Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20598-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.02.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Laut Auskunft der Polizei ist in dem betreffenden Straßenabschnitt die Verkehrsunfalllage unauffällig. Im Jahr 2022 haben sich dort lediglich 2 Verkehrsunfälle (angefahrene geparkt stehende Kfz) ereignet. Eine Gefährdungslage ist nicht bekannt.

 

Zu 2 und 3.:

Es ist grundsätzlich möglich, Verkehre innerhalb eines Quartiers durch die Einrichtung von Einbahnstraßen zu führen. Einbahnstraßen sind jedoch auch mit den folgenden Nachteilen behaftet:

  • Gegenverkehr mit Kraftfahrzeugen ist in Einbahnstraßen nicht vorhanden. Daher können die Fahrzeugführer unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite höhere Fahrgeschwindigkeiten erzielen. Erfahrungen aus der Praxis haben bestätigt, dass ungeachtet einer Geschwindigkeitsbeschränkung Einbahnstraßen ein höheres Geschwindigkeitsniveau aufweisen als Straßen identischer Fahrbahnbreite mit Gegenverkehr. Dies widerspricht jedoch dem eigentlichen Zweck einer Tempo 30-Zone, den Verkehr insgesamt zu beruhigen, die Fahrgeräusche zu vermindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

  • Durch Bestehen einer Einbahnstraßenregelung sind bestimmte Örtlichkeiten innerhalb der Einbahnstraßen nicht mehr auf dem kürzesten Weg erreichbar. Dadurch müssen Umwegfahrten in Kauf genommen werden, die sonst nicht erforderlich wären.

 

  • Durch die unvermeidbaren Umwege werden andere Straßenzüge belastet. Die Belastung besteht aus einer erhöhten Verkehrsstärke, höherer Abgasbelastung und höherem Feinstaubeintrag sowie einem ebenfalls erhöhten Geräuschpegel über den Tag verteilt zum Nachteil der dortigen Anwohner.

 

Die dargestellten Nachteile haben unmittelbare Auswirkung auf die Anwohner der Helenenstraße und auch auf die übrigen Anwohner des Quartiers, die von unvermeidbaren Umwegen betroffen sind. Um die Anwohner aus den angrenzenden Straßen, wie der Christian-Friedrich-Krull-Straße und insbesondere auch die verkehrsberuhigten Bereiche Blumenstraße und Belfort nicht durch zusätzlichen Verkehr zu belasten, wird aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Helenenstraße nicht empfohlen. Auch wenn die Helenenstraße in dem Abschnitt zwischen Cyriaksring und Christian-Friedrich-Krull-Straße eng ist, überwiegen die Nachteile einer Ausweisung als Einbahnstraße.

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