Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19912

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Braunschweig ist in Hondelage in den Straßen „Ziegelofen“, „Teichfeld“ und „Zur Hagenriede“ der Verkehr mit dem Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) beruhigt. Dieses VZ erlaubt das Parken gem. §42 Abs. 2 StVO mit Anlage 3 nur auf den eignes dafür gekennzeichneten Flächen, zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. Im Übrigen gilt ein generelles Parkverbot. In den o.g. Straßen gibt es das VZ 325.1 und 325.2 seit den 1980ziger Jahren und zwar all die Jahre ohne ausgewiesene Parkflächen.

Die Anwohner und auch Besucher nutzten und nutzen die freien Flächen außerhalb ihrer Grundstücke zum Parken. Bisher gab es hier deswegen keine Probleme, weder unter den Anwohnern und auch nicht seitens des Ordnungsamtes der Stadt Braunschweig. Seit Kurzem nun werden durch das Ordnungsamt Strafzettel an diejenigen verteilt, die auf der öffentlichen Straße parken. Dies führt zu großem Unmut unter den Anwohnern.

Es stellt sich die Frage, wie dort Abhilfe geschaffen werden kann? Entweder werden Parkflächen ausgewiesen oder die VZ 325.1 und 325.2 werden gegen die VZ 274.1 (Beginn einer Tempo 30 Zone) und 274.2 (Ende einer Tempo 30 Zone) ausgetauscht.

 

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig darüber zu berichten, welche  glichkeiten bestehen, eine Änderung der Vorgehensweise gegenüber parkenden Fahrzeugen in Hondelage in den Straßen „Ziegelofen“, „Teichfeld“ und „Zur Hagenriede“ herbeizuführen?

 

gez.

 

Dr. Volker Garbe

CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadtbezirksrat 111


 

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