Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16308-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 212 vom 23.06.2021:

„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit (ggf. in Zusammenarbeit mit der HBK oder der TU) eine künstlerisch ansprechende Einrichtung an der Okerbrücke Grund geschaffen werden kann, an der die Bürger sogenannte „Liebesschlösser“ anbringen können.“

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Liebesschlösser werden seit vielen Jahren an prominenten Brücken in ganz Deutschland angebracht. Brücken bieten sich dafür an, weil sie ein verbindendes Symbol darstellen. Nach altem Brauch werden die Schlösser von Verliebten direkt an der Brücke befestigt und der Schlüssel anschließend in den Fluss geworfen. An besonders prominenten Brücken summiert sich die Zahl der Schlösser auf mehrere tausend. Dies hat die berechtigte Befürchtung zur Folge, dass Schäden an den Brücken durch Kontaktkorrosion oder eine Beeinträchtigung der Sicherheit die Folge sein können. Insofern ist es erforderlich, die Schlösser in regelmäßigen Abständen zu entfernen.

Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund der besonderen symbolischen Bedeutung von Brückenbauwerken im Zusammenhang mit der Anbringung von Liebesschlössern davon auszugehen, dass ein alternatives Angebot zur Anbringung solcher Schlösser im Umfeld der Okerbrücke Grund nicht dazu führen würde, dass an der Brücke selbst keine Schlösser mehr angebracht werden. Insofern wird ein Kunstobjekt zur Anbringung von Liebesschlössern im Umfeld der Brücke als nicht geeignet angesehen, dem Problem der massenhaften Anbringung von Liebesschlössern an der Brücke selbst zu begegnen.

 


 

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