Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-20743

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Die Planung für die bauliche Neuerrichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig erfolgt auf der Grundlage des im Jahr 2019 beschlossenen Zukunftskonzepts „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´“ (Drs. Nr. 19-10104-01).
  2. Die Planung eines Konzerthauses mit 1.000 Sitzplätzen erfolgt auf Basis der Untersuchung der kulturellen Infrastrukturanalyse des Büros actori sowie der Machbarkeitsstudie des Büros Prof. Jörg Friedrich |  Studio PFP GmbH.
  3. Städtische Musikschule und Konzerthaus sollen eine synergetische und bauliche Einheit an einem Standort bilden. Das Konzerthaus und dessen 1.000-Sitzplatz-Konzertsaal soll multifunktional und mit dem 199-Sitzplatz-Konzert- und Probensaal der Städtischen Musikschule baulich kombiniert geplant werden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein künstlerisches Konzept bzw. Veranstaltungskonzept zu entwickeln, dass sowohl die Diversität der Bevölkerungsstruktur als auch die Kombinationspotentiale mit der Städtischen Musikschule im Sinne eines Zentrums der Musik für Alle reflektiert.
  5. In das weitere Bauleitplanverfahren für das Bahnhofsquartier (Anlage 1) wird der Standort für ein Konzerthaus kombiniert mit der räumlichen Unterbringung der Städtischen Musikschule integriert.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine finale Umsetzungsentscheidung erforderlichen baulichen Untersuchungen umgehend auszulösen. Die Vorgaben des B-Planentwurfes sind dabei zu berücksichtigen.
  7. Der finale Umsetzungsbeschluss für die kombinierte Errichtung von Konzerthaus und der Städtischen Musikschule (inkl. eines Konzert- und Probensaals mit 199 Sitzplätzen) ist im Jahr 2025, mit belastbaren Aussagen zum erforderlichen Investitionsvolumen, vorzulegen. In diesem Rahmen ist auch festzulegen, ob und ggf. in welchem Maße eine alternative Finanzierungsvariante (ÖPP, Einbindung von Spenden oder sonstigen Drittmitteln, Realisierung z.B. durch eine Stiftung) verfolgt werden soll.
  8. Die Verwaltung trägt Sorge dafür, dass ein architektonischer Wettbewerb für die kombinierte Errichtung von Städtischer Musikschule und Konzerthaus folgende Parameter beinhaltet:

-       am neu zu gestaltenden städtischen Eingangstor Viewegs Garten – in direkter Sichtachse des zentralen Ausgangs des Hauptbahnhofs – eine wegweisende Architektur zu generieren,

-       die Architektur nimmt die Bezüge zum Gesamtensemble der historischen Parkanlage Viewegs Garten sowie des neuen Bahnhofsquartiers auf und leistet einen Beitrag zu dessen weiterer städtebaulichen Aufwertung,

-       Orientierung an Nachhaltigkeit in Baustoffen, Berücksichtigung modernster Umweltstandards bei der Klimatisierung bzw. Gebäudekühlung sowie der Energieversorgung,

-       die Architektur wird den Anforderungen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gerecht,

-       Berücksichtigung kulturpolitisch aktueller Diskurse; beispielsweise baulich als „Dritter Ort“ fungieren zu können.

  1. Für die Ausschreibung, u.a. von Planungsleistungen, sollen der Referenznachweis erfolgreicher Umsetzungen von Konzerthausprojekten zentrale Kriterien sein.
  2. Für die Planung zur Errichtung der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses stehen derzeit Haushaltsmittel von 500.000 € vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigungen zum Haushalt 2023 zur Verfügung. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung der Maßnahme und den lfd. Betrieb steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig und den Finanzierungsalternativen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bisheriger Sachstand

 

Der VA hat im Jahr 2019 das "Zukunftskonzept für die Städtische Musikschule für ein `Zentrum der Musik´" beschlossen (Drs. Nr. 19-10104-01). Mit diesem Beschluss wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, auf Basis des inhaltlichen Konzeptes „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum der Musik´“ die finanziellen und räumlichen Planungen voranzutreiben und dem Rat konkrete Realisierungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen. Wesentlicher Konzeptinhalt sind die Zusammenlegung der derzeitigen drei Musikschulstandorte an einem Standort und der Bau eines Konzert- und Probensaals für die Musikschule mit 199 Sitzplätzen.

