Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-20321
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüssen an Sportvereine; Abschlagszahlungen 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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28.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 – 74 genannten Sportvereinen wird, vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Braunschweig über den Doppelhaushalt 2023/2024, für den Betrieb und die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2023 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50,00 % der für das Jahr 2022 gewährten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse mit einer Summe von 429.389,45 € gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig vom 1. Januar 2023 gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur pauschalierte Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 22. November 2022 beschlossenen Einzelansätze.
Mit der Ausführung der ersten Pflegemaßnahmen für Freisportflächen muss im Regelfall Ende März/Anfang April eines jeden Jahres begonnen werden. Um die ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege der Sportaußenflächen durch die Vereine sicherzustellen, ist es notwendig, rechtzeitig anteilige finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Durch die aktuell hohe allgemeine Inflationsrate und insbesondere die gestiegenen Betriebskosten ist eine finanzielle Mehrbelastung von den Sportvereinen zu tragen. Die Verwaltung schlägt vor, im Jahr 2023 allen bisherigen und aus heutiger Sicht weiterhin Förderberechtigten, die bisher einen Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschuss erhalten haben, einen Abschlag zu gewähren.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Sportvereinen bei Bedarf im Laufe der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Abschlag zu gewähren. Hierfür wird dem Sportausschuss zu gegebener Zeit ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
Die Dynamisierung der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse wird analog des Verfahrens der Vorjahre nach Freigabe des Doppelhaushaltes 2023/24 erfolgen. Auch hierfür wird die Verwaltung dem Sportausschuss zu gegebener Zeit einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.
Haushaltsmittel:
Im Entwurf des städtischen Doppelhaushaltes 2023/2024 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196 kB
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