Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-20752
Grunddaten
- Betreff:
-
Bevölkerungsschutz - Aktueller Stand und Priorisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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01.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Ausgangslage:
Die Stadt Braunschweig hatte zuletzt auf die dramatischen Entwicklungen im globalen Weltgeschehen (Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Flüchtlingswelle sowie Energiemangellage, die Corona-Pandemie etc.) bereits mit Maßnahmen in personeller und finanzieller Hinsicht reagiert und damit eine Trendwende im Hinblick auf die Einstellung zum Thema Bevölkerungs- und Zivilschutz eingeleitet.
Es erfolgten hierzu die Berichterstattungen an die politischen Gremien mit Drs.-Nr. 21-17073, 22-17912-03 und 22-18045-02. Konkretisiert wurden diese Planungen mit einer Ausgestaltung konkreter Maßnahmen für den Bevölkerungsschutz, welche zunächst bis zum Jahr 2025 vorgeplant wurden (Drs.-Nr. 22-18576).
Mit dieser Mitteilung soll eine Fortschreibung der in der Drs.-Nr. 22-18576 enthaltenen Übersicht über die geplanten Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes dargestellt werden.
- Aktuelle und geplante Ressourcenausstattung der Stelle 37.23 „Bevölkerungsschutz“
Der personelle Umfang der Stelle 37.23 umfasst seit dem Haushaltsplan 2022 derzeit 12,0 VZ-Stellen. Im Laufe des Jahres 2022 konnten alle neuen Stellen ausgeschrieben werden. Aktuell stehen die letzten Besetzungsverfahren sowie die Abstimmung der jeweiligen Dienstantritte an.
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie in 2020 ist die Stelle Bevölkerungsschutz durchgehend und in hohem Maße in deren Bewältigung des städtischen Krisenmanagements eingebunden. Vor diesem Hintergrund waren daher nahezu alle konzeptionellen Arbeiten der Stelle zum Erliegen gekommen; hierzu hatte die Verwaltung bereits durch Mitteilung Drs.-Nr. 21-15674 informiert. Mit dem Abschluss sämtlicher Stellenbesetzungen verbunden ist die Zielsetzung, sich nunmehr breitgefächerter der noch offenen resp. derzeit ruhenden Aufgaben annehmen zu können.
- Konkrete Maßnahmenplanung des Bevölkerungsschutzes:
Die Verwaltung hat zur Ermittlung von Gefahrenlagen für den Bevölkerungsschutz noch im Jahr 2019 einen Katalog mit potentiellen Risiken für das Stadtgebiet und seine Bevölkerung erstellt[1]. Bei der Betrachtung dieses Kataloges ist offensichtlich, dass es weder sinnvoll noch effektiv oder machbar ist, sich auf jedes dieser Risiken im gleichen Maße und gleichzeitig vorzubereiten.
Aus diesem Grund wurden in der nun fortgeschriebenen Drs.-Nr. 22-18576 Themenfelder zur Bearbeitung priorisiert. Diese Themen wurden zum einen so gewählt, dass die größten Risiken zuerst bearbeitet werden und zum anderen, dass mit den daraus folgenden Konzepten mehrere potentielle Risiken abgedeckt werden können.
3.1 Erstellung eines Warnkonzeptes für die Bevölkerung inkl. der Installation eines stadtweiten Sirenenwarnsystems
Die Erstellung eines Warnkonzeptes für die Stadt Braunschweig wurde durch die Verwaltung in der Zwischenzeit abgeschlossen und mit der Beschlussvorlage 22-18548 durch den Rat der Stadt beschlossen. Die Umsetzung des Konzepts ist seitens der Verwaltung bereits angelaufen:
Im Herbst 2022 wurden zur Umsetzung des beschlossenen Warnkonzeptes das Leistungs-verzeichnis und die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Planungsleistung des Sirenenwarnnetzes erstellt. Im November 2022 erfolgten die Zuschlagserteilung und der Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrages. Das Auftaktgespräch zur Sirenenplanung fand ebenfalls im November 2022 statt. Seitdem wird der Auftragnehmer von städtischer Seite mit umfangreichen Informationen und Kartenmaterial versorgt, um darauf aufbauend ein erstes Standortkonzept für die Sirenen erstellen zu können. Dieses Standortkonzept soll der Verwaltung im Laufe des März 2023 vorgestellt werden.
Das System Cell Broadcast wird durch den Bund ab dem 23. Februar 2023 in den Wirkbetrieb überführt. Hierdurch ist ein weiterer Kanal aus dem Warnmittelmix aktiv geschaltet worden und insoweit keine weiteren Maßnahmen der Verwaltung erforderlich.
Mit der Firma Ströer wurde zwischenzeitlich ein Vertrag zur Anbindung der städtischen Werbetafeln an das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) geschlossen, womit dieser Auftrag aus dem Warnkonzept abgeschlossen werden konnte.