 

Vor dem Hintergrund der Prüfungen für diesen Konzert- und Probensaal hat die Verwaltung eigene Erkenntnisse und die Vorschläge Externer aufgegriffen, die eine grundsätzliche Lücke in der kulturellen Infrastruktur für ein Konzerthaus mit 1.000 Sitzplätzen in der Stadt Braunschweig auswiesen. Der politische Auftrag aus Drs. Nr. 19-10104-01 wurde daher durch die Verwaltung erweitert um die Prüfungen, ob es sowohl inhaltlich als auch baulich zielführend ist, im Rahmen der Umsetzung des Musikschulkonzepts, auch diesen Lückenschluss als Projektbestandteil zu integrieren. Über dieses Vorgehen wurde mit der Mitteilung Drs. Nr. 20-13708 informiert.

 

  1. Inhaltlicher Ausgangspunkt Kulturhauptstadtbewerbung 2004: Konzerthaus

 

Die im Jahr 2004 durch die politischen Gremien beschlossene Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2010 beinhaltete bereits die Idee eines Festspielhauses für (Neue) Musik als Konzertsaal des 21. Jahrhunderts in Braunschweig:

 

[…] Das geplante Festspielhaus ist als idealer Konzertsaal für herkömmliche Aufführungen konzipiert, aber auch als ein einzigartiger Aufführungsort für die räumlichen und akustischen Erfordernisse Neuer Musik. Zugleich ist es multimediales Zentrum für grenzüberschreitende Ausstellungen und Installationen von Musik über Bildende Kunst bis hin zu Film und Fotografie. Das Haus bietet nicht nur vielfach größen-variable Proben- und Aufführungsorte für den Konzertbetrieb, sondern auch für die musikpädagogischen Institutionen Braunschweigs. Es ist auch Spielstätte für Musiktheater, Tanz und Theaterformen. […]“ Bewerbungsschrift Stadt Braunschweig, S. 64

 

Auch beinahe 20 Jahre später besteht auch heute aus kulturfachlicher Sicht kein Zweifel an der Notwendigkeit eines Konzertsaales.


  1. Grundsatzprüfungen für eine Konzerthausrealisierung

 

  1. Marktanalyse: Analyse zur Bestätigung des infrastrukturellen Bedarfs für ein Konzerthaus

 

Da der Bau eines Konzerthauses unter einer Vielzahl von Aspekten zu erörtern ist, hat die Verwaltung ein Gutachten ausgeschrieben, um unter anderem die unter I. dargestellten verwaltungsseitigen Erkenntnisse zur kulturellen Infrastrukturlücke zu überprüfen. Ebenso sollten der Aspekt zur Marktnachfrage für ein Konzerthaus mit 1.000 Sitzplätzen sowie die wirtschaftlichen Folgewirkungen überprüft werden. Nach erfolgter Ausschreibung für das externe Gutachten wurde das ro actori aus München mit dieser Prüfung beauftragt. Hierüber wurde mit Drs. Nr. 21-17063 informiert.

 

Das Prüfergebnis bestätigt nicht nur eine entsprechende Lücke in der kulturellen Infrastruktur der Stadt Braunschweig, sondern belegt auch eine entsprechende potenzielle Marktnachfrage r den Betrieb eines Konzerthauses: […] Die im Rahmen der Bedarfs- und Potenzialanalyse durchgeführten Analysen belegen, dass angebots- und nachfrageseitig ausreichend Bedarf für ein Konzerthaus in Braunschweig vorhanden sind. […]“

Die Studie kommt bezüglich des Verhältnisses eines Konzerthauses zur Stadthalle zusätzlich zu dem Ergebnis, dass […] die schon dichte Stadthallen-Belegung keinesfalls weitere Veranstaltungspotenziale im Bereich Klassik/ Musik bedienen kann, da dispositorische Grenzen erreicht scheinen. Eine Parallelität beider Projekte ist daher aus externer Sicht inhaltlich und strategisch zu verargumentieren. […]“.

