

T €

Restbedarf ab 2026

T €

720

100

620

 

 

 

 

 

Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme ist die Übertragung der Restmittel aus 2022 auf das Jahr 2023. Die nicht mehr übertragbaren Restmittel aus 2022 in Höhe von 49.500 € werden im Wege der Ansatzveränderungen zur Haushaltslesung 2023 ff. eingebracht. Es ist geplant, dass der Rat voraussichtlich im März 2023 über den Haushalt 2023 ff. entscheidet.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise