Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20541-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der CDU-Fraktion, BIBS-Fraktion und Tobias Zimmer (FDP) im Stadtbezirk 112 (Drucksache 23-20541) vom 01.02.2023 wie folgt Stellung:

 

Geplante Nutzung der Wiese neben dem Querumer Festplatz an der Dibbesdorfer Straße

 

Die angefragte Fläche ist im geltenden Bebauungsplan "Dibbesdorfer-Straße-Süd", QU 62, als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und einer integrierten Kinderspielfläche festgesetzt. Im nördlichen Randbereich ist der potentielle Verlauf einer Stadtbahn (sog. "Campus-Bahn") schematisch als Freihaltetrasse berücksichtigt. Die Fläche ist Bestandteil des Grünzuges, der sich nördlich des Baugebietes "Dibbesdorfer-Straße-Süd" nach Westen bis an die Bevenroder Straße erstreckt und über den Bebauungsplan gesamthaft gesichert ist.

 

Neben der baulichen Ausstattung für die Erholungsnutzung (in dem angefragten Bereich insbes. Wegeführung und Kinderspielflächen) werden die Grünflächen unter Einbeziehung bestehender Vegetationsstrukturen mit Rasen- und Wiesenflächen sowie Einzelbäumen und weiteren gliedernden Gehölzstrukturen gestaltet. Abseits der intensiv genutzten Bereiche wird auf eine naturnahe Gestaltung besonderer Wert gelegt, z.B. durch Verwendung standortheimischer Laubgehölzarten und Anlage extensiver Wiesenbereiche. Dabei werden auch die Belange des Artenschutzes berücksichtigt, hier insbes. das vorhandene Wildbienenvorkommen, damit der Bereich den Wildbienen nach Herstellung der Grünflächen weiterhin Lebensraum bietet.

 

Die öffentlichen Grünflächen werden nach den Vorgaben des geltenden Bebauungsplanes, unter Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes und unter Berücksichtigung ergänzender Anforderungen, die sich aus der Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten in dem Erschließungsgebiet ergeben haben, derzeit durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Landschaftsarchitekturbüro in Abstimmung mit der Verwaltung ausgeplant. Es ist beabsichtigt, die Planung für die Grünflächen vor baulicher Umsetzung dem Stadtbezirksrat vorzustellen.

 

Schloss-Steine

 

Der Umgang mit den Schloss-Steinen erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde und ist Bestandteil der o.g. Grünflächenplanung. Der Stadtbezirksrat 112 wurde mit der Mitteilung 17-04814 informiert. Die Schloss-Steine sollen vor Ort verbleiben. Ein kleiner Teil der Schloss-Steine, der einen Anschauungswert hat, soll als erlebbares Element in die Gestaltung der Grünflächen integriert werden, z. B. durch wegebegleitende Anordnung. Die übrigen Schloss-Steine wurden 2017 unter einer Rasenfläche eingelagert. Der Lagerort wurde dokumentiert und ist somit wieder auffindbar. Die Fläche soll Teil einer landschaftlichen Wiesengestaltung werden.

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