 

Die Gutachtenergebnisse sind in einer zusammengefassten Darstellung in Anlage 2 beigefügt. Das vollständige actori-Gutachten wurde am 16.02.23 durch das Büro actori im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung den Ausschüssen für Kultur und Wissenschaft, Planung und Hochbau sowie dem Stadtbezirksrat Mitte vorgestellt und mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen Drs. Nr. 23-20610 versandt.

 

Vor dem Hintergrund der nachgewiesenen Infrastrukturlücke und der entsprechenden Marktnachfrage spricht sich die Verwaltung für die Errichtung eines Konzerthauses mit 1.000 Sitzplätzen aus, um den Kulturstandort Braunschweig zu stärken, dessen ungenutzte Potenziale zu heben und hierdurch die Funktion der Stadt Braunschweig als Oberzentrum auszubauen.

 

  1. Standortprüfung

 

Wie in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft seit dem Jahr 2020 durch die Verwaltung kommuniziert, lag die größte Hürde für die Umsetzung darin, einen Standort für die Gebäuderealisierung von Konzerthaus und Musikschulneubau, zu finden.

Um die Tauglichkeit von letztlich vier Potenzialstandorten abschließend zu eruieren, wurde beim Hamburger ro Prof. Jörg Friedrich | Studio PFP GmbH eine Standortanalyse in Auftrag gegeben. Das vollständige Gutachten wurde am 16.02.23 durch das Studio PFP im Rahmen der o.g. Informationsveranstaltung (siehe III.1) vorgestellt und mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen Drs. Nr. 23-20610 versandt.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse der PFP Machbarkeitsstudie:

 

In dieser Machbarkeitsstudie wurden die Standorte

          Stadthalle

          ehemals Karstadt am Gewandhaus

          Großer Hof und

          Bahnhofsquartier

vergleichend untersucht.


Ziel der Untersuchung war, ein tragfähiges städtebauliches Konzept für ein Konzerthaus mit

1.000 Sitzplätzen in Kombination mit der räumlichen Unterbringung der Städtischen

Musikschule zu erhalten. Die Machbarkeit sollte im Lichte der kulturfachlichen

Anforderungen, des Städtebaus und Denkmalschutzes, des Klimas und des Schallschutzes, des Verkehrs und sonstiger Nutzungskonflikte sowie der Wirtschaftlichkeit untersucht werden.

 

Aufbau der Machbarkeitsstudie:

Die Machbarkeitsstudie ist wie folgt aufgebaut:

          Vergleichende Analyse von vier Innenstadt- bzw. innenstadtnahen Standorten

          Aufstellung von Raumprogrammen für die Nutzungen

          Entwicklung von räumlichen Standortkonzepten

          Bewertung der Standortkonzepte

          Standortvorschlag des Gutachters

 

Es wurde für jeden Standort untersucht, ob beide Einrichtungen dort räumlich gemeinsam entwickelt werden können oder ob eine räumlich getrennte Unterbringung der beiden Einrichtungen notwendig ist.

 

Raumprogramme:

Das Büro PFP hat aus den Erfahrungen anderer Projekte für das Konzerthausprojekt in Braunschweig eine Bruttogeschossfläche incl. aller notwendiger Funktionsräume von annähernd 8.400 m² errechnet sowie für die Räumlichkeiten der Städtischen Musikschule annähernd 4.900 m².

 

Ergebnisse Stärken/Chancen - Schwächen/Risiko Analyse:

 

Stadthalle

 

Stärken und Chancen:

          gute Erreichbarkeit/Lage: unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof

          administrative Synergien zwischen

Stadthalle, Konzerthaus und Städtischer Musikschule

Schwächen und Risiken:

          stark eingeschränktes Baufeld durch Vorgaben der

Denkmalpflege (Gefahr: Verbau der denkmalgeschützten Stadthallenfassade, Überhöhung)

          unvorteilhafte Geometrie und eingeschränkte Gebäudetiefe für Konzertsäle

          durch einen Anbau ggf. funktionale

Einschränkungen bei der

Stadthalle

          fehlende Nähe zum Stadtzentrum


Ehemals Karstadt am Gewandhaus

 

Stärken und Chancen:

          gute Erreichbarkeit/Lage: zentral in der Innenstadt

          Umnutzung eines leerstehenden Gebäudes

          Stärkung und Revitalisierung der westlichen Innenstadt

Schwächen und Risiken:

          große Eingriffe in baulichen

Bestand notwendig/Unwägbarkeiten

(Statik/Baustoffe)

          Immobilie nicht im Eigentum der

Stadt

          Ggf. Urheberrechtsproblematik bei

Fassadeneingriff

          rmimmissionen (nächtlicher Lieferverkehr und Besucher*innen)

          Erhebliche Einschränkungen der

Nutzungszeiten aufgrund von

rmemissionen

 

 

Großer Hof

 

Stärken und Chancen:

          Erreichbarkeit/Lage: Randlage Innenstadt

          Flexible Nutzung des Baufeldes

Schwächen und Risiken:

          Erreichbarkeit/Lage: Wohn-/

Mischgebiet

          rmimmissionen (nächtlicher Lieferverkehr und Besucher*innen)

          Erhebliche Einschränkungen der

Nutzungszeiten aufgrund von

rmemissionen

          städtebaulicher Maßstabsbruch zu umliegenden Bebauung

 

 

 

 

 

 

Bahnhofsquartier / Viewegs Garten

 

Stärken und Chancen:

          Erreichbarkeit/Lage: unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof und zur Stadthalle

          bisher unbebauter Standort, kein Nutzungskonflikt mit benachbarter Bebauung

          Teil einer neuen Quartiersentwicklung

          Errichtung eines identitätsstiftenden Gebäudes am Stadteingang

          Schaffung eines stadtplanerisch guten Übergangs vom Bahnhofsplatz zu Viewegs Garten

Schwächen und Risiken:

          Erreichbarkeit/Lage: außerhalb des Stadtzentrums

          Abweichung vom ursprünglichen städtebaulich Entwurf

          ggf. zusätzliche Aufwendungen für Bauwerksgründung wegen Körperschallbelastung Stadtbahn

 

 

Standortvorschlag des Gutachters:

Die Auswertung auf Basis der Bewertungskriterien hat folgende Reihenfolge für die vier Standorte ergeben:

  1. Bahnhofsquartier (37 Punkte)
  2. Großer Hof (28 Punkte)
  3. ehemals Karstadt am Gewandhaus (10 Punkte)
  4. Stadthalle (1 Punkte)

 

Die vollständigen Bewertungskriterien können der mit Drs. Nr. 23-20610 versandten Machbarkeitsstudie von PFP entnommen werden.

 

Die Standorte an der Stadthalle und am Gewandhaus scheiden nach der Bewertungsmethode als ungeeignet aus.

Der Standort Großer Hof“re nur unter großen Nutzungseinschränkungen machbar. Er überzeugt zwar durch sein großes städtebauliches Entwicklungspotenzial, weist jedoch in den Belangen des Immissionsschutzes unauflösbare Defizite auf.

 

Der Gutachter empfiehlt auf Basis der Bewertungskriterien und der Bewertung mit 37 Punkten das Bahnhofsquartier / Viewegs Garten als Standort für ein Konzerthaus kombiniert mit der Unterbringung der Städtischen Musikschule:

 

          Insbesondere die Belange des Immissionsschutzes lassen sich für einen 24/7 Betrieb uneingeschränkt erfüllen.

          Der Anlieferverkehr ist an dieser Stelle ganztägig gewährleistet, ohne dabei anliegende Nutzungen zu beeinträchtigen.

          Die Maßstäblichkeit der Quartiersentwicklung erlaubt die Einfügung der großen Kubatur, dier Konzerthaus und Musikschule notwendig ist, ohne nahegelegene Denkmäler zu beeinträchtigen oder mit dem städtebaulichen Maßstab zu brechen.

          Der Standort ermöglicht dem Konzerthaus als identitätsstiftendes Bauwerk für die Stadt Braunschweig aufzutreten.

          Das Raumprogramm für Konzerthaus und Musikschule lässt sich an diesem Standort erfüllen, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen.

          Die schwierige Immissionsschutzproblematik kann hier gelöst werden und begünstigt die gewünschte Präsenz im Stadtraum.

          Die Erreichbarkeit auch aus der Region ist mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln uneingeschränkt möglich.

 

  1. Kombination von Konzerthaus und Musikschule

 

Die actori-Marktanalyse plädiert dafür, im Rahmen der Entscheidung für eine Konzerthauserrichtung, die Kombinationslösung mit der Städtischen Musikschule in die engere Auswahl zu nehmen: […] In der Verknüpfung von Konzerthaus und Musikschule liegt auch ein inhaltliches Potenzial, mit der Chance, in Braunschweig ein Leuchtturm-Projekt umzusetzen. Durch einen gemeinsamen Standort mit kurzen Wegen und engen Austauschmöglichkeiten von Konzerthaus und Musikschule kann der Musik-und Kulturstandort Braunschweig nachhaltig gestärkt werden. […]“

 

Die Studie des Büros actori führt überdies aus, dass insbesondere in der Kombination beider Projekte großes inhaltliches und räumliches Potenzial liegen könnte. Als zentraler Aspekt ist die Kombination der beiden Saalmodule zu benennen, die eine Kapazitätserweiterung des großen Konzertsaals auf bis zu 1.200 Sitzplätze zuließe. Eine Marktnachfrage würde auch für diese Kapazität gegeben sein.

Das Büro actori legt zu den Potenzialen der Kombination weitergehend dar: „[…] Durch einen gemeinsamen Standort mit kurzen Wegen und engen Austauschmöglichkeiten von Konzerthaus und Musikschule kann der Musik- und Kulturstandort Braunschweig nachhaltig gestärkt werden. Beispiele zeigen, dass die Verknüpfung unterschiedlicher, aber im Kern verbundener Nutzungen ein häufiges Mittel ist, um Kooperation und Schlagkraft zu steigern. Insbesondere werden damit auch Zielstellungen wie Öffnung, Ganztagsbelebung und Niedrigschwelligkeit adressiert.“ […] „Durch die Verbindung von Konzerthäusern mit Musikschulen können neue Formate geschaffen und die Kulturlandschaft gestärkt werden […]“

 

Um die kulturfachliche und musikpädagogische Perspektive zu erweitern wurde der (Bundes)Verband deutscher Musikschulen (VdM) um eine Bewertung der Kombinationsidee einer kommunalen Musikschule und eines Konzerthauses gebeten. Der Bundesgeschäftsführer des VdM Matthias Pannes schreibt hierzu:

Die Realisierung eines Zentrums für Musik, in dem die Einrichtungen der professionellen Musikpraxis und der musikalischen Bildung mit ihren jeweiligen Kompetenzen im Zusammenwirken neue Perspektiven eröffnen und in dieser Bündelung einen Mehrwert sowohl für Nutzerinnen und Nutzer der Angebote als auch für die Bevölkerung insgesamt schaffen, ist für ein vitales und zukunftsorientiertes Musikleben einer Kommune als musikkultureller Identifikationsort und im Sinne eines Gesamtkonzeptes wegweisend. Ein solches Zentrum bildet einen spannenden Ort lebendigen Austauschs, in dem neue Dimensionen von musikalischem Lernen, Kooperationen, Musikvermittlung, attraktiven Veranstaltungen, kreativen Projekten und kultureller Begegnung erschlossen und innovative Konzepte und Formate entwickelt werden können. Ein solches Zentrum für Musik würde bundesweite Ausstrahlung und Anziehungskraft mit sich bringen. Die zentrale Lage des „Zentrums für Musik“ bietet dabei beste Erreichbarkeit ebenso für das Veranstaltungspublikum des Staatsorchesters wie für die Schülerschaft der Musikschule und leistet damit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Zugangsoffenheit. Ein solches Zentrum würde das Musikleben von Braunschweig insgesamt bereichern wo künstlerische Exzellenz und musikalisches Lernen in der Kommunalen Bildungslandschaft sich gleichermaßen entfalten und verstärken können.“

 