Die ersten Schritte zur Gestaltung und Einführung der sogenannten „Darksites“ konnten im Februar 2023 begonnen werden. Eine „Darksite“ ist dabei eine vorbereitete Internetseite, mit der im Krisenfall wichtige Informationen sehr kurzfristig online gestellt und frühzeitig Hintergrundinformationen und Verhaltenshinweise gegeben werden können.[2] Durch die besonderen Anforderungen dieser „Darksite“ ergeben sich weitreichende Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung. Parallel werden Gespräche mit Kommunen und Unternehmen geführt, die bereits über entsprechende Erfahrungen verfügen. Ziel ist es, im Laufe dieses Jahres erste Inhalte zu implementieren.
Das amtliche Vorverfahren zur Erlaubniserteilung für die geplante Anmietung der satellitengestützten MoWaS-Vollstation konnte im Januar unter der Beteiligung des Niedersächsischen Innenministeriums und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angestoßen werden. Zurzeit liegt vorerst nur die Freigabe durch das Niedersächsische Innenministerium vor. Eine Rückantwort des BBK steht aktuell noch aus. Ohne beide notwendigen Freigaben können keine weiteren Schritte zur Einführung unternommen werden.
Innerhalb der städtischen Verwaltungsstrukturen konnten die ersten Gespräche zur Einrichtung einer internen Hinweismail als „Warnmail“ (Bestandteil Konzept Warnung der Bevölkerung) geführt werden. In Zusammenarbeit mit dem BBK konnte eine technische Lösung zur automatischen Erzeugung einer Warnmail für den Bereich der KatS-Behörde Braunschweig geschaffen werden. Hierzu werden nun Schnittstellen zu den unterschiedlichen Bedarfsträgern geschaffen.
3.2 Erstellung eines Sonderplanes „Stromausfall“ inkl. der Umsetzung darin enthaltener zentraler Punkte zur Erstversorgung der Bevölkerung
Die Verwaltung hat innerhalb der in dieser Mitteilung dargestellten, bereits priorisierten Themen eine weitere Priorisierung vorgenommen und die Bearbeitung des Sonderplans Stromausfall als vorrangiges Ziel ausgegeben. Der Gesamtplan befindet sich noch in der Bearbeitung und stellt sich als äußerst komplexes und sehr umfassendes Vorhaben dar. Um die Fertigstellung zu beschleunigen, wurden zahlreiche Kräfte innerhalb des Fachbereichs für mehrere Monate von ihren eigentlichen Sachgebietstätigkeiten entbunden und zur vorrangigen Bearbeitung des Sonderplans Stromausfall eingesetzt.
Als erstes Ergebnis dieser Bemühungen wurde das Konzept für die Bevölkerungsschutz-Leuchttürme erstellt (vgl. Drs.-Nr. 22-20169). Diese befinden sich derzeitig in der Aufstellung und werden kurzfristig, nach Qualifizierung des eingesetzten Personals und dem Zulauf der benötigten Ausstattung, einsatzbereit sein. Beginnend werden zunächst die 20 kleinen mobilen Bevölkerungsschutz-Leuchttürme (BevS-Leuchtturm) aufgestellt, im Anschluss werden dann die fünf mittleren stationären und der große stationäre BevS-Leuchtturm einsatzbereit gemacht. Eine erste Übung eines kleinen mobilen BevS-Leuchtturms fand am 15.02.2023 in Harxbüttel statt.
3.3 Erstellung eines Sonderplanes „Trinkwassernotversorgung“
Die im Stadtgebiet vorhandenen Trinkwassernotbrunnen wurden ab den 1990er Jahren nur noch vereinzelt Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unterzogen. Die Verwaltung hat für die Arbeiten zur Wiederherstellung der vollen Brunnenkapazität eine verwaltungsinterne Projektgruppe eingerichtet, da derzeit lediglich sechs Notbrunnen uneingeschränkt einsatzbereit sind. Ziel ist es, nach Ertüchtigung der übrigen Brunnen unter Nutzung aller einsatzbereiten Brunnen, eine Trinkwassernotversorgung mit einer mobilen Versorgungsstrategie (Wassertransportbehälter) aufzubauen.
3.4 Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes der Stadt Braunschweig
Im November 2022 erfolgte die Anpassung der Software KatSPlan.de durch eine externe Dienstleistungsfirma in der Zusammenarbeit mit der Stelle Bevölkerungsschutz. Hierbei wurden weitere Formatierungsfehler der Software erkannt, die nun durch den Hersteller behoben werden müssen. Unabhängig davon wurde der Einleitungsteil (Kennziffernplan) des Katastrophenschutzplanes gemäß § 10 NKatSG (RdErl. d. MI v. 21. 12. 2011 — B 21-14602/00) überarbeitet. Sobald die eben genannten Software-Fehler behoben sind, können die Arbeiten am Katastrophenschutzplan fortgesetzt werden.
3.5 Unterstützung der gesamtstädtischen Verwaltung bei der Erstellung von weiteren Sonderplänen
Der Fachbereich Feuerwehr unterstützt und berät durch sein breites Fachwissen im Bereich des Risiko- und Krisenmanagements und im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten. Dies findet aktuell durch die Mitarbeit im Krisenstab zur Gasmangellage sowie im Ukraine-Krisenstab statt.
