Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20589
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Zuschuss für den Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V. zur temporären Anmietung von Umkleide- und Sanitärcontainern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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28.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V. wird, vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Braunschweig über den Doppelhaushalt 2023/24, ein Zuschuss in Höhe von bis zu 43.980,27 € für die weitere Anmietung von vier Umkleide- und zwei Sanitärcontainern für die Sportanlage Blitzeichenweg gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Sportheim des Lehndorfer Turn- und Sportvereins von 1893 e. V. (LTSV) wurde durch einen Brandschaden im Jahr 2021 teilweise zerstört und steht dem Verein zur Nutzung der Sportanlage seither nur eingeschränkt zur Verfügung. Mit Bescheid vom 29. September 2022 wurde dem LTSV ein Zuschuss in Höhe von bis zu 385.938,95 € für den Neubau der Räumlichkeiten im Kabinentrakt des Sportfunktionsgebäudes gewährt. Bis zur Inbetriebnahme des Neubaus ist die Durchführung des Sportbetriebes auf der Sportanlage Blitzeichenweg nur durch weitere Anmietung von Umkleide- und Sanitärcontainern möglich.
Mit Zuschussantrag vom 10. Januar 2023 hat der LTSV die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 95.000,00 € als Vollkostenzuschuss für die weitere temporäre Anmietung von vier Umkleidecontainern, einem Dusch- und einem WC-Container beantragt.
Zunächst ist ein Mietzeitraum von bis zu vier Monaten ab dem Monat Februar für die Nutzung dieser temporären Sportstätteninfrastruktur beabsichtigt, die gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig als (vorübergehende) Instandsetzung des Sportfunktionsgebäudes zu werten ist. Um die Gesamtkosten der Maßnahme zu minimieren bzw. die Maßnahme wirtschaftlich zu gestalten, strebt der Verein auf Empfehlung der Verwaltung im Anschluss an den viermonatigen Mietzeitraum oder soweit möglich sogar vorher einen Kauf von entsprechenden Umkleide- und Sanitärcontainern an.
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan wurden für eine Mietdauer von zehn Monaten voraussichtlich zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 92.762,01 € ermittelt, wovon 81.302,90 € wiederkehrende monatliche Mietkosten und 11.459,11 € einmalige Kosten darstellen.
Für die Dauer der Anmietung von vier Monaten wurden somit anteilig voraussichtlich zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 32.521,16 € ermittelt. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen einmaligen Kosten wurden mit 11.459,11 € ermittelt. Die voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen somit 43.980,27 €.
Der LTSV verfügt nach eigenen Angaben nicht über eigene finanzielle Mittel für die weitere Anmietung der Container und bittet um eine Vollfinanzierung im Rahmen eines städtischen Zuschusses.
Eine Zuwendung darf gemäß § 3 Absatz 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig ausnahmsweise zur Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Zweckerfüllung nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von 100 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Anmietungsdauer von vier Monaten, somit in Höhe von bis zu 43.980,27 € in Form einer Vollfinanzierung zu gewähren.
Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2023/24 im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport in ausreichender Höhe vorgesehen.