Eine kulturfachliche externe Bewertung des Kombinationsprojektes wurde zudem erbeten von Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates:

Der Deutsche Musikrat unterstützt nachdrücklich die geplante Konzeption eines Musikschulneubaus und Neubaus eines Konzerthauses in Braunschweig an einem gemeinsamen Standort. Dieses ‚Zentrum für Musik ist ein Zukunftsmodell mit bundesweiter Ausstrahlung, wie es in ähnlicher Weise bereits andernorts verwirklicht wird. Der Bau würde zur kulturellen Belebung der Innenstadtgegend rund um den Braunschweiger Hauptbahnhof beitragen, vor allem aber auch einen großen gesellschaftlichen Mehrwert mit sich bringen: Denn Musikalische Bildung als eine prägende Basis für die individuelle wie auch gesellschaftliche Entwicklung der nachwachsenden Generationen und die professionelle Musikpraxis müssen vernetzt gedacht werden, um sich gegenseitig unmittelbar inspirieren und befruchten zu können. Ein gemeinsamer Standort für diese so grundlegenden Bereiche des Musiklebens ist eine große Chance, die auf keinen Fall vergeben werden darf.“

 

Die Verwaltung teilt die o.a. musikfachliche Einschätzung und schließt sich den Vorschlägen der actori-Studie an. Es wird daher die inhaltliche und bauliche Kombination der Projekte Konzerthausbau und bauliche Neuerrichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig vorgeschlagen.

 

Es wird unter Zugrundelegung der Gutachten (PFP und actori) vorgeschlagen, entsprechend der Gutachterempfehlung, den Standort Viewegs Garten (Anlage 1)r ein Konzerthaus kombiniert mit der Unterbringung der Städtischen Musikschule in die weitere Bauleitplanung für das neue Bahnhofsquartier zu integrieren.

 

  1. Grundsätzliche Zielstellung: Ein Konzerthaus als städtebaulicher, architektonischer und umwelttechnischer Leuchtturm

 

In konsequenter Fortführung der städtischen Planungen aus der Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2010“, aus dem Jahre 2004 schlägt die Verwaltung vor, dass die Konkretisierung der Konzerthausidee mit folgender grundsätzlicher Zielstellung vorangetrieben werden sollte:

 

Die Planungen des Konzerthauses sollten sich neben der Multifunktionalität des Baukörpers und insb. des Konzertsaals, an qualitativ hochwertigen Konzerthäusern ausrichten. Zudem sollten aktuelle kulturpolitische Themenstellungen wie u.a. „Dritter Ort“ integriert werden.

 

Zu den Visionen des Konzerthauses schreibt die Studie von actori: „[…] Megatrends wie Gesellschaftlicher Wandel, Nachhaltigkeit und Digitalisierung beeinflussen eine zukunftsgerichtete Aufstellung von Kulturimmobilien. So führt eine Alterung und Diversifizierung der Gesellschaft dazu, dass Aspekte wie Inklusion, Öffnung und Niederschwelligkeit von Kultur bedeutender werden. Nachhaltigkeit im Bau und Betrieb gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Beides ist bei der weiteren Planung bzw. einem evtl. späteren Wettbewerb zu berücksichtigen.“ […] „Landmark-Architektur zieht viele Besuchende an, so strahlen architektonische Merkmale eines Konzerthauses weit über regionale und nationale Grenzen hinaus. Aber auch ein kontextgebundenes Alleinstellungsmerkmal kann zum Erfolg führen, wie das Beispiel Bochum zeigt. […]“

Neben den städtebaulichen Potenzialen im Rahmen der Planungen zum Bahnhofsquartier bietet das Konzerthaus daher die Chance wegweisende moderne Architektur nach Braunschweig, an dessen Eingangstor Hauptbahnhof, zu holen. Zudem sollten mittels einer nachhaltigen Architektur, modernste Umweltstandards z.B. bei der Klimatisierung bzw. Gebäudekühlung sowie der Energieversorgung, etc. integriert werden. Diese bauliche Umsetzungsqualität könnte neben der Etablierung einer für ein Oberzentrum einschlägigen kulturellen Infrastruktur auch stilbildend für bauliche Entwicklungen anderer Großstädte sein. Die Planung bezieht das Umfeld des Standortes, insbesondere den angrenzenden Bereich des Viewegs Gartens, mit in die Überlegungen ein. Eine hohe städtebauliche und landschaftsplanerische Qualität des Umfeldes dient nicht nur der Attraktivitätssteigerung des neu entstehenden Gebäudes, sondern entspricht auch der Bedeutung des Viewegs Gartens für die Stadt Braunschweig.

In der Anlage 3 befinden sich einige bauliche Beispiele, die exemplarisch das Nachhaltigkeitspotenzialr ein zukunftsweisendes Konzerthaus darstellen. Dabei müssen sich sowohl die Architekturplanungen als auch o.a. dargestellten Nachhaltigkeitserwägungen in den städtebaulichen Kontext einfügen.

 

  1. Fahrplan zur kombinierten Umsetzung von Konzerthaus und Städtischer Musikschule

 

Die Verwaltung kommt grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass sich, zum derzeit noch sehr frühen Planungszeitpunkt, ein Fahrplan für die erforderlichen nächsten Schritte nur bedingt belastbar und nur sehr grob darstellen lässt.

Es wird daher eine schrittweise und aufeinander aufbauende Prüfungs- und Planungsfolge vorgeschlagen. Hierdurch kann am zuverlässigsten gewährleistet werden, dass die Erfordernisse eines solchen heterogenen und komplexen Bauvorhabens in sachgerechten Bahnen erfolgen kann. Insbesondere im Verlauf der Realisierung aufgetretene Problemstellungen anderer Großbauprojekte in Deutschland sollten als Erfahrungswerte herangezogen werden, um nicht durch unrealistische Zeit- und Finanzierungsfestlegungen unsachgemäße Parameter zu setzen, die in der Planungs- und Realisierungsphase zu baulichen und finanziellen Negativkonsequenzen führen.

 

Ein zentraler nächster Schritt muss daher aus Sicht der Verwaltung die Ermittlung eines belastbaren Kostenrahmens sein. Dieser kann allerdings nicht kursorisch aus vergleichbaren Konzerthausprojekten abgeleitet werden. Hiergegen sprechen zunächst schon die Baupreisentwicklungen, die eine Vergleichbarkeit seriös nicht zulassen. Des Weiteren hat jeder Baugrund und jede bauliche Umgebung eigene Voraussetzungen und Problemlagen. Überdies müssen die finanziellen Folgewirkungen einer nachhaltigen und klimagerechten Architektur berechnet werden. Auch die baulichen Folgerungen aus der Multifunktionalität und der Kombination mit der Städtischen Musikschule müssen zunächst ermittelt werden.

Zur Darstellung eines belastbaren Kostenvolumens schlägt die Verwaltung daher vor, die fachlich erforderlichen Begutachtungen prioritär vorzunehmen und hieraus konkrete Ableitungen für den finalen politischen Umsetzungsbeschluss und die Haushaltsmitteleinstellung ab dem HH 2025 ff zu entwickeln.

 

Für die Verwaltung steht aber fest, dass der Bau von Konzerthaus und Musikschule finanzielle Mittel in ganz erheblicher Größenordnung binden wird. Aufgrund der ohnehin angespannten Haushaltslage wird die Verwaltung für dieses wegweisende Projekt intensiv alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Denkbar sind neben öffentlich-privaten Partnerschaften gerade wegen der kulturellen Bedeutung auch die Finanzierung durch Spenden oder sonstige Drittmittel. Auch eine Stiftungslösung wie seinerzeit bei der Errichtung der VW-Halle ist nicht ausgeschlossen. Konkrete Prüfungen in dieser Hinsicht können jedoch erst nach Vorliegen eines möglichen Kostenrahmens vorgenommen werden.

 

Folgender baulicher Grundsatzfahrplan wird daher vorgeschlagen:

 

  1. Aufstellung des Bebauungsplans

 

Kursorisch lassen sich folgende Aussagen für die erforderliche Bauleitplanung treffen:

Der B-Plan für das Bahnhofsquartier könnte Ende des Jahres 2025 Rechtskraft erreichen, unter der Voraussetzung, dass der hochbauliche Wettbewerb Ende des Jahres 2024 wie vorgesehen finalisiert wird.

 

  1. Hochbauplanung & Architekturwettbewerb

 

Auf der Basis des Bebauungsplanes bzw. unter Berücksichtigung der vom Bauleitplanverfahren vorgegebenen Rahmenbedingungen müssen folgende nächste Schritte für die schrittweise Annäherung an einen hochbaulichen Entwurf beschritten werden:

Um den Architekturwettbewerb Ende des Jahres 2024 abschließen zu können, muss die Vorbereitung Anfang des Jahres 2024 beginnen. Zuvor wird die Ausschreibung der Wettbewerbsbetreuung bereits im Jahr 2023 abzuschließen sein.

 

  1. Ermittlung Investitionsvolumen

 

Aus den in den beiden vorherigen Punkten (VI. 1.+2.) aufgezeigten städtebaulichen und hochbaulichen Planungserfordernissen folgt, dass ein Raumprogrammbeschluss bis Ende des Jahres 2023 erforderlich ist. Insbesondere das Raumprogramm für das Konzerthaus muss auf der Basis der bisherigen Annahmen in der PFP-Studie in einem nächsten Schritt baufachlich belastbar geplant werden. Eine Konkretisierung des Investitionsvolumens wäre für den Haushalt 2025 ff. vorzusehen. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung der Maßnahme und den lfd. Betrieb steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig und den Finanzierungsalternativen.

 

  1. Start der hochbaulichen Realisierung/ Umbau der technischen Infrastruktur

 

Basierend auf den o.a. dargestellten Parametern und Voraussetzungen (VI. 1.-3.) kommt die Verwaltung zu der Annahme, dass eine bauliche Realisierung potenziell ab dem Jahr 2026 vorbereitet werden könnte. Parallel zur Ausschreibung der baulichen Leistungen für das Konzerthaus müssen in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren Planung und Bau der technischen Infrastruktur (Verkehrswege und Leitungen) im öffentlichen Raum erfolgen.

 

Die potenzielle Zeitachse für die einzelnen Realisierungsschritte wird auf der Basis der aktuellen Annahmen und Erkenntnisse in Anlage 4 visualisiert.

 

  1. Qualitätserfordernisse für die Planungsgutachten

 

Für alle Konkretisierungsphasen (Kostenermittlung, Planung und bauliche Realisierung, o.ä.) sollten nur Unternehmen beauftragt werden, welche über einschlägige Erfahrungen im Bau von Konzerthäusern verfügen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Facetten, die die Qualität eines modernen und zukunftsweisenden Konzerthauses ausmachen, planerisch abgebildet werden. Diese Unternehmen sollten erfolgreiche Umsetzungen von Konzerthausprojekten vorweisen können, die den Kostenrahmen eingehalten haben (Referenznachweis). Die Ausschreibungskriterien für die Planungsleistungen sollten daher nicht die Angebotshöhe, sondern zuvorderst diese o.g. Qualitätsparameter zur Grundlage der Beauftragung machen.

 

  1. Finanzierung der Analysen und Planungen

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigungen zum Haushalt 2023 stehen 500.000€ an Planungsmitteln für die Umsetzung des Musikschulkonzeptes zur Verfügung (Projekt 3E.210022). Die Verwaltung schlägt vor, diesen Mittelansatz auch für die kombinierte Konzerthausplanung zu verwenden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Angebote des Marktes zu den erforderlichen Ausschreibungen der Gutachten oder unvorhersehbare Gutachtenerfordernisse dieses Planungsmittelvolumen überschreiten könnten.

 

  1. Weitere Planungen der Verwaltung zum „Großen Hof“

 

Aufgrund der hiermit vorgeschlagenen baulichen Errichtung von Konzerthaus und Städtischer Musikschule im Bahnhofsquartier / Viewegs Garten kann der bisher hierfür optionierte „Große Hof“ freigegeben werden.

Für die neuen Planungen zum Grundstück „Großer Hof“, wird auf die gesonderte Beschlussvorlage Drs. Nr. 23-20569 verwiesen.

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Anlagen

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