3.6 Mithilfe bei der Erstellung eines Risikokommunikationskonzeptes für die Braunschweiger Bevölkerung (Bezug auf Konzern Stadt Braunschweig nehmen)
Für die aktuelle Energiemangellage wurde ein Konzept „Krisenkommunikation Gasmangellage/Blackout“ in Zusammenarbeit mit dem Referat Kommunikation, dem Fachbereich zentrale Dienste, BS|Netz und BS|Energy erarbeitet und mit dem Konzept für die Bevölkerungsschutz-Leuchttürme verknüpft.
3.7 Kerntechnische Notfallplanung
Die Arbeiten an diesem Themenkomplex mussten personalbedingt zeitweise ruhen. Aktuell befindet sich ein neues Besetzungsverfahren in Vorbereitung, da der bisherige Stelleninhaber stellenintern auf einen anderen Dienstposten gewechselt ist.
3.8 Hochwasseralarmplanung
Der Hochwasseralarmplan wurde unter Beteiligung des Fachbereiches Feuerwehr fertiggestellt und im Dezember 2022 der Politik vorgelegt (Drs.-Nr. 22-20094).
3.9 Etablierung und Stärkung der in Braunschweig ansässigen Hilfsorganisationen zur Unterstützung im Krisenfall
Die in Braunschweig ansässigen Hilfsorganisationen bilden mit der Feuerwehr Braunschweig das zentrale Rückgrat der operativen Gefahrenabwehr im Großschadens- und Katastrophenfall. Zur nachhaltigen Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch die Braunschweiger Hilfsorganisationen wurde zu diesem Zweck ein Vertragswerk mit einem abgestimmten Verteilungsschlüssel aufgesetzt, wodurch nun jährlich in Summe 100.000 € zur finanziellen Unterstützung ausgezahlt werden können (vgl. Drs.-Nr. 22-20228).
3.10 Zivilschutz
Im Aufgabenbereich Zivilschutz sind derzeit folgende Themen in der direkten Bearbeitung:
Zivile Alarmplanung (ZAP)
Eine sogenannte „Alarmkalendersachbearbeiterin“ wurde ernannt und hat die Arbeiten zur Umsetzung der in der bundesgesetzlichen Richtlinie für die Zivile Alarmplanung (ZAPRL) beschriebenen Maßnahmen begonnen.
Objektschutz-Planung
Die Stellenbesetzung ist abgeschlossen, der Stelleninhaber wird in Kürze seinen Dienst antreten und sich in die Materie einarbeiten.
Ernährungsnotfallvorsorge
Die Stellenbesetzung ist abgeschlossen, die Stelleninhaberin hat im Januar 2023 ihren Dienst angetreten und befindet sich derzeit in der Einarbeitung.
3.11 Vorbereitungen für Auswirkungen des Klimawandels
In direkter Folge des Klimawandels wurden länger andauernde Hitzewellen sowie Starkregen- und Hochwasserereignisse als Hauptgefahren identifiziert.
Im Rahmen der Aktualisierung des Hochwasser-Alarmplanes sowie der interdisziplinären Arbeits- und Projektgruppe Hochwasser konnten einige zukünftige Fähigkeitsforderungen abgeleitet werden. Insbesondere Einsatzerfahrungen eigener Kräfte sowie Studienergebnisse aus dem Ahrtal-Hochwasser wurden hierbei berücksichtigt. Die Ergebnisse wurden in der AG Hochwasser vorgestellt. Als Folge dieser Erkenntnisse und Erfahrungen wurde eine verwaltungsinterdisziplinäre AG „Starkregen“ ins Leben gerufen, die sich mit der Bewältigung von Starkregenereignissen auseinandersetzt.
Der Gefahrenpunkt „länger andauernde Hitzewellen“ kann derzeit nicht bearbeitet werden, da hierzu die personellen Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen.
- Fazit
Die hier dargelegten elf Themenfelder inklusive deren Planung umreißen die Arbeitspakete der Stelle 37.23 Bevölkerungsschutz für die kommenden Jahre. Durch die hohe aktuelle Dynamik in diesen Themengebieten ist aber eine abschließende Betrachtung derzeit nicht möglich. Teilweise entstehen, wie im Laufe des Jahres 2022, Erfordernisse, die Bearbeitung einzelner Themenfelder nochmals zu priorisieren und die personellen Ressourcen darauf auszurichten. Dies bedingt jedoch zum anderen, dass die Bearbeitung der übrigen Themenfelder ins Stocken gerät und es entgegen der in der Drs.-Nr. 22-18576 dargestellten Zeitpläne zu verlängerten Bearbeitungszeiträumen kommen kann.
Eine kontinuierliche Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen ist geplant. Dazu wird die Verwaltung neuerlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 zusammenfassend berichten.
[1] „Gefahrenkatalog für das Stadtgebiet Braunschweig“, Mitteilung 19-12371.
[2] ttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/leitfaden-krisenkommunikation.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (abgerufen: 22.02.2023, 09:39 Uhr